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Alkolenker hatte keinen Führerschein

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Die Poli­zei hat am Mon­tag einen Alko­len­ker gestoppt. Der Mann war mit Anhän­ger viel zu schnell dafür aber ohne Füh­rer­schein unterwegs.

Am 5. Okto­ber 2020 fuh­ren Poli­zis­ten im Orts­ge­biet von Wei­ßen­bach am Atter­see auf der B153 in Rich­tung Bad Ischl einem Auto nach, der ein Segel­boot auf einem Trai­ler mit weit über­höh­ter Geschwin­dig­keit zog. Das Fahr­zeug­ge­spann wur­de ange­hal­ten und einer Len­ker- und Fahr­zeug­kon­trol­le unterzogen.

Fah­rer ver­wi­ckel­te sich in Widersprüche 

Der Pkw wur­de von einem 33-Jäh­ri­gen aus dem Bezirk Gmun­den gelenkt und am Bei­fah­rer­sitz befand sich ein 32-Jäh­ri­ger aus dem Bezirk Vöck­la­bruck. Bei der Anhal­tung gab der 33-Jäh­ri­ge vor­erst an, sei­nen Füh­rer­schein ver­ges­sen zu haben, ver­strick­te sich jedoch in meh­re­re Wider­sprü­che und gab folg­lich an, kei­ne Lenk­be­rech­ti­gung zu besitzen.

Len­ker hat­te 1,16 Promille 

Ein bei dem Mann durch­ge­führ­ter Alko­test ver­lief mit 1,16 Pro­mil­le posi­tiv. Bei der Kon­trol­le wur­de unter ande­rem fest­ge­stellt, dass das am Boots­trai­ler mon­tier­te Kenn­zei­chen miss­bräuch­lich ver­wen­det wur­de und es wur­de folg­lich abge­nom­men. Eine Wei­ter­fahrt wur­de unter­sagt und das Fahr­zeug­ge­spann abgestellt.

Bei­de Per­so­nen ver­hiel­ten sich wäh­rend der Amts­hand­lung zum Teil äußerst aggres­siv. Der Len­ker und der Bei­fah­rer wer­den wegen zahl­rei­cher Delik­te ange­zeigt, beri­chet die Polizei.

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2 Kommentare

  1. herbert Haumtratz am

    Also U‑Haft wäre das min­des­te. Fah­ren ohne Füh­rer­schein gene­rell ein Jahr Gefäng­nis und alko­ho­li­siert noch ein Jahr dazu — für b’soffene G’schichten gibts einen Aufschlag -.

  2. kein Füh­rer­schein, ange­hei­tert her­um­fah­ren = schon nor­mal heutzutage