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Flucht vor der Polizei: mit 130 km/h durch 30er Zone

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Im Gegen­ver­kehr bemerk­te ein Poli­zist am 28. Juni 2022 gegen 09:10 Uhr im Gemein­de­ge­biet von Pön­dorf einen PKW-Len­ker, von dem er wuss­te, dass die­sem sei­ne Lenk­be­rech­ti­gung behörd­lich ent­zo­gen war. Gemein­sam mit sei­nem Kol­le­gen kehr­te er um und ver­such­te den Mann, einen 38-Jäh­ri­gen aus dem Bezirk Vöck­la­bruck, anzuhalten.

Mit 130 km/h durch 30 km/h‑Beschränkung

Der Mann flüch­te­te mit stark über­höh­ter Geschwin­dig­keit. Dabei wur­de er ins­ge­samt zehn­mal bei mas­si­ven Über­schrei­tun­gen der erlaub­ten Höchst­ge­schwin­dig­kei­ten gemes­sen. Der Spit­zen­wert waren 130 km/h im Bereich einer 30 km/h‑Beschränkung. Wegen der mas­si­ven Gefähr­dung ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer muss­ten die Beam­ten die Ver­fol­gung abbrechen.

Der Mann, der bereits gut eine Woche zuvor wegen des Len­kens ohne Lenk­be­rech­ti­gung zur Anzei­ge gebracht wor­den war, wird erneut bei der Bezirks­haupt­mann­schaft Vöck­la­bruck ange­zeigt, so die Polizei.

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Ein Kommentar

  1. Rudi Froscher am

    und was ist, wenn jemand immer wie­der erwischt wird ohne Füh­rer­schein? .wohl die nächs­te Ver­fol­gungs­jagd mit gefähr­lich über­höh­ter Geschwin­dig­keit? wo sind die Exper­ten der Behör­den, die das erklä­ren kön­nen in einem Staat, in dem man von Para­gra­phen­bän­di­gern nicht immer sehr wirk­sa­me Maß­nah­men erkennt! umge­kehrt, die Tier­schüt­zer damals im Osten waren ja sogar in U Haft, dabei sind die nicht so lebens- gefähr­lich. Es gilt für Alle die Unschuldsvermutung.