Im jahrelangen Rechtsstreit um eine Vereinbarung aus dem Jahr 1996 zwischen dem Zementwerk Gmunden und den vier Gemeinden Pinsdorf, Ohlsdorf, Gmunden und Altmünster gibt es nun ein klares Urteil: Das Landesgericht Wels bestätigte in zweiter Instanz die volle Rechtsgültigkeit des Abkommens.
Hintergrund war der Versuch der Rohrdorfer Zement GmbH, die Vereinbarung im August 2020 einseitig zu beenden – unter anderem wegen wiederholter Beschwerden aus der Nachbarschaft über starke Geruchsbelästigungen. Das Gericht stellte jedoch fest: Die Vereinbarung bleibt bestehen.
Bürgermeister Stefan Krapf zeigt sich erfreut über das Urteil des Landesgerichts Wels, das die Vereinbarung mit dem Zementwerk Hatschek aus dem Jahr 1996 in vollem Umfang bestätigt.
“Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Mitbestimmung. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, um offen aufeinander zuzugehen und mit dem Zementwerk Hatschek in einen konstruktiven Dialog zu treten sowie außergerichtlich an gemeinsamen Konzepten und Lösungen zu arbeiten. Ein offenes und ehrliches Miteinander ist uns Gemeinden sehr wichtig und soll die Basis für ein effizientes Wirken zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger sein”, so Krapf.