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Neue gemeinsame Rettungsleitstelle für die Bezirke Gmunden und Vöcklabruck

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Rotes Kreuz, Not­ruf, wie kann ich Ihnen hel­fen?“ – Über 500.000 Ein­sät­ze koor­di­nie­ren und dis­po­nie­ren die Mit­ar­bei­ter der . Rot­kreuz-Leit­stel­len pro Jahr. Ab Anfang Febru­ar wer­den die Not­ru­fe 144 und 141 aus den Bezir­ken Gmun­den und Vöck­la­bruck in der neu­en Ret­tungs­leit­stel­le Salz­kam­mer­gut abgewickelt.

Foto: ÖRK/LVOÖ/BSVB

Mit 1. Febru­ar 2018 geht die Leit­stel­le Salz­kam­mer­gut am Stand­ort der Bezirks­stel­le Gmun­den in Betrieb. Zwei poli­ti­sche Bezir­ke wer­den somit in einer Ver­sor­gungs­re­gi­on von einem Ort aus ret­tungs­dienst­lich koor­di­niert und serviciert.

Zukünf­tig wer­den drei Not­arzt­ein­satz­fahr­zeu­ge und ins­ge­samt 54 Ret­tungs­mit­tel von der Leit­stel­le Salz­kam­mer­gut koor­di­niert. Ins­ge­samt sol­len rund 95.000 Ein­sät­ze jähr­lich in den Bezir­ken Gmun­den und Vöck­la­bruck abge­wi­ckelt werden. 

Die Ver­net­zung mit den ande­ren Leit­stel­len soll für die Ein­satz­ko­or­di­na­ti­on und ‑Abwick­lung erheb­li­che Vor­tei­le bie­ten. Ein falsch gerou­te­ter Not­ruf bei­spiels­wei­se kön­ne ohne jeg­li­che Ver­zö­ge­rung wei­ter­ge­lei­tet wer­den. Im Fal­le von Res­sour­cen-Eng­päs­sen sieht der Dis­po­nent sofort, wo das nächst­ge­le­ge­ne Ret­tungs­mit­tel ver­füg­bar ist.

Foto: ÖRK/LVOÖ/BSVB

Ände­run­gen bei den Notrufnummern
Ab Don­ners­tag, 1. Febru­ar 2018 wer­den die Not­ru­fe unter 144 und 141 aus den Bezir­ken Gmun­den und Vöck­la­bruck in der neu­en Ret­tungs­leit­stel­le Salz­kam­mer­gut bear­bei­tet. Im Zuge der Umstel­lung kommt es zu Ände­run­gen bei den Notrufnummern.

Sowohl im Not­fall als auch zur Bestel­lung von Kran­ken­trans­por­ten dient der Not­ruf 144. Neu ist, dass über die­se Ruf­num­mer künf­tig auch die geplan­ten Fahr­ten zu bestel­len sind. Dar­un­ter fal­len ärzt­lich ange­ord­ne­te Trans­por­te zu Ambu­lan­zen, Kon­troll- und The­ra­pie­ein­rich­tun­gen sowie die Bestel­lung von Heimtransporten.

Die Ruf­num­mer 141 ist aus­schließ­lich dem Haus­ärzt­li­chen Not­dienst vor­be­hal­ten. Sie dient für Aus­künf­te über den dienst­ha­ben­den Bereit­schafts­arzt sowie zur Ent­ge­gen­nah­me von Ärz­tevi­si­ten für die prak­ti­schen Ärz­te bei aku­ten gesund­heit­li­chen Beschwer­den außer­halb der Ordinationszeiten.

Fotos: ÖRK/LVOÖ/BSVB

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