Ab 1. November müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wieder die Winterreifen am Fahrzeug montiert sein.

Morgen Mittwoch ist laut österreichischem Gesetz der Stichtag für die situative Winterreifenpflicht. Demnach müssen am Fahrzeug vier als Winterreifen gekennzeichnete Pneus montiert sein, sobald Schnee oder Schneematsch auf der Fahrbahn liegt beziehungsweise die Straße mit Glatteis überzogen ist.
Damit die Winterreifen den Anforderungen der Winterzeit entsprechen, sind einige Punkte zu beachten. Als Winterreifen sind generell nur solche genehmigt,c die mit der Kennzeichnung M+S versehen sind. Achtung: Auch Ganzjahresreifen haben diese Markierung, allerdings sollte man bei diesem Reifentypus vorsichtig sein, da die Bremseigenschaften nicht immer das Niveau eines klassischen Winterreifens erreichen. „Weiters gilt zu beachten, dass man mit der bekannten “4‑er Regel” stets richtig und sicher unterwegs ist“, so ARBÖ Chef-Techniker Erich Groiss.
Die “4‑er Regel” beachten:
• es müssen alle 4 montierten Reifen Winterreifen sein. Wintertauglichkeit mit Zeichen M+S (Matsch + Schnee) gekennzeichnet
• mindestens 4 mm Profiltiefe bei Winterreifen in Radialbauart, fünf Millimeter bei Reifen in Diagonalbauart
• die „gesunde“ Lebensdauer von Winterreifen beträgt 4 Jahre
Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall — bei Gefährdung — Strafen bis zu 5.000 Euro verhängt. Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten: Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kasko-Versicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht. „Der ARBÖ empfiehlt daher, die Winterreifenpflicht unbedingt einzuhalten, da dadurch rechtliche Probleme ganz leicht vermieden werden können“, so ARBÖ-Jurist Dr. Stefan Mann abschließend.
Quelle: ARBÖ / Foto: ÖAMTC