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Gmunden gewinnt Rechtsstreit über Badeplatz-Zugang

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Gerichte gaben Gmunden Recht, Fußweg zum Badeplatz Seereiterweg endlich frei

Es dau­er­te meh­re­re Jah­re und brauch­te ein auf­wän­di­ges und kom­pli­zier­tes Gerichts­ver­fah­ren, in dem sogar der Obers­te Gerichts­hof mit der Cau­sa befasst war, bis die Stadt­ge­mein­de Gmun­den einen alten Fuß­weg zu einem ihrer idyl­lischs­ten Bade­plät­ze freibekam. 

Bis zum Bade­platz See­rei­ter­weg unter­halb des Frei­sit­zes Roith darf ab sofort jede und jeder zu Fuß direkt am See ent­lang­ge­hen, ohne – wie bis­her – auf den letz­ten 100 Metern auf die stark befah­re­ne Traun­stein­stra­ße hin­auf­di­ri­giert zu werden.

Der Bade­platz See­rei­ter­weg: Hin­ter der Hecke am rech­ten Bild­rand beginnt der nun­mehr freie Zugang. Das klei­ne Foto zeigt das irre­füh­ren­de Ver­bots­schild am jetzt unver­sperr­ten Gar­ten­türl. Fotos © Stadtgemeinde

Grund­stücks­eig­ne­rin sperr­te Durchgang 

Die Besit­ze­rin des Ufer­grund­stücks am Ende des See­rei­ter­we­ges hat­te die Dienst­bar­keit, ein öffent­li­ches Geh­recht ent­lang des Ufers, bestrit­ten. Sie hat­te den Weg auf den nur fünf Metern, die ihr gehö­ren, abge­sperrt und den Durch­gang auch mit einem Schild ver­bo­ten. Den rest­li­chen Weg hät­te die Öffent­lich­keit nut­zen dür­fen, weil er den Bun­des­fors­ten gehört und die­se das auch erlaub­ten. Aber ohne das gesperr­te Ver­bin­dungs­stück war die­se Pas­sa­ge bis­her wert­los und unattraktiv.

Irre­füh­ren­de Beschil­de­rung am See­rei­ter­weg © StGG

Irre­füh­ren­de Ver­bots­ta­fel angebracht 

Nach­dem der Pro­zess ver­lo­ren war, ent­fern­te die Grund­stücks­eig­ne­rin zwar das Schloss am Gar­ten­tor. Sie brach­te aber eine neue Ver­bots­ta­fel mit der Auf­schrift „PRI­VAT“ an.

Das braucht und kann nie­man­den davon abhal­ten, ab sofort unbe­hel­ligt dort durch­zu­ge­hen. Wir wer­den auch noch recht­li­che Mit­tel fin­den, die­ses irre­füh­ren­de Schild zu ent­fer­nen“, sagt Dr. Karl Bergtha­ler. Er, der Vor­sit­zen­de des  Rechtsau­schus­ses der Stadt­ge­mein­de, war es, der im Auf­trag der Stadt als Rechts­an­walt das Inter­es­se der All­ge­mein­heit im besag­ten Gerichts­ver­fah­ren durchsetzte.

Bür­ger­meis­ter Mag. Ste­fan Krapf: „Das Urteil ist höchst erfreu­lich. Seit Jah­ren ist es unser poli­ti­sches Ziel, jedes frei wer­den­de Ufer­grund­stück der Bun­des­fors­te als öffent­li­che Bade- und Erho­lungs­flä­che zu bekom­men. Dazu gehört auch eine mög­lichst gute, fuß­läu­fi­ge Erreichbarkeit.“

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2 Kommentare

  1. Bra­vo. See‑, Wald­zu­gang, Zugang zu Natur soll­te immer frei mög­lich sein (wenn man sich ent­spre­chend benimmt)

  2. Fin­de ich gut; mög­li­cher­wei­se kann man eine Infor­ma­ti­ons­ta­fel (der Gemein­de) dau­er­haft auf­stel­len, dass der Durch­gang zum öff. Bade­platz über die­sen Pri­vat­grund durch Gerichts­ent­scheid (Erkennt­nis) zuläs­sig ist.