Der Europäische Gerichtshof hat über den Einspruch zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung des Stromversorgungsprojekts Almtal-Kremstal entschieden und der jahrzehntelang gültigen österreichischen Rechtsmeinung widersprochen. Das Projekt muss jetzt noch einmal dahingehend geprüft werden, ob unter den neuen Gesichtspunkten eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht. Während dieses Verfahrens wird die Netz Oberösterreich GmbH die Arbeiten an der Leitung ordnungsgemäß zurückfahren und bis auf weiteres unterbrechen.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kam überraschend, denn er ist der jahrzehntelang gültigen Rechtsmeinung in Österreich nicht gefolgt. Konkret ging es darum, ob alle Flächen in der Leitungstrasse als Rodungsflächen zu sehen sind oder als bloße Fällungs- bzw. Aufhiebsflächen (die bis zu einer bestimmten Wuchshöhe wiederbepflanzt werden können) gewertet werden und somit eine Umweltverträglichkeitsprüfung auslösen oder eben nicht.
Da der EuGH nunmehr Fällungs- und Rodungsflächen gleichsetzt, muss unter den geänderten Gesichtspunkten erneut geprüft werden, ob eine Umweltverträglich-keitsprüfung durchzuführen ist oder nicht. Es ist damit zu rechnen, dass dieses Verfahren ca. 18 Monate in Anspruch nehmen wird.
Bis zum Abschluss des Verfahrens wird die Netz Oberösterreich GmbH die Arbeiten an der Stromleitung ordnungsgemäß zurückfahren und bis auf weiteres unterbrechen. Es ist festzuhalten, dass die Notwendigkeit des Projekts „Stromversorgung Almtal-Kremstal“ von Kirchdorf über Steinfelden nach Vorchdorf unumstritten ist, die entsprechenden Genehmigungen (Energierecht, etc.) vorliegen und sämtliche bisherigen Arbeiten auf der Grundlage gültiger Bescheide durchgeführt worden sind.
Quelle: EnergieAG / Symbolfoto: pixabay