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Ausreise-Testpflicht in Vöcklabruck ab Dienstag, 02.11.

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Für die Bezir­ke Perg, Steyr-Land und Vöck­la­bruck tritt ab Diens­tag, 02.11., 00:00 Uhr der Hoch­in­zi­den­z­erlass des Bun­des in Kraft. Für alle Per­so­nen, die die genann­ten Bezir­ke ver­las­sen wol­len, gilt daher eine Aus­rei­se-Test­pflicht – unab­hän­gig von ihrem Wohn­sitz und der Auf­ent­halts­dau­er im Bezirk. Eine Aus­rei­se-Test­pflicht gilt bereits auch für die Bezir­ke Brau­nau, Frei­stadt, Gmun­den und Grieskirchen.

Der Bezirk Vöck­la­bruck liegt mit sei­ner gemit­tel­ten 7‑Ta­ges-Inzi­denz von 545,7 über der durch den Erlass defi­nier­ten Gren­ze von 500. Auch der Bezirk Gmun­den für den schon bis­her eine Aus­rei­se-Test­pflicht gilt, liegt nach wie vor über der jewei­li­gen Gren­ze bei der gemit­tel­ten 7‑Ta­ges-Inzi­denz.

In enger Abstim­mung mit den Bezirks­ver­wal­tungs­be­hör­den vor Ort, der Lan­des­po­li­zei­di­rek­ti­on und dem Öster­rei­chi­schen Bun­des­heer wird es daher zu punk­tu­el­len Aus­rei­se­kon­trol­len kom­men, um das Infek­ti­ons­ge­sche­hen in den Regio­nen mög­lichst rasch und effek­tiv ein­zu­däm­men und zu ver­hin­dern, dass auch in ande­ren Regio­nen die Infek­ti­ons­zah­len stark ansteigen.

Als Nach­weis gilt laut Bun­des-Erlass ein nega­ti­ver PCR-Test, der nicht älter als 72 Stun­den sein darf oder ein nega­ti­ver Anti­gen-Test, nicht älter als 24 Stun­den. Falls erfor­der­lich, wer­den sei­tens des Lan­des zusätz­li­che Test­ka­pa­zi­tä­ten ein­ge­rich­tet. Alle Test­mög­lich­kei­ten fin­den Sie auf: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/246667.htm

Aus­ge­nom­men sind unter ande­rem Geimpf­te und Genesene

Von der Test­ver­pflich­tung aus­ge­nom­men sind alle, die bereits mit einem zen­tral zuge­las­se­nen Impf­stoff gegen COVID-19 voll­im­mu­ni­siert wur­den, sowie gene­se­ne Per­so­nen mit zumin­dest einer COVID-19-Teil­imp­fung nach Ver­strei­chen der in den Oö. Hoch­in­zi­denz­ver­ord­nun­gen der betrof­fe­nen Bezir­ke defi­nier­ten Zeitfenster.

Dar­über hin­aus sind Gene­se­ne inner­halb von 180 Tagen nach über­stan­de­ner Infek­ti­on mit SARS-CoV‑2 von der Test­ver­pflich­tung aus­ge­nom­men, sofern sie einen ent­spre­chen­den Gene­sungs­nach­weis oder ein ärzt­li­ches Attest über die mole­ku­lar­bio­lo­gisch bestä­tig­te Infek­ti­on mit SARS-CoV‑2 vor­le­gen können.

Die Oö. Hoch­in­zi­denz­ver­ord­nun­gen defi­nie­ren außer­dem Aus­nah­men von den punk­tu­el­len Aus­rei­se­kon­trol­len, wor­un­ter bei­spiels­wei­se auch Ein­satz­kräf­te im Ein­satz fallen.

Wei­ters gilt die Aus­rei­se-Test­ver­pflich­tung unter ande­rem nicht:
· für Kin­der bis zum voll­ende­ten 12. Lebensjahr
· zur Ver­sor­gung mit Grund­gü­tern des täg­li­chen Lebens und zur Inan­spruch­nah­me von Gesundheitsdienstleistungen
· zur Wahr­neh­mung von unauf­schieb­ba­ren behörd­li­chen oder gericht­li­chen Wegen sowie Fahr­ten im Rah­men des Strafvollzugs
· Für Kin­der, Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen und Schu­len zum Zweck der Teil­nah­me am Unter­richt besuchen
· Für Per­so­nen, die Kin­der zu und von Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen und Schü­le­rin­nen und Schü­ler zu und von Schu­len trans­por­tie­ren, aus­schließ­lich zum Zweck die­ses Transports

Umfas­sen­de Impfangebote

Für die Coro­na-Schutz­imp­fung ste­hen in den Bezir­ken zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten bereit: Neben den Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärz­ten sind das die Impf­stra­ßen des Lan­des , die Pop-Up-Impf­stel­len zum anmel­de­frei­en Imp­fen, sowie die nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärz­te, die auch ordi­na­ti­ons­frem­den Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten einen nie­der­schwel­li­gen Zugang zu Imp­fun­gen anbieten.

Infor­ma­tio­nen und Kon­tak­te zu den Imp­fun­gen im nie­der­ge­las­se­nen Bereich: www.aekooe.at/patienten/covid-19-impfordinationen.
Alle aktu­el­len Impf­an­ge­bo­te fin­den sich auf www.ooe-impft.at

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