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Prozess um Sex-Attacke – Belastungszeuge musste von Polizei vorgeführt werden

27. Juni 2014
in Bezirk Gmunden, Gmunden, Nachrichten
2
Prozess um Sex-Attacke - Belastungszeuge musste von Polizei vorgeführt werden
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Prozess um Sex-Attacke - Belastungszeuge musste von Polizei vorgeführt werdenDer Prozess gegen den 39-jährigen Gmundner Tenniskollegen, der im Sommer 2013 in Gmunden eine Bekannte vergewaltigt und getötet haben soll, ist am Donnerstag in Wels fortgesetzt worden.

Am Vormittag wurden fünf Zeugen befragt, die an der Feier in der Tatnacht teilgenommen hatten. Unter ihnen auch gute Freundinnen der Getöteten. Jener 33-jährige Zellengenosse, der als Belastungszeuge im Prozess geführt wird, erschien nicht zur geladenen Zeugenaussage. Er musste von der Polizei vorgeführt werden. Grund des Nichterscheinens: „Ich habe Morddrohungen gegen mich und meine Familie erhalten, falls ich Aussagen werde!“

In der Nacht auf den 7. Juli hatten das spätere Opfer und der Angeklagte in ihrem Tennis-Club mit Sportkollegen ausgelassen gefeiert. Zwei Tage später wurde die 52-Jährige schwer verletzt, halb nackt und nicht mehr ansprechbar in ihrem Garten gefunden. Ein Bekannter wurde über ihren Zustand informiert und rief, als sie noch lebte, den Verdächtigen an und schilderte ihm seine Erzählungen und den aktuellen Gesundheitszustand. Ihm sei dabei komisch vorgekommen, dass er auf seine Schilderungen ruhig reagiert und keine Reaktion gezeigt habe, erinnerte sich der Zeuge vor Gericht an das Telefonat.

Ingrid habe lange und intensiv getrauert
Die beste Freundin des Opfers schilderte, dass das Opfer seit dem Tod ihres geliebten Ehemanns sehr lange und intensiv getrauert habe. Am Tag der Clubfeier sei das Opfer von einer Reise zurückgekommen, welche sie zuvor mit ihrem schwer kranken Mann vor dessen Tod noch einmal machte. Sie war wie ausgewechselt. Man hat gemerkt, dass es ihr nun besser gehe. Ihr Mann sei stets immer präsent gewesen. Sie habe ihn verehrt und angehimmelt. Daher kann ich mir ein – wie im Vorfeld kolportiert – Verhältnis zwischen dem Hauptverdächtigen und dem Opfer nicht vorstellen.

Bei der Feier sei die Frau das erste Mal seit dem Tod ihres Mannes wieder gut drauf gewesen. Sie soll gesagt haben, dass sie wieder Hoffnung habe und in die Zukunft blicke. Er habe es zwar selbst nicht gehört, abfällige und anzügliche Bemerkungen über das Outfit der 52-Jährigen würden aber zum Angeklagten passen, sagte der Ehemann der Zeugin vor Gericht aus. In der Nacht des Übergriffs hatte die Frau erstmals keine Trauerkleidung mehr, sondern Hotpants getragen. An Details konnten sie sich die bisher befragten Zeugen nicht mehr erinnern. „Bei manchen Kleinigkeiten war er cholerisch“, so ein Bekannter über den Beschuldigten.

„Es ist unangenehm, aber ich habe nichts zu verbergen“, hatte der 39-Jährige vergangene Woche im Prozess erklärt und mehrmals sein schlechtes Gewissen als Ehemann betont. „Es ist unverzeihlich, aber ich bin fremdgegangen“, meinte er weinerlich, mit der Bluttat will er aber nichts zu tun haben. Etliche Widersprüche seiner Aussagen zu Zeugenangaben oder Spuren konnte der Beschuldigte, dem zehn bis 20 Jahre Haft drohen, aber nicht erklären.

salzi.aktuell – Nachrichten vom 26.06.2014

Auch sein befreundeter Anwalt, an dem sich der 39-Jährige nach der Tennisfeier wendete, musste in den Zeugenstand und erklären, was, wann und in welchem Ausmaß gesprochen wurde. „Herr Doktor, sie wissen mehr als sie uns hier sagen!“, so der Staatsanwalt Dr. Hubner, der scheibchenweise die Informationen des Zeugen einholen musste. „Da ich kein Fachexperte auf diesem Gebiet bin, hab ich einen mir bekannten Anwalt um Hilfe gefragt, weshalb wir nach Salzburg in dessen Kanzlei fuhren. Dort haben wir anhand der Kodexbücher die Möglichkeiten durchgespielt. Übrig geblieben sei hier schließlich lediglich „Imstichlassen eines Verletzten“!“, so der befreundete Anwalt.

Prozess um Sex-Attacke - Belastungszeuge musste von Polizei vorgeführt werden
Verteidiger Mag. Rene Haumer: „Dem Belastungszeugen kann kein Glaube geschenkt werden. Er sei ein Verurteilter aus dem Drogenmillieu!“

Belastungszeuge musste vorgeführt werden
Spannend wurde es am Nachmittag. Zwei Mithäftlinge wurden als Zeugen geladen. Ein 35-jähriger Bosnier, rechtskräftig zu 17 Jahren verurteilt wegen Mord an der Gosauer Altwirtin Elisabeth Faschl, und ein 33-jähriger Oberösterreicher, er saß wegen Drogenhandel vier Monate lang in Haft und wurde wegen guter Führung bereits wieder entlassen.

Der 33-jährige Mithäftling – er habe ein Gespräch zwischen dem 39-jährigen Hauptverdächtigen und einem weiteren Inhaftierten – wird als Belastungszeuge im Prozess geführt. Er erschien nicht zur Zeugenaussage, weshalb er sofort von der Polizei vorgeführt wurde. Als Grund des Nichterscheinens gab der Zeuge zu verstehen: „Ich habe mehrere Anrufe erhalten. Falls ich zu Gericht gehe und aussagen werden, wird mir und meiner Familie etwas passieren!“

Auf die Frage des Richters, wer denn hinter den Telefonat und den Androhungen stehe, meinte der bereits Verurteilte: „Die Drohungen kamen von einem 35-jährigen Mithäftling aus Bosnien. Dieser sei der „Hausmeister“ des Stockwerks gewesen. Über ihn sei alles gelaufen. Er habe auch den Beschuldigten in der U-Haft gedeckt – er habe ihm den Rücken freigehalten.“ Sehr genau nachgefragt habe der Richter zu den Aussagen über den möglichen Tathergang. „Der 39-Jährige habe erzählt, dass das Opfer geschriehen habe. Sie hätte eine Beziehung von ihm gewollt, welche er verneinte. Er habe sie „geschnaxelt“ und danach – weil sie nicht losließ von ihm – im Affekt mit einem Stein in der Hand auf sie eingeschlagen. Danach sei er wieder zur Feier gegangen.“ Auf die Frage, was mit dem Stein danach passiert sei, erzählte der 33-Jährige, dass der Beschuldigte diesen in einem nahegelegenen Schotterwerk verschwinden habe lassen.

Mehrere tausend Euro an Mithäftling bezahlt
Auch der 35-jährige Bosnier wurde samt Dolmetsch in den Zeugenstand geladen. Er kenne den 33-Jährigen nur flüchtig. Habe diesen nicht einmal gegrüßt. Er könne sich nicht erklären, was der Mithäftling mit seinen Aussagen bezwecken möchte. Er selbst habe den Beschuldigten ins „Häfnleben“ eingeführt – ihm gesagt, wann er ohne Probleme zu bekommen duschen gehen kann oder sich frei auf dem Gang bewegen könne! „Menschen, die mir helfen, helfe auch ich!“, so der Bosnier. Dass der Hauptverdächtige seinem Mitinsassen mehrere tausend Euro in kleineren Tranchen überwiesen habe, kratzten an der Glaubwürdigkeit dessen Aussagen.

Urteil wird für 2. Juli erwartet
Am Donnerstag begrüßte er seine Bekannten im Verhandlungssaal lächelnd und zwinkernd und teilweise auch mit Handschlag, während ihrer Einvernahmen wirkte er sehr gefasst. Am Nachmittag sollten weitere Zeugen gehört werden. Kommende Woche werden die Gutachten – u.a. des Kriminalpsychologen Thomas Müller und der Psychiaterin Adelheid Kastner – erörtert. Sie bescheinigt dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit, aber auch Aggressivität, wenn sein öffentliches Ansehen in Gefahr sei, und eine „emotionale Verarmung“. Ein Urteil ist für 2. Juli geplant.

  • Prozess um tödliche Vergewaltigung – “Es liegt keine Tat vor”

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  • Fall Scherrer – U-Haft wegen Verdacht des Mordes und Vergewaltung verlängert
  • Fall Ingrid Scherrer – warten auf weiteres Gutachten
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  • www.salzi.at/?s=scherrer

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Comments 2

  1. LBG aus Gmunden says:
    11 Jahren ago

    wie auch immer,diese tat war grauenhaft.auch was viele schon fragten,wo waren die guten freundinnen,familie,von freitag bis dienstag,tenniskolleginnen,schaute hier niemand vorbei,als sich diese frau solange nicht meldete.

    also,ich würde mir grosse sorgen machen,wenn ich meine freundin solange nicht erreiche!!

    • zivilcourage says:
      11 Jahren ago

      So ist heute unsre Gesellschaft. Man hat eigentlich keine wirklichen Freunde sondern nur Bekannte. Keiner ist wirklich am anderen interessiert. Man kann sich wenigen anvertrauen. So ist jeder Mensch eine Insel. Familie ist auch nur ein Märchen. Alte Menschen werden von den eigenen Kindern abgeschoben, vorher wird noch kassiert oder verschenkt, dann ist der Staat, sprich der Steuerzahler zuständig.


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