Teile des Bezirks Vöcklabruck gelten derzeit als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko. Tierhalter in Risikogebieten haben besondere Pflichten, zudem besteht eine Meldepflicht beim Auffinden toter Wasser- oder Greifvögel.
Die Geflügelpest hat Europa wieder erreicht und tritt seit Ende Oktober in vielen Staaten auf, zuletzt bei Wildenten in Bayern. Diese Krankheit ist für Geflügel hoch ansteckend und kommt sowohl beim Hausgeflügel als auch bei zahlreichen wildlebenden Vogelarten vor. Durch infiziertes Wildgeflügel kann eine Übertragung in Hausgeflügelbestände stattfinden. Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft birgt diese Virusvariante keine Gefahr für die Gesundheit der Menschen.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat daher Risikogebiete festgelegt, in welchen bestimmte Schutzmaßnahmen einzuhalten sind.
Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest – Risiko
- In gemischten Betrieben die getrennte Haltung der Enten und Gänse von übrigem Geflügel
- Haltung des Geflügels in Ställen oder in oben abgedeckten Haltungsvorrichtungen
- Ausnahme von der Haltung in Ställen, wenn Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögel geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert
- Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein
- Erhöhung der hygienischen Sicherheitsmaßnahmen: Reinigung und Desinfektion mit besonderer Sorgfalt
- Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen; im Risikogebiet sind insbesondere folgende Parameter zu melden:
• Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20%)
• der Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5% für mehr als 2 Tage)
• eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche) zu melden
Im Bezirk Vöcklabruck gelten derzeit folgende Verwaltungseinheiten als Gebiete mit erhöhtem Risiko:
- Attersee am Attersee
- Attnang-Puchheim
- Berg im Attergau (nur die Katastralgemeinde Berg)
- Desselbrunn
- Frankenburg am Hausruck
- Innerschwand
- Lenzing
- Mondsee
- Neukirchen an der Vöckla
- Nußdorf am Attersee
- Redlham
- Regau
- Rüstorf
- Schlatt
- Schörfling am Attersee
- Schwanenstadt
- Seewalchen am Attersee
- Steinbach am Attersee
- St. Lorenz
- Tiefgraben
- Timelkam
- Unterach am Attersee
- Vöcklabruck
- Weyregg am Attersee
In den angeführten Verwaltungseinheiten gelten ab sofort die oben angeführten Pflichten gem. § 8 Geflügelpest-Verordnung.
Meldepflicht bei Auffinden toter Wasser- oder Greifvögel
Das Amt der Oö. Landesregierung hat mit Schreiben vom 26. November 2020 auf die allgemeine Meldepflicht bei Auffinden toter Wasser- und Greifvögel nach § 4 Geflügelpest-Verordnung hingewiesen.
Derzeit werden in weiten Teilen Europas Fälle von Geflügelinfluenza (Geflügelpest) festgestellt. Diese Fälle stehen im Zusammenhang mit dem herbstlichen Vogelzug. Sowohl in der Wildvogelpopulation als auch im Haustierbestand kam es zu unterschiedlich großen Ausfällen. Auslöser dieses Seuchenzugs ist ein Aviäres Influenzavirus (H5N8).
Der derzeit festgestellte Stam ist für den Menschen nicht gefährlich und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen. Im benachbarten Bayern ist an der Grenze zu Oberösterreich dieses Virus bei Wildvögeln nachgewiesen worden.
Um schnellstmöglich das Auftreten von hochpathogener Geflügelinfluenza zu entdecken, bitten wir, tot aufgefundene Wasservögel und Greifvögel beim Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck zu melden.
Quelle: Land OÖ
ob da auch die Corona Impfung hilft ? und ob die auch von Fledermäusen oder Gürteltieren oder Labors kommt, dass müssen die Experten erst googeln.