Ein Vorfall am Langbathsee in Ebensee, bei dem ein Mann im Jänner diesen Jahres mit einer täuschend echten Softgun mehrere Schüsse abgab, hatte den Einsatz der Polizei zur Folge. Da sich eine Zeugin bedroht fühlte, wurde ein Großeinsatz ausgelöst. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat nun entschieden, dass der Mann die Einsatzkosten in Höhe von 1.020 Euro tragen muss.
Täuschend echte Waffe löste Polizeieinsatz aus
Im Bereich des Parkplatzes beim Langbathsee hatte ein Mann am 24. Jänner 2025 mit einer Softgun geschossen, die einer echten Faustfeuerwaffe täuschend ähnlich sah. Eine Zeugin fühlte sich durch die Schüsse verunsichert und alarmierte die Polizei. Da der Mann beim Eintreffen der Einsatzkräfte nicht mehr vor Ort war, wurde eine Fahndung eingeleitet. Schließlich konnte er an seiner Wohnadresse angetroffen und die Waffe sichergestellt werden. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden setzte dem Mann daraufhin die Kosten für den Polizeieinsatz aufgrund einer vorsätzlich ausgelösten Notmeldung fest.
Gericht bestätigt Vorsatz und Kostenersatzpflicht
Der Mann bestritt in seiner Beschwerde die Vorwürfe und argumentierte, er habe sich unauffällig verhalten und sei sich keiner Gefahr bewusst gewesen. Das Landesverwaltungsgericht sah das anders: Wer mit einer täuschend echten Waffe an einem öffentlichen Ort Schüsse abgibt, muss ernstlich damit rechnen, einen Polizeieinsatz auszulösen – unabhängig davon, ob andere Personen konkret wahrgenommen wurden. Aufgrund dieses sogenannten Eventualvorsatzes sei die Kostenpflicht gerechtfertigt. Das Verhalten des Mannes erfülle damit die Kriterien für das vorsätzliche Auslösen einer Notmeldung nach dem Sicherheitspolizeigesetz, so das Landesverwaltungsreicht Oberösterreich in einer Pressemitteilung.