Die umstrittene Tempo-40-Zone in Gmunden wird nun auf höchster Ebene am Landesverwaltungsgericht behandelt. Im Mittelpunkt der Beschwerde standen die Hinweistafeln, wonach das Tempolimit nicht für Landesstraßen gilt. Kritisiert wurde, dass diese Regelung für Verkehrsteilnehmer nicht eindeutig erkennbar sei. Das Gericht stellte fest: 24 von 29 Ortstafeln seien falsch platziert.
FPÖ-Fraktionsobfrau Dina Fritz: “Pleiten-Pech- und Pannenshow”
“Der Vorwurf, der hier den Verantwortlichen gemacht werden muss ist, dass diese Bedenken gegenüber den Zusatztafeln ja von uns schon immer wieder vorgebracht wurden. Der ’40er’ war von Anfang an eine Pleiten-Pech- und Pannenshow. Denken wir doch bitte auch an die optische Fahrbahnverengung in Form von Randlinien, die ca. 40.000 Euro gekostet hat und dann wieder aus rechtlichen Gründen kostenaufwendig entfernt werden musste. Jetzt hat es die Verordnung schon zum zweiten Mal zum Verfassungsgerichtshof geschafft“, so Fritz.
Philipp Wiatschka (WIA Gmunden): “Strafen verärgern Gäste und Bewohner”
Die Tempo-40-Verordnung sei laut dem Gericht nicht ausreichend klar und verständlich formuliert. Fünf Ortstafeln stünden an falschen Stellen und an 19 relevanten Punkten fehlten überhaupt die nötigen Verordnungen. “Für mich ist der ganze 40er im Stadtgebiet nicht stimmig. Außer viele durch Strafen verärgerten Gästen und Bewohnern ist wenig geblieben. Früher stand an den Ortsschildern ‚Willkommen in Gmunden‘ – heute steht dort meistens ein Radarbus“, so Wiatschka.