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Objekt 21 Prozess wegen Wiederbetätigung – „Rechts zu sein ist nicht strafbar“

23. Oktober 2013
in Bezirk Vöcklabruck, Nachrichten, Windern
3
Objekt 21 Prozess wegen Wiederbetätigung – „Rechts zu sein ist nicht strafbar“
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Objekt 21 Prozess wegen Wiederbetätigung - "Rechts zu sein ist nicht strafbar"Heute Mittwoch begann der Geschworenenprozess rund um das rechtsextreme Netzwerk „Objekt 21“. Sieben Mitglieder des Netzwerkes müssen sich seit den frühen Vormittagsstunden am Landesgericht Wels wegen Wiederbetätigung verantworten.

Den Beschuldigten, von denen sich zwei auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz verantworten müssen, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Ein Urteil wird frühestens für Freitag erwartet. Die Angeklagten bekannten sich zu den Vorwürfen nicht schuldig.

Der dreitägige Prozess hat unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen und großem Medieninteresse begonnen. Laptops, Handys, Fotoapparate und sogar Getränke waren im Gerichtssaal untersagt. Besucher mussten sich ausweisen, Polizei sowie Sicherheitspersonal mit Metalldetektoren war im Einsatz.

Die Angeklagten im Alter zwischen 23 und 33 Jahren waren bei ihrem Eintritt in den Verhandlungssaal teilweise mit Hüten, Schals und Sonnenbrillen vermummt. Bei den Sieben handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um den harten Kern des mittlerweile aufgelösten Netzwerks „Objekt 21“. Zwei der sieben Angeklagten werden von niemandem geringeren als vom Wiener Promi-Anwalt Werner Tomanek vertreten.

Objekt 21 Prozess wegen Wiederbetätigung - "Rechts zu sein ist nicht strafbar"
Staranwalt Werner Tomanek vertritt zwei der sieben Angeklagten

Laut Anklage sollen die Männer von 2008 bis 2010 an Veranstaltungen im Bezirk Vöcklabruck teilgenommen haben, bei denen die NS-Ideologie verherrlicht wurde. In ihrem Partyraum in Windern 21 sollen Nazi- bzw. SS- Devotionalien, unter anderem Bilder, Waffen und Fahnen, aufgehängt gewesen sein.

Auch habe man Propagandamaterial bereitgehalten und einschlägige Lieder wie „Judensau“, „Der alte Mann“ uva gespielt, verbreitet und zu Gesangsabende geladen.

Zu diesen ausgelassenen Liederabenden sollen auch rechtsradikale Gruppierungen aus dem benachbarten Deutschland ins Objekt 21 nach Windern gekommen sein. Dazu komme das Vorzeigen nationalsozialistischer Symbole und Tätowierungen sowie Hitlergrüße.

Nicht schuldig bekannt
Verteidiger Werner Tomanek kündigte schon zu Prozessbeginn an, dass die Angeklagten sich zu den Vorwürfen nicht schuldig bekennen werden. „Das Verbotsgesetz stammt aus einer Zeit, wo man damit eine staatliche Ordnung schaffen wollte. Dies ist historisch erklärbar, aber heute obsolet! Rechts zu sein ist nicht verboten und daher auch nicht strafbar, solange es keine Außenwirkung hat!“, so der Top-Anwalt.

salzi.aktuell – Nachrichten vom 23.10.2013

Die beiden mutmaßlichen Rädelsführer, die in U-Haft sind, überließen das Reden großteils ihren Verteidigern. Der Tenor der übrigen lautete, sie hätten nichts gewusst und ihnen sei nichts anstößiges aufgefallen. Weitere Zeugeneinvernahmen (25 an der Zahl) werden für Donnerstag erwartet.

Objekt 21 Prozess wegen Wiederbetätigung - "Rechts zu sein ist nicht strafbar"
große Sicherheitsvorkehrungen vor dem Gerichtssaal

Kiste mit Nazi-Devotionalien bei Verkehrskontrolle gefunden
Aufgeflogen war die Gruppe, als bei einer Polizeikontrolle 2009 eine Kiste mit Nazi-Devotionalien und verbotenen Waffen im Wagen der Rädelsführer gefunden wurden. Einer der beiden, ein 29-Jähriger, der bereits in der Vergangenheit einschlägig mit den Behörden zu tun hatte, erschien vor Gericht mit einem Reichsadler-Tattoo am Hinterkopf und trug eine Jacke einer in rechten Kreisen beliebten Marke. Als ihn die Richterin darauf ansprach und ein Beisitzer die Bedeutung des Körperschmucks erklärte, warf der Verteidiger Mag. Werner Tomanek dem Gericht „Stimmungsmache“ vor.

„Rechts sein ist nicht verboten“, argumentierte ihr Anwalt und sieht zudem „keine Ausführungshandlungen“ seiner Mandanten: „Alles, was sie besessen haben, darf man besitzen. Es darf nur keine Außenwirkung haben.“ Bei den beiden Männern, gegen die ein Waffenverbot bestand, wurden u.a. ein als Handy getarnter Elektroschocker und zwei wie Feuerzeuge aussehende Springmesser gefunden.

Nazi-Armbinden und Hitlergrüße
Die übrigen Beschuldigten wollten in ihren Befragungen ebenfalls keine Wiederbetätigung begangen haben. Der Obmann-Stellvertreter antwortete auf die Frage, was seine Aufgabe gewesen sei: Er habe dafür zu sorgen gehabt, „dass am Freitag Bier da ist“. Auch der Schriftführer sah den Zweck des Vereins darin, dass man Bier ausschenken könne, ohne mit der Finanz in Konflikt zu geraten. Ein anderer Angeklagter antwortete auf die Frage, ob ihm die Nazi-Armbinden und Hitlergrüße bei Partys nicht aufgefallen seien: „Ich schaue nicht, was die anderen machen.“ Auch die Bedeutung ihrer Tattoos will einigen nicht bewusst gewesen sein.

Polizei soll Mitarbeit bei Veranstaltungen angeboten haben
Thema war auch die Ausgestaltung des „Partyzentrums“ bzw. die strafrechtliche Relevanz dieses Raumschmucks. U.a. sei die Grillstelle im Garten sei in Form einer „Schwarzen Sonne“ – eines NS-Symbols – angelegt und am Eingang die Reichskriegsflagge gehisst gewesen, so der Vorwurf. Laut dem Vereinsobmann sei einmal die Polizei vorbeigekommen, nachdem von einer antifaschistischen Gruppe im Internet von einer Party des „Objekt 21“ berichtet worden war. Aber die Beamten hätten nichts beanstandet, schilderte er. Sie hätten sogar angeboten, bei künftigen Veranstaltungen den Verkehr zu regeln, behauptete der Angeklagte.

Der – laut Eigendefinition – Freizeit- und Kulturverein hatte sich in einem Bauernhof in Desselbrunn (Bezirk Vöcklabruck) eingemietet. Das Haus gehörte ausgerechnet dem Vater von Regisseur Stefan Ruzowitzky, der für sein KZ-Drama „Die Fälscher“ einen Oscar erhielt. Er war die unliebsamen Mieter erst mit einer Delogierung Ende 2012 losgeworden. Der Verein wurde im Jänner 2011 behördlich aufgelöst.

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Comments 3

  1. rene says:
    12 Jahren ago

    wundert mich nicht das solche leute bevorzugt behandelt werden im häfn da 70-80% der Insassen Ausländer sind!

  2. Robert says:
    12 Jahren ago

    Staranwalt? Und ihm fällt nichts besseres ein als zu behaupten seine Mandaten hätten nichts gewusst? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sonst könnte ich falls wer seine Schlüssel im Auto vergisst einsteigen und wegfahren, oder falls jemand sein Fenster offen lässt dadurch ins Haus gehen und mich dort einnisten oder Gegenstände mitnehmen, und dabei hinterher behaupten: ich habe nicht gewusst das es strafbar ist. Was für eine Farce. Sperrt diese Deppen einfach ein und gut ist.

  3. S. Prison says:
    12 Jahren ago

    Da große Teile der Welser Gerichtsbarkeit, meiner Meinung, nicht weit davon entfernt sind auf dem rechten Auge blind zu sein wird wohl das Urteil nicht allzu hart ausfallen. In der Justizanstalt Wels werden, Gerüchten nach, solche Typen von div. Wärtern sogar bevorzugt behandelt.


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