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Knalleffekt im Ermittlungsverfahren der Vergewaltigung einer jungen Frau in Ebensee

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Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren hat Dank erfah­re­ner Beam­te der Poli­zei Gmun­den neue Erkennt­nis­se im Fall der Ver­ge­wal­ti­gung einer jun­gen Frau, mit anschlie­ßen­dem Cobra-Ein­satz in Eben­see gebracht. Die beson­de­re Bru­ta­li­tät, Grau­sam­keit und Gewalt­be­reit­schaft des Täters, wie auch die Län­ge der Tat­hand­lung führt nun dazu, dass nicht nur in Rich­tung schwe­re Ver­ge­wal­ti­gung, son­dern auch in Rich­tung ver­such­ter Mord ermit­telt wird.

Täter und Opfer waren Kol­le­gen
Ent­ge­gen den ursprüng­li­chen Mel­dun­gen han­delt es sich bei Täter Lars B. um einen Mit­ar­bei­ter der Opfer­fa­mi­lie. Täter und Opfer haben zusam­men seit über einem Jahr im sel­ben Gas­tro­no­mie­be­trieb gear­bei­tet und haben sich gut ver­stan­den. Unter den Arbeits­kol­le­gen und gegen­über der Opfer­fa­mi­lie hat sich Lars. B stets freund­lich und zuvor­kom­mend ver­hal­ten. Lars B. durf­te in einer Per­so­nal­woh­nung woh­nen, die sich in unmit­tel­ba­rer Nähe zum Kaf­fee­haus befin­det. Im sel­ben Wohn­haus bewohn­te auch das spä­te­re Opfer eine eige­ne Wohnung.

Nicht nur Ver­ge­wal­ti­gung, son­dern Tötungs­ab­sicht
Als der Täter der jun­gen Frau im Früh­jahr  Avan­cen machen woll­te, lehn­te die­se strikt ab und ver­wies ihn in sei­ne Gren­zen. Nach einer Fei­er mit ande­ren Arbeits­kol­le­gen und Bekann­ten, kam es am frü­hen Mor­gen des letz­ten Frei­tag zu der Wahn­sinns­tat. Lars B., selbst nur leicht alko­ho­li­siert, soll in die ver­schlos­se­ne Woh­nung der jun­gen Frau gedrun­gen sein  und sie im Schlaf über­rascht haben. Dann soll ein mehr­stün­di­ges Mar­ty­ri­um gefolgt sein, von dem sich das Opfer lan­ge nicht erho­len wird.

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Die beson­de­ren Umstän­de der Tat las­sen für uns den Schluss zu, dass der Täter mit Tötungs­ab­sicht gehan­delt hat. Die Straf­dro­hung in die­sem Fall beträgt zehn bis zwan­zig Jah­re oder lebens­lang. Im Fall einer schwe­ren Ver­ge­wal­ti­gung fünf bis fünf­zehn Jah­re“, sagt die Rechts­an­wäl­tin des Opfers, RA Dr. Chris­ti­na Gesswein-Spiessberger.

 

Lars B. ist gestän­dig
Der Täter, für den die Unschulds­ver­mu­tung gilt, soll sich bis dato in wei­ten Tei­len gestän­dig zei­gen und befin­det sich in Haft. In sei­ner Woh­nung soll sogar ein Abschieds­brief gefun­den wor­den sein. Sei­nen Ent­schluss, sich selbst zu rich­ten, hat er letzt­end­lich nicht in die Tat umgesetzt.

Opfer­fa­mi­lie hält zusam­men
Das Opfer befin­det sich nach wie vor in sta­tio­nä­rer Behand­lung. „Wir set­zen der­zeit alles dar­an, die Situa­ti­on zu bewäl­ti­gen. Als Vater ist es eines der schreck­lichs­ten Din­ge, die der eige­nen Toch­ter pas­sie­ren kön­nen. Wir hal­ten alle zusam­men und hof­fen, dass wir es schaf­fen!“ sagt der Vater der jun­gen Frau.

Wir bit­ten um Ver­ständ­nis, dass die Kom­men­tar­funk­ti­on in die­sem Fall aus Opfer­schutz­grün­den deak­ti­viert ist!

 

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