Mit Oktober 2012 soll es am Standort des Bezirksgerichts in Vöcklabruck keine Außenstelle des Arbeits- und Sozialgerichts Wels mehr geben. Der Sinn dieser Schließung ist für die GewerkschafterInnen aus Vöcklabruck unklar.
„Es ist nicht nur fraglich, ob dadurch der Staat Kosten sparen kann, es macht auch volkswirtschaftlich keinen Sinn“, so ÖGB-Regionalsekretär Frederik Schmidsberger. Durch weitere Anfahrtswege von LaienrichterInnen und ZeugInnen entstehen sicherlich mehr Kosten als eingespart werden können. So wird sich der Fahrpreis von Frankenmarkt nach Wels mit 23,80 Euro gegenüber Vöcklabruck mehr als verdoppeln.
ÖGB Vorsitzende Gerlinde Reichhold–Burger ärgert, dass es den Menschen damit auch umständlicher gemacht wird zu ihrem Recht zu kommen. „Es geht da zum Teil um erhebliche Summen die ArbeitnehmerInnen einklagen müssen, um zu ihrem Lohn zu kommen.“
Reichhold-Burger verweist auch darauf, wie viel Zeit auf dem Weg verloren geht. ZeugInnen, KlägerInnen und Beklagte sind noch länger von ihrem Arbeitsplatz weg. Auch hier gäbe es zwar in einigen Fällen einen Ersatz, den sogenannten Verdienstentgang. Der Stress und Druck am Arbeitsplatz wird dadurch aber nicht vermindert.
Die Gewerkschaft fordert, dass das Arbeits- und Sozialgericht in Vöcklabruck erhalten bleibt und will dafür auch ungewöhnliche Allianzen schließen. „Die Wirtschaftskammer müsste auch Interesse daran haben, dass der Standort Vöcklabruck erhalten bleibt. Vielleicht können wir gemeinsam Druck machen,“ hofft Schmidsberger.