WKO setzte sich erfolgreich ein
Marktfahrer*innen und viele Kunsthandwerker*innen atmen auf. Gelegenheitsmärkte sind wieder erlaubt. „Darunter fallen auch Kirtage und Flohmärkte“, erklärt Robert Oberfrank, Bezirksstellenleiter der WKO Gmunden.
Der Krisenstab des Landes OÖ hatte die Gelegenheitsmärkte untersagt, da in einem Mail des Sozialministeriums diese als Zusammenkünfte des § 13 der ÖffnungsVO ausgewiesen wurden. „
Die Rechtsansicht des Ministeriums wird in unserem Sinn geändert werden. Es wird – so die Zusage — seitens des Gesundheitsministeriums ehestmöglich sichergestellt werden, dass für Märkte ohne Veranstaltungselemente die Regeln für Märkte im Freien gelten“, führt Oberfrank aus.
Dh. somit, dass die einzigen Einschränkungen der 2m-Abstand und die Maskenpflicht bleiben. Die damit für die Belebung der Regionen so wichtigen Märkte werden ab sofort wieder abgehalten. Zum oö. Märkteverzeichnis: http://wko.at/markthandel/verzeichnis/oe.html
Foto: WKO