Mit einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue sieht sich Bürgermeister Mag. Stefan Krapf konfrontiert. Grund hierfür ist eine Anzeige von GR DI Josef Sperrer in Zusammenhang mit der Vermietung der „OrtherStub’n“, des Restaurants im Seeschloss Ort, das bekanntlich der Stadt gehört.
Die Suche nach einem neuen Mieter würde der Bürgermeister nach heutigem Erkenntnisstand anders abwickeln, heißt es aus dem Rathaus. Er sei dafür auch vom Prüfungsausschuss kritisiert worden, obwohl in verschiedensten Gremien die Wahl der neuen Pächter lobend erwähnt und befürwortet wurde.
Drei Ausschüsse und der Gemeinderat hatten sich längere Zeit damit beschäftigt und der Fall schien beendet, nachdem mehrere Juristen im Rechtsausschuss der Stadt laut Protokoll vom 13. 12. 2018 erklärt hatten, dass „kein strafrechtlich relevanter Tatbestand angenommen werden kann“.
Krapf wegen Amtsanmaßung, Untreue und Amtsmissbrauchs angezeigt
Umso überraschter zeigte sich Bürgermeister Krapf, als er vor zwei Wochen erfuhr, dass ihn DI Josef Sperrer, der Obmann des Prüfungsausschusses, am 5. 2. wegen Amtsanmaßung, Untreue und Amtsmissbrauchs bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte. Zwei der angezeigten Tatbestände verwarf der Staatsanwalt. Nur in Sachen Untreue erteilte er Kriminalisten einen Ermittlungsauftrag mit mehreren Zeugeneinvernahmen.
Bürgermeister Krapf: „Grobes politisches Foul“
Krapf und sein Anwalt Dr. Christoph Mizelli rechnen fest damit, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird und nennen die Anzeige ein „grobes politisches Foul“, das die Grenzen der Fairness absolut überschreite.
“Sperrer habe nach der Expertise mehrerer Juristen wider besserem Wissen gehandelt und dazu in seiner Anzeige nicht von einem Verdacht gesprochen, sondern davon, dass die genannten Tatbestände tatsächlich gegeben seien. Das verletze elementarste rechtliche Prinzipien und habe straf- und zivilrechtliche Konsequenzen”, meint Dr. Mizelli. Er rate Krapf, falls das Verfahren eingestellt werde, den Ausschussobmann wegen des Verdachts der Verleumdung und Kreditschädigung gerichtlich zu belangen.
Angebot im Nachhinein
Im Kern der Auseinandersetzung steht der Vorwurf, dass Krapf die Stadt durch ein Negieren lukrativerer Angebote und die Vergabe an die jetzigen Betreiber des Restaurants um 35.000 Euro geschädigt habe.
Dem kontert der Bürgermeister mit einer chronologischen Aufschlüsselung der Ereignisse. Er, Krapf, hatte den Vormieter nachweislich am 23. 1. 2018 per Mail davon informiert, dass das Bewerber-Hearing zugunsten der jetzigen Mieter ausgegangen sei. Erst zwei Tage später unterzeichnete der Vormieter mit dem nicht zum Zug gekommenen Interessenten einen „Kaufvertrag und Ablösevereinbarung“, wonach dieser an ihn netto 78.000 Euro bezahlen würde.
Das sei ein nicht zu tolerierender nachträglicher Versuch, Stadt und Bürgermeister unter Druck zu setzen und das Hearing-Ergebnis auszuhebeln. Der Vormieter habe einen ihm genehmen Interessenten durchsetzen wollen, sagt Dr. Mizelli: „In so einen Vertrag kann man jeden beliebigen Betrag einfügen und dann behaupten, die Gemeinde erlitte durch die Vergabe einen Vermögensnachteil.“
Mizelli: “Kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Bürgermeisters”
Dr. Mizelli sieht kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Bürgermeisters und schließt sich somit vollinhaltlich der Meinung der befassten Juristen des Rechtsausschusses der Stadtgemeinde an.
Gemäß §78 Strafprozessordnung bin ich verpflichtet gerichtlich strafbare Handlungen zu melden. Bei Unterlassung können die Mitglieder des Prüfungsausschusses eventuell auch zur zivilrechtlichen Haftung herangezogen werden.
Josef Sperrer zu der Kausa
“Meine persönliche Meinung zur Causa wurde in den Gemeinderatssitzungen hinreichend und öffentlich behandelt. Mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft wurde von mir bewusst als Einzelperson übergeben, da eine öffentliche Übergabe dem Gemeinderat zu berichten gewesen wäre und somit im Vorfeld ein eventuell unnötiger Wirbel entstanden wäre.
Festhalten möchte ich, dass ich die Staatsanwaltschaft um korrekte Bewertung der Sachlage ersucht habe. Ob Anklage erhoben wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens.
Bgm. Stefan Krapf hat sich vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens zum Gang an die Öffentlichkeit entschlossen. Ich war versucht, diese Öffentlichkeit zu vermeiden, da vorerst das Ermittlungsverfahren jedenfalls abzuwarten ist.”
Ich gehe immer gern in die Orther Stube, finde das Team leistet großartige Arbeit! Natürlich gehören die Umstände der Vergabe lückenlos aufgeklärt, aber ich vertraue Bgm. Krapf!
Ob er die richtige Wahl zum BGM da will ich mich nicht äußern . ICH HOFFE jedoch dass den Gmundner bei der nächsten Wahl noch im Gedächtnis ist , was für SINNLOSE und im vorhinein schon zum SCHEITERN verurteilte Projekte diese Fraktion beschlossen hat.
karl niederndorfer (suderant),
die orther stubn ist in den richtigen händen!
vielleicht war die vergabe nicht lupenrein, alles andere läuft dafür perfekt.
Das wäre eine sehr gute Idee einen geeigneteren Bürgermeister zu suchen und auch zu finden.
Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein, sagt ein altes Sprichwort!
Und was diesen Herrn Gemeinejurist betrifft, will ich lieber hintern Berg bleiben!.……???
Jaja, verklagst euch alle, die Rechtsanwälte werden sich freuen. Herrlich dieses Gmunden
Ungerechtigkeit gehört bestraft! Ein Bürgermeister hat sich an die Gemeindegesetze zu halten!
Und wenn ihm das nicht gelingt, soll er den Sessel räumen, ohne wenn und aber!??
Wenn Sie schon solche Zeilen veröffentlichen, dann stehen Sie mit Namen und Anschrift zu den Anschuldigungen.
Mfg.
Günter Wagenleithner
Warum sind Sie betroffen davon??
Dann geben Sie sich zufrieden!
Wahrheit tut weh, können gewisse Leute nicht vertragen!!??