Im vergangenen Sommer ertrank eine 19-jährige Pinsdorferin nach einer Lokaltour im Traunsee. Nun hat die Staatsanwaltschaft Wels gegen einen 21-Jährigen Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung erhoben, berichtet der Kurier.
Johanna N. war mit mehreren Freunden in Gmunden unterwegs. Gegen zwei Uhr früh ging sie gemeinsam mit einem Freund aus einem Lokal. Sie beschließen im Traunsee schwimmen zu gehen. Als das Mädchen unterging, hätte ihr Begleiter ihr nicht geholfen. Er sei in Panik geraten, auch die Polizei hat er nicht verständigt. Anstatt zu helfen habe er Kleidung und Handtasche der 19-Jährigen genommen und das Handy zerstört.
Nun soll die Staatsanwaltschaft Wels Anklage gegen den 21-Jährigen erhoben haben, im Vordergrund stehe der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung.
Der Angeklagte kann von Glück sprechen, dass dieser harmlose Vorwurf verhandelt wird. Es wäre sehr sehr interessant warum er denn das Handy der Ertrunkenen zerstört und beseitigt. Ebenso die Kleidung. Wie gesagt: Glück.
alles andere wäre eine Behörden Farce bei diesen Begleit Umständen mit 21 kann man auch unter gewissen erschwerenden Umständen ein anderes menschliches Verhalten verlangen