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21. Februar 2021 ist Equal Pay Day

18. Februar 2021
in Bezirk Gmunden, Politik / Wirtschaft
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Frauen arbeiten jedes 7. Jahr gratis!

Das internationale Frauennetzwerk BPW – Business and Professional Women – berechnet seit 2009 den Equal Pay Day für Österreich. Dieser Aktionstag fällt heuer auf den 21. Februar 2021. Obwohl er dieses Jahr um vier Tage nach vorne gerückt ist, fällt die Begeisterung gedämpft aus. Die Datengrundlage für die Berechnung ist 2019, also vor der Corona-Krise, die dramatische Auswirkungen auf Frauen hat.

Aktuell beläuft sich der Gender Pay Gap auf 14,3 Prozent, umgerechnet sind das 52 Kalendertage, die Frauen unbezahlt arbeiten – oder anders ausgedrückt, jedes 7. Jahr. In der Gesellschaft wird diese Ungerechtigkeit oft negiert oder auf die hohe Teilzeitquote von Frauen geschoben. Das stimmt so nicht. Die Lohnschere von 14,3 % resultiert aus dem Vergleich von ganzjährig vollbeschäftigten Frauen und Männern aus den Bereichen Arbeiter*innen, Angestellte, Vertragsbedienstete und Beamt*innen, also ist Teilzeit kein Argument! Auch die unbezahlte Carearbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten von Frauen fallen nicht ins Gewicht!

Mehr Transparenz ist gefordert

„Lasst euch das nicht gefallen!, Ihr müsst besser verhandeln!“, diese wohlwollenden Zurufe hören Frauen von allen Seiten, wenn es um gleiches Geld für gleichwertige Arbeit geht,“ sagt Cornelia Pessenlehner, Präsidentin von BPW Austria, „Frauen sollen den Kampf um Equal Pay ausfechten, der von der Politik geregelt werden muss!“

Unternehmen, die dauerhaft mehr als 150 Mitarbeiter beschäftigen, stehen in der Pflicht, alle zwei Jahre Einkommensberichte abzuliefern, auf deren Basis die Statistik Austria arbeitet und der Rechnungshof berichtet. BPW stellt die Frage: „Warum werden Einkommensberichte nicht auch von kleineren Unternehmen und detaillierter eingefordert?“ Klein- und Mittelbetriebe sind die größte Gruppe der Arbeitgeber*innen, aber unter 150 Mitarbeiter*innen müssen sie keine Berichte über ihr Entlohnungsschema abgeben. „Da muss seitens der Regierung nachgebessert werden“, lautet die Forderung des Frauennetzwerks.

Die Gleichstellungsanwaltschaft (kurz GAW) fordert schon lange eine Verbesserung in der innerbetrieblichen Entgelttransparenz, insbesondere die Aufschlüsselung in einzelne Entgeltbestandteile. Ohne das Wissen um die konkrete Einkommenssituation der Vergleichspersonen im Unternehmen ist es nicht möglich, den rechtlichen Anspruch geltend zu machen.

Die GAW hat in ihrem letzten Bericht aus der Privatwirtschaft (2018/19) festgehalten, dass 85 % aller Diskriminierungsfälle in der Arbeitswelt stattfinden, 9 % der Kategorie „Diskriminierung aufgrund von Geschlecht“ die Entgeltdiskriminierung betreffen.

Weniger Geld – weniger Pension

Die Einkommensdifferenz manifestiert sich vor allem in den Berufsgruppen der Angestellten mit 31,4 Prozent und Arbeiter*innen mit 27,4 Prozent. Das wirkt sich nicht nur auf den Kontostand und die Lebensqualität aus, sondern auch langfristig auf die Pension. Frauen leben zwar länger, die Frage ist: wovon? Ohne ein finanzielles Vorsorgeprogramm führen die niedrigen Alterspensionen, die aktuell weniger als die Hälfte der Pensionen der Männer betragen, zwangsläufig in die Altersarmut. Aber wann mit dieser Sparform beginnen – und vor allem, von welchem Einkommen etwas beiseitelegen, wenn es so oft nicht zum Leben reicht? Besonders „Frauenberufe“ sind dramatisch unterbezahlt, denken wir an die körpernahen Dienstleistungen oder auch Personal in der Pflege und im Bildungsbereich.

Wohn- und Arbeitsort entscheidend für die Einkommensdifferenz

In Österreich besteht im europäischen Vergleich ein hohes geschlechtsspezifisches Lohngefälle zwischen Frauen und Männern, wir sind bei den Schlusslichtern zu finden. Die Zahlen der Statistik Austria lassen auch regionale Vergleiche im Bundesgebiet zu, denn entscheidend für die tatsächliche Höhe des Einkommensunterschieds ist das Bundesland. Während in Wien der Pay Gap mit 4,8 % Prozent verhältnismäßig klein ist, klafft in Vorarlberg eine Lücke von 23,3 Prozent!

Ist EQUALITA die Lösung?

Im März 2020 präsentierten Margarete Schramböck (aktuell Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) und Frauenministerin Susanne Raab das neue Qualitätssiegel für Gleichberechtigung: EQUALITA. Diese Auszeichnung soll Unternehmen verliehen werden, die unterschiedliche Kriterien erfüllen, das reicht von Equal Pay bis zur strukturellen, innerbetrieblichen Frauenförderung. Hier stellt BPW die Frage, warum ein Recht auf gleiche Bezahlung mit einem Goodwill auf Frauenförderungsmaßnahmen kombiniert wird? Gleiches Geld für gleiche Leistung sollte nicht mit einem Siegel belohnt, sondern im Jahr 2021 selbstverständlich sein.

Laut Auskunft des zuständigen Ministeriums (per 8.2.2021) ist die BAWAG Trägerin des Siegels, weitere Unternehmen werden nicht genannt, obwohl es schon Unternehmen im zweistelligen Bereich geben soll. Auch die Jury, die über die Vergabe entscheidet, wird weder auf der Hompepage veröffentlicht, noch auf Nachfrage mitgeteilt. „Hinsichtlich der Jurybesetzung für die Auszeichnungen – bestehend aus Wirtschaftsexpert*innen –  halten wir uns kommunikationstechnisch noch etwas bedeckt“, teilt das Ministerium mit.

Die Politik ist gefordert, Einkommenstransparenz zu schaffen und alle dafür nötigen Daten von Unternehmen einzufordern. Nur so kann die Basis für gerechte Entlohnung geschaffen werden, die weder Frauen noch Männer diskriminiert!

Quelle: BPW Austria

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