Wie die Staatsanwaltschaft Wels berichtet, wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten Ernst August von Hannover nach umfangreichen Ermittlungen abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft Wels stellte einen Teil der Vorwürfe, und zwar im Umfang des Verdachts der Beleidigung ein und erhob darüber hinaus wegen einer Reihe von Straftaten Anklage. Laut Staatsanwaltschaft soll die Strafdrohung bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe liegen.
Der Beschuldigte soll Polizeibeamte mit Gewalt und durch gefährliche Drohung an verschiedenen Amtshandlungen gehindert haben und habe die Beamten dabei auch teilweise am Körper verletzt. Einmal soll es sogar zu einer gefährlichen Drohung mit einem Baseballschläger gekommen sein.
Im Zustand voller Berauschung
Weiters soll Ernst August von Hannover im vergangenen September die Verglasung des Esszimmerfensters des im Eigentum der Herzog von Cumberland Stiftung stehenden Wohnhauses beschädigt und das dortige Angestellten-Ehepaar und deren Tochter durch gefährliche Drohung zum Verlassen des von ihnen bewohnten Gebäudes zu nötigen versucht haben. Die Vorkommnisse seien alle im Zustand voller Berauschung begangen worden.