Dies war das Thema einer sehr interessanten Informationsveranstaltung des Seniorenbundes im Hubertushof zu welcher SB Obfrau Helga Trabesiner Herrn Notar Mag-Harald Kainz als Referent begrüßen konnte. In seinem einstündigen Vortrag erhielten die Anwesenden einen Einblick über die Neuerungen im Erbrecht welche mit 1.Jänner 2017 in Kraft getreten sind.
Die wichtigste Änderung betrifft den Pflichtteil eines Erbes wenn kein Testament errichtet worden ist. Einen weiter Neuerung betrifft die Lebensgefährten. Diese bekommen mehr Rechte wenn sie mindestens 3 Jahre einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Es gibt auch neue Formvorschriften für Testamente. Das eigenhändige Testament ist handschriftlich zu verfassen, das fremdhändig verfasste ist mit einem eigenhändigen, handschriftlichen Bekräftigungsnachweis (3 Zeugen sind dafür notwendig) zu ergänzen.
Herr Mag. Kainz informierte auch über das Pflegevermächtnis, die Anrechnung beim Erbteil, die Pflichtteilsminderung und über die Erweiterung der Enterbungsgründe. Die Obfrau bedankte sich beim Herrn Notar für diesen umfassenden Bericht über das neue Erbrecht und die Zuhörer bekräftigten diesen Dank mit Applaus.
Foto: privat