Planungsstand Hochwasserschutzanlagen in Laakirchen
Nach den verheerenden Starkregenereignissen im vergangen Jahr, arbeitet die Stadtgemeinde Laakirchen mit den zuständigen Behörden unter Hochdruck daran, für einen umfassenden Hochwasserschutz im Gemeindegebiet zur sorgen. Im Februar fand mit hochrangigen Beamten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie der zuständigen Landesdienststelle, dem Gewässerbezirk Gmunden, eine, für die weitere Koordination der Hochwasserschutzanlagen in Lindach und Laakirchen-Thal, bedeutende Besprechung statt.
Projektierung Hochwasserschutzanlagen Lindach
Im Ortsgebiet Lindach ist die Errichtung von zwei Rückhaltebecken geplant, die naturnahe durch Aufschüttung von landwirtschaftlich bewirtschaftbaren Erddämmen angelegt werden. Diese werden so platziert, dass ein größtmögliches Rückstauvolumen erreicht werden kann. Die in den 60iger Jahren projektierte Lindachbach-Regulierung mit einer Abfuhrkapazität von 10 m³/s stellte sich bei den letztjährigen Starkregenereignissen als zu gering dar. Von den Ziviltechnikern Dr. Flögl und DI Sperrer wurden eine Modellannahme mit rund 14 m³/s und ein Einzugsgebiet von 10,5 km² als Berechnungsgrundlage herangezogen. Die Standortwahl und die Speichervolumen der Rückhaltebecken sollen die Bevölkerung von Lindach vor 100-jährigen Niederschlagsereignissen, wie diese im letzten Jahr stattgefunden haben, schützen.
Standorte der Hochwasserrückhaltebecken
L 1.1 Lindach – Bachstraße
- Das Becken wird kurz vor Lindach errichtet und wird vom Lindachbach durchflossen.
- Es wird ein Speichervolumen von ca. 170.000 m³ fassen.
- Eine Grobkostenschätzung ergibt Herstellungskosten von € 1.440.000,00 inkl. MwSt.
L 1.5 Lindach – Pechleiten
- Das Becken wird oberhalb des Ortsteils Pechleiten errichtet und ein Speichervolumen von ca. 95.000 m³ fassen. Es handelt sich um einen Teilbereich des Einzugsgebietes des Lindachbaches, welcher keine Gewässerstrukturen aufweist.
- Eine Grobkostenschätzung ergibt Herstellungskosten von € 1.140.000,00 inkl. MwSt.
Nächste Schritte:
- Erstellung der Einreichunterlagen mit genauer Kostenschätzung (die Auftragsvergabe an Zivilingenieurbüro DI Josef Sperrer wurde bereits am 02.02.2017 vom Gemeinderat beschlossen)
- Wasserrechtsverhandlung und wasserrechtliche Bewilligung
- Finanzierungsbeschluss: nach behördlicher Genehmigung ist eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie dem Land Oberösterreich erforderlich.
Baubeginn im Herbst 2017 oder Frühjahr 2018
Mit der schriftlichen Fördervereinbarung zwischen Bund und Stadtgemeinde ist voraussichtlich im Herbst 2017 oder Frühjahr 2018 zu rechnen. Anschließend kann mit den Ausschreibungen und den Bauarbeiten begonnen werden.
Projektierung Hochwasserschutzanlagen Laakirchen — Thal
Auch für die Hochwasserschutzanlagen in Thal liegen bereits Vorentwürfe vor. Dieses Projekt ist jedoch in vielerlei Hinsicht komplexer und erfordert eine Vielzahl an Maßnahmen:
- Da die Landesstraße direkt durch das geplante Rückhaltebecken führt, ist eine Verlegung dieser somit unumgänglich. Dafür sind Vereinbarungen mit der Landesstraßenverwaltung nötig.
- Aufgrund der Topographie des Geländes sind zusätzlich mehrere kleine Rückhaltebecken bzw. Hochwasserschutzanlagen erforderlich.
- Für die Ableitung der Oberflächenwässer ist die Errichtung eines Reinwasserkanals durch Laakirchen zur Traun notwendig.
Intensive Planungsmaßnahmen und Gespräche mit Bund und Land, die bereits laufend geführt werden, sind Voraussetzung für die weitere Projektentwicklung. Die Stadtgemeinde Laakirchen arbeitet mit allen zuständigen Behörden unter Hochdruck daran, auch in Thal schnellstmöglich für einen umfassenden Hochwasserschutz zu sorgen. Die Stadtgemeinde Laakirchen hofft, bis Ende 2017 die nötigen Vereinbarungen und Gespräche mit den zuständigen Behörden abschließen zu können, damit auch für Thal die Einreichunterlagen erstellt werden können.
Die Landesstraßenverwaltung gab bekannt, dass die Verlegung der Kranichsteger Landesstraße frühestens 2019 erfolgen kann. Erst danach können Retentionsanlagen errichtet werden.