Zur Vermeidung von Waldbränden wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Gmunden mit 3. Juli 2019 eine Verordnung für den Bezirk Gmunden erlassen. Daher ist ab sofort jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht im Wald verboten. Wer sich nicht daran hält, hat mit einer saftigen Geldstrafe von bis zu über 7.000 Euro zu rechnen oder es droht sogar eine Haftstrafe.
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.
Strafbestimmungen
Übertretungen werden mit Geldstrafen bis zu 7.270,– Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.
Diese Verordnung wird durch Anschlag an den Amtstafeln der Bezirkshauptmannschaft Gmunden sowie der Gemeindeämter des Bezirkes Gmunden kundgemacht und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2019 außer Kraft.