Im Fall des tödlichen Gewaltverbrechen an der 52-jährigen Gmundner Tanzschullehrerin Ingrid Scherrer hat heute Freitag die Staatsanwaltschaft Wels gegen den 38-jährigen Tatverdächtigen Anklage wegen des Verdachts der Vergewaltigung mit Todesfolge sowie des Verbrechens des versuchten Mordes erhoben.
Laut Staatsanwaltschaft sind die in sich widersprüchlichen Angaben des Angeklagten durch das abgeführte Ermittlungsverfahren in weiten — insbesondere den tatrelevanten — Bereichen widerlegt und konnten der Rekonstruktion des vorgefallenen Sachverhaltes demnach nicht zu Grunde gelegt werden.
“Das Opfer verstarb an einem inkompletten Schädelbasis-Scharnierbruch verbunden mit einer “Conrte-coup-Verletzung” des Gerhirns und Gehirnblutungen an beiden Schädelseiten!”, sagt Staatsanwalt Dr. Christian Hubmer im salzi-Gespräch und weiter: Diese Verletzung ist auf Basis des von der Staatsanwaltschaft Wels beauftragten Obergutachtens durch einen wesentlich beschleunigten Sturz entstanden, wobei ein eigenverschuldetes Stürzen des Opfers — etwa nach Torkeln oder Überknöcheln insbesondere aufgrund der Massivität der Verletzungen durch den Sachverständigen ausgeschlossen wird.”
Schweren Verletzungen durch Sturz unwahrscheinlich
Als Sturzauslöser kämen nach Ansicht des Sachverständigen ein massiver Stoß gegen die rechte Körperseite des Opfers in Betracht. Diese Verletzung wird auf Basis der weiteres vorliegenden Ermittlungsergebnisse einem Vergewaltigungsgeschehen als — im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten fahrlässig verursachte — Folge zugerechnet. Unabhängig von einer weiteren — aus medizinscher Sicht zeitlich nicht genau zuordenbaren Gewalteinwirkung gegen das Gesicht des Opfers, welche einen Bruch der linken Kieferhöhle zur Folge hatte — versetzte der Täter dem Opfer auf Basis der Ausführungen des Sachverständigen nach der Verursachung die schweren Verletzungen, die schließlich zum Tode führten.
Unmittelbar nach Zuführung der massiven Verletzungen sei die Tennislehrerin in eine vielminütige tiefe Bewusstlosigkeit, einhergehend mit einer völligen Wehrlosigkeit des Opfers nach sich zog, mit einem stark profilierten, starren Objekt mit einer Schlagfläche von mehr als 16 Quadratzentimeter einen Schlag gegen die linke Schädelseite — wodurch ein weiterer Schädelbruch verursacht wurde — einwirkte.
Einzeltäter-Theorie bestätigt
Laut Staatsanwaltschaft konnten nachweislich am Tatort keine Spuren einer dritten Person — die Hand am Opfer angelegt hätte — vorgefunden werden. Die beiden Delikte sind mit Freiheitsstrafe in Höhe von 10 bis 20 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht.
Frau erst nach zwei Tagen gefunden
Der Übergriff hatte sich in der Nacht auf 7. Juli des vergangenen Jahres ereignet. Die Frau war nach der Rückkehr von einer Feier offenbar vergewaltigt und lebensgefährlich verletzt worden. Erst nach zwei Tagen wurde sie gefunden und in die Landesnervenklinik Wagner-Jauregg eingeliefert, wo sie schließlich starb. Wenige Tage nach der Bluttat wurde ein 38-jähriger Bekannter des Opfers festgenommen, er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
ist eine schlimme sache für die eltern des angeklagten,die bereits schon eine tochter verloren…,sowie der ehefrau und kinder!!
auch für die familie der verstorbenen,eine schreckliche tragödie!!
aus dreiecksbeziehungen,ist noch nie oder selten was gescheites rausgekommen.aber sie wird leider immer moderner!!!
Die Familie des Angeklagten tut mir leid in der Gegend. Das Opfer aber auch, das 2 Tage im Garten lag — gmundentypisch. Manche liegen bis zu 4 Wochen tot in ihren Domizilen. Das soziale Privatleben in Gmunden ist so hervorragend, dass Gmunden nicht darum beneidet wird, wie der Gmundner BGM behauptet, sondern so ein Ende gefürchtet wird — ohne Gewalteinwirkung.
brigitta jetzt reichts!!
sie sind eine so frustrierte und ihren postings nach (immer nach mitternacht) vermutlich sturzbesoffe schachtel, daß sie sogar bei einem so schlimmen fall wie diesen!! gmunden herunterputzen.
was hat das mit diesem fall zu tun??
sie frustrierte, dumme und vermutlich unansehnliche person!!
schlimme Geschichte…vor allem für die Familie des Angeklagten, die müssen nun ausbaden, dass es der liebe Herr mit der Treue nicht so genau genommen hat und nun in diesem *lapidar gesagt* Schlamassel steckt.…warum machen sich verheiratete Frauen an verheiratete Männer ran??? warum gehen Männer fremd, obwohl sie eine super Frau und liebe Kinder dabei haben??? .…und dann geht ein Affairchen so “dumm” aus.…arme Frau…arme Kinder.…
@Sportiat, wäre das Opfer ihre Mutter, Schwester, Frau, Tochter, würde auch dann die Unschuldsvermutung für den mutmaßlichen Täter für Sie gelten ?
Steffi, ich dachte immer es gilt die Unschuldsvermutung bis ein Rechtskräftiges Urteil vorliegt, du urteilst lieber schon vorher, naja jeder wie er will.
Jetzt kann sich dieser Versicherungsmakler warm anziehen, damit er bei der Urteilsverkündung keine Gänsehaut bekommt. Und ich hoffe die Höchststrafe Lebenslang für diese abscheuliche brutale Tat.
Justitia in suo cuique tribuento cernitur.
Die Gerechtigkeit erkennt man daran, daß sie jedem das seine zuerteilt. (Marcus Tullius Cicero)