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Urteil nach Stichverletzung in einem Sammeltaxi in Kirchham

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Ein mitt­ler­wei­le 20-jäh­ri­ger Mann ist am Don­ners­tag in Gmun­den nach einem Mes­ser­stich in einem Sam­mel­ta­xi in Kirch­ham ver­ur­teilt wor­den. Der Ange­klag­te soll am 01. Mai 2022 in den frü­hen Mor­gen­stun­den einen damals 26-jäh­ri­gen Mann in einem Sam­mel­ta­xi mit einem Mes­ser schwer ver­letzt haben.

Der 20-Jäh­ri­ge wur­de am Don­ners­tag am Bezirks­ge­richt Gmun­den wegen fahr­läs­si­ger schwe­rer Kör­per­ver­let­zung zu einer beding­ten Frei­heits­stra­fe von vier Mona­ten und einer Geld­stra­fe von 1.200 Euro ver­ur­teilt. Nach der Tat war der Ange­klag­te kurz­zei­tig auf­grund von Mord­ver­suchs in Unter­su­chungs­haft. Die­se Absicht bestä­tig­te sich jedoch nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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