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Klärung mehrerer Straftaten und Tierquälereien

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Durch umfang­rei­che Ermitt­lun­gen der Poli­zei konn­ten in den Bezir­ken Vöck­la­bruck, Brau­nau am Inn und Ried im Inn­kreis ins­ge­samt fünf Ein­brü­che in Kir­chen und Kapel­len, 27 Dieb­stäh­le in Selbst­be­die­nungs­lä­den, zwei schwe­re Ein­grif­fe in frem­des Jagd- und Fische­rei­recht, eine Sach­be­schä­di­gung sowie eine Tier­quä­le­rei geklärt werden. 

Der 46-jäh­ri­ge Beschul­dig­te aus dem Bezirk Ried im Inn­kreis beging laut eige­nen Anga­ben aus Geld­not diver­se Ein­brü­che und Dieb­stäh­le. Außer­dem gestand er, in einem öffent­li­chen Bad am Irr­see einen Lam­pen­schirm zer­stört zu haben, indem er die­sen mit einem Gewehr zer­schos­sen hat. Auch mit einem Gewehr töte­te er eine Stock­ente in einem Natur­schutz­ge­biet in Kirch­dorf am Inn und war bei der Tötung eines Grau­rei­hers betei­ligt. Außer­dem gestand er einen auf der Stra­ße sit­zen­den Frosch aus nächs­ter Nähe mit einem Gewehr grund­los getö­tet zu haben.

Waf­fen­ver­bot — Anzei­gen wegen zahl­rei­cher gericht­lich straf­ba­rer Handlungen

Der 46-Jäh­ri­ge hat­te die bei der Tat ver­wen­de­ten Geweh­re legal beses­sen, hat sie jedoch ohne ein aus­ge­stell­tes waf­fen­recht­li­ches Doku­ment geführt und abge­feu­ert. Der Beschul­dig­te zeig­te sich außer­dem zum gele­gent­li­chen Kon­sum von Can­na­bis gestän­dig. Gegen ihn wur­de ein vor­läu­fi­ges Waf­fen­ver­bot aus­ge­spro­chen und er wird wegen zahl­rei­cher gericht­lich straf­ba­rer Hand­lun­gen an die Staats­an­walt­schaft Wels bzw. wegen zahl­rei­cher ver­wal­tungs­recht­li­cher Über­tre­tun­gen an die Bezirks­haupt­mann­schaft Vöck­la­bruck ange­zeigt, so die Polizei.

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