Ein 31-Jähriger aus dem Bezirk Vöcklabruck fuhr am 28. September 2019 gegen 18:30 Uhr mit seinem Pkw in Vöcklabruck auf der B143 vom Stadtzentrum kommend Richtung Gmunden. Zeitgleich wollte 22-Jährige aus dem Bezirk Vöcklabruck den Schutzweg von der Schloßstraße kommend Richtung Bahnhof Vöcklabruck überqueren.
Die junge Frau nahm laut ihren eigenen Angaben den Pkw auch wahr und nahm an, dass er sie ebenfalls gesehen habe und deshalb vor dem Schutzweg anhalten werde. Zwischen der Fußgängerin und dem Pkw des 31-Jährigen kam es am Beginn des Schutzweges zur Kollision.
Der 31-Jährige gab an, dass er die Fußgängerin einfach übersehen habe. Die 22-Jährige erlitt Verletzungen unbestimmten Grades und wurde ins LKH Vöcklabruck gebracht.
Gute Besserung dem Unfallopfer!
Ich schlage eine etwas weniger entschuldigende Formulierungen in der Überschrift vor, wie wäre zum Beispiel “PKW-Lenker fährt Fußgängerin auf Schutzweg an” oder “PKW-Lenker überfährt Fußgängerin”. Diese sprachliche Normalisierung von gefährlichem Verhalten im Straßenverkehr (in diesem Fall das Vorrangnehmen einer schwächeren Verkehrsteilnehmerin mit Verletzung) signalisiert eine höhere Gewalt — gegen Übersehen kann man dann wohl nichts tun.
Peter, warum soll in einer Überschrift gleich eine Verurteilung eines Unfallbeteiligten stehen?
Es handelt sich bei dem Bericht übrigens um die Presseaussendung der LPD OÖ
https://www.polizei.gv.at/ooe/presse/aussendungen/presse.aspx?prid=30717543343163463641343D&pro=2