Die umstrittene Tempo-40-Zone in Gmunden wird nun auf höchster Ebene behandelt. Das Landesverwaltungsgericht hat den Fall dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) übergeben. Im Zentrum steht die Frage, ob das gesamte Ortsgebiet rechtlich korrekt definiert wurde. Mit einer Entscheidung wird frühestens im Herbst gerechnet.
Kontrollen laufen weiter
Unabhängig vom laufenden Verfahren bleibt das Tempolimit vorerst gültig. Laut Bezirkshauptmann Alois Lanz ändert sich an der derzeitigen Rechtslage nichts – Geschwindigkeitsübertretungen werden weiterhin geahndet.
Kritik aus der Politik
Die FPÖ Gmunden äußert scharfe Kritik. In einer Stellungnahme spricht sie von „schlampiger Gesetzesanwendung“ und einem politischen Versagen auf kommunaler Ebene. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dass jahrelang auf Basis einer fehlerhaften Verordnung kontrolliert und gestraft wurde, braucht es volle Aufklärung und politische Konsequenzen“, so die FPÖ. Die Partei ortet einen Vertrauensverlust in die Verkehrspolitik der Stadt und fordert eine Überprüfung vergleichbarer Regelungen
Kritik kommt auch von der Bürgerbewegung „WIA für Gmunden“. WIA-Gemeinderat Philipp Wiatschka sieht in der Maßnahme kaum Nutzen und verweist auf zunehmenden Unmut in der Bevölkerung.