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Verfahren zur Errichtung einer neuen 110kv-Stromleitung von Vorchdorf ins Almtal auf Landesebene abgeschlossen

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Die Mög­lich­kei­ten auf Beru­fung gegen den ener­gie­recht­li­chen Bescheid steht allen Par­tei­en des Ver­fah­rens zu — zwei­te Instanz ist das Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um; Natur­schutz­ver­fah­ren wur­de erst­in­stanz­lich von der Bezirks­haupt­mann­schaft durch­ge­führt — Beru­fungs­in­stanz ist die Landesregierung.

Nach inten­si­ven Dis­kus­sio­nen und Prü­fun­gen wur­de von der Oö. Lan­des­re­gie­rung nun der Bescheid zur Geneh­mi­gung einer neu­en 110kv Strom­lei­tung von Vorch­dorf ins Alm­tal erteilt. Ener­gie-Lan­des­rat Rudi Anscho­ber: “Die Behör­de hat es sich nicht leicht gemacht. Trotz eines akut reform­be­dürf­ti­gen Stark­strom­we­ge­ge­setz haben wir extern die Fra­ge des Bedar­fes und mög­li­cher Alter­na­ti­ven unter­su­chen las­sen. Das Ergeb­nis die­ser exter­nen Ana­ly­se durch Prof. Fickert von der TU Graz hat die­sen Bedarf ein­deu­tig bestä­tigt und die vor­lie­gen­de Lösung als die best­mög­li­che bewer­tet. Auf Basis die­ser Ergeb­nis­se und des umzu­set­zen­den Geset­zes gab es für die Behör­de kei­ne Mög­lich­keit als die vor­lie­gen­de Entscheidung.”

Geg­ner des Pro­jek­tes haben nun die Mög­lich­keit gegen die­sen Bescheid bin­nen zwei Wochen zu beru­fen, wobei die zwei­te Instanz hier­für das Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um wäre. Die Natur­schutz­aspek­te wer­den erst­in­stanz­lich von der Bezirks­haupt­mann­schaft bewer­tet, wobei bei Beru­fung gegen die­sen Bescheid die Lan­des­re­gie­rung die Beru­fungs­in­stanz darstellt.

Anscho­ber abschlie­ßend: “Den­noch sehe ich wei­ter­hin die aku­te Not­wen­dig­keit einer Moder­ni­sie­rung und Demo­kra­ti­sie­rung des der­zei­ti­gen Stark­strom­we­ge­ge­set­zes. Es muss an die Wirk­lich­keit enga­gier­ter Bürger/innengruppen und deren wach­sen­dem Inter­es­se an Ein­bin­dung und Mit­spra­che ange­passt wer­den. Nur dann wird die Akzep­tanz für not­wen­di­ge Infra­struk­tur­pro­jek­te zur Auf­recht­erhal­tung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit steigen.”

Sau­er stößt die­se Pres­se­aus­sen­dung bei der Inn­itia­ti­ve 100KV ad! auf: “Einen posi­ti­ven Bescheid mit nega­ti­vem Inhalt hat das Land zur geplan­ten 110-kV-Frei­lei­tung erlas­sen: In ers­ter Instanz wur­de die Lei­tung von Vorch­dorf nach Kirch­dorf nach dem Ener­gie­recht bewil­ligt. Die Betrof­fe­nen wer­den dage­gen beru­fen. Eine wei­te­re erfor­der­li­che Bewil­li­gung nach dem Natur­schutz­recht muss erst bean­tragt wer­den. Die Ver­fah­ren sind von­ein­an­der recht­lich unab­hän­gig. Die Bewil­li­gungs­grün­de kön­nen erst nach Zustel­lung des Bescheids unter­sucht werden…

Noch bevor die Betrof­fe­nen in den sie­ben “Tras­sen­ge­mein­den” den Bescheid in Hän­den haben, hat Ener­gie­lan­des­rat Rudi Anscho­ber das vor­läu­fi­ge Ergeb­nis des ers­ten der erfor­der­li­chen Bewil­li­gungs­ver­fah­ren per Press­se­mit­tei­lung ver­kün­det. Wir ver­öf­fent­li­chen die Pres­se­mit­tei­lung im Wort­laut. Einer Mit­tei­lung der zustän­di­gen Rechts­ab­tei­lung zufol­ge wird der bescheid am Mitt­woch oder Don­ners­tag die­ser Woche ver­schickt, so dass Nähe­res zum Wochen­en­de bekannt sein wird.”, so 110KV-ad auf ihrer Webseite.

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2 Kommentare

  1. Alois Bouchal am

    Lie­be Gmundnerin!

    Wenn Sie unmit­tel­bar neben einer Hoch­span­nungs­lei­tung woh­nen müß­ten, wäre Ihre Sicht der Din­ge wohl eine ande­re, oder?

  2. Wenn ich die Ener­gie AG wär, wür­de ich den­je­ni­gen ein­fach mal den Strom kap­pen, dann wer­den sie schon sehen, dass eine garan­tier­te Ver­sor­gungs­si­cher­heit von Vor­teil ist. Und wenn alle mög­li­chen Ver­fah­ren erge­ben, dass die Lei­tung die sinn­vol­le­re Vari­an­te ist, dann soll­te das doch mal akzep­tiert werden.