Ein 20-Jähriger aus dem Bezirk Gmunden kam am 29. Dezember 2021 gegen Mittag zur Polizeiinspektion Gmunden, um zu einem Verkehrsunfall auszusagen. Dabei stellten die Beamten fest, dass sich der 20-Jährige mit einem als verloren gemeldeten Führerschein auswies. Das danach ausgestellte Duplikat des Führerscheins war im Jänner 2021 vorläufig abgenommen worden.
Drogentest war positiv
Da der Mann Symptome einer Suchtgiftbeeinträchtigung zeigte, wurde ihm ein freiwilliger Urintest angeboten, dem er zustimmte. Die beiden durchgeführten Tests zeigten ein positives Ergebnis auf THC. Anschließend wurde der Angezeigte zu einer klinischen Untersuchung aufgefordert. Dabei wurde die Fahruntauglichkeit festgestellt, berichtet die Polizei.
ist das nun ein Vorteil oder Nachteil? weil Kinder und Betrunkene sagen ja angeblich die Wahrheit und gilt das etwa unter leichtem Drogeneinfluss nicht? vielleicht sollte man bei zachen Verhören und Einvernahmen jedenfalls daran denken, Alkoholikern beste Getränke zu kredenzen, und ebenso im Beisein auch von ihren Anwälten, denen ebenso, aber nicht unter Bewusstsein Erweiterungspflicht oder gar unter Impfpflicht intravenös, sondern nur unterschwellig um Ihnen den Besuch schöner zu gestalten. weil man ja selten wo ungelöschte Chatprotokolle hat die das ehrliche oder herrliche Leben wahrheitsgemäß beweisbar abbilden.