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Leserbrief: Die (Un-)wirtschaftlichkeit des Kasbergs!

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In den letz­ten Mona­ten wur­de oft­mals über die Wirt­schaft­lich­keit des Ski­ge­biets Kas­berg berich­tet die Fra­ge dis­ku­tiert, ob die Ver­wen­dung von Steu­er­gel­dern zur Auf­recht­erhal­tung des Betriebs legi­tim ist.

Zur Ren­ta­bi­li­tät sind zwei Aspek­te zu hin­ter­fra­gen: (1) Wie wirt­schaft­lich kann ein Unter­neh­men sein, bei dem die Kon­kur­renz im eige­nen (über­teu­er­ten) Manage­ment sitzt? Ins­be­son­de­re wenn der Eigen­tü­mer des­sel­ben Kon­kur­renz­be­trie­bes durch meh­re­re Tou­ris­mus­be­tei­li­gun­gen vor Ort von höhe­ren Gäs­te­zah­len zusätz­lich pro­fi­tiert. Hier lohnt es sich den Ver­lust­ab­gang anhand der För­der­be­rich­te des Lan­des in zwei Pha­sen zu betrach­ten: Die Jah­re 2010 bis 2015 mit geschäfts­füh­ren­dem Gesell­schaf­ter und sta­bi­len, nied­ri­gen Ver­lust­ab­gän­gen und den Zeit­raum 2017 bis 2023 mit Geschäfts­füh­rung ohne Gesell­schaf­ter­in­ter­es­se und einem sprung­haf­ten Anstieg der Ver­lus­te. Die­ser Tren­dum­schwung kann nicht durch den Kli­ma­wan­del und eine gerin­ge­re Anzahl an Schnee­ta­gen erklärt wer­den! (2) Wie über­le­bens­fä­hig wären ande­re Insti­tu­tio­nen im Bereich Gesund­heit, Bil­dung, Kul­tur, Sport, etc. ohne För­der­mit­tel sei­tens Land/Bund?

Hin­sicht­lich Ver­wen­dung von Steu­er­gel­dern ist eine Ver­lust­ab­de­ckung von der Begriff­lich­keit nega­tiv behaf­tet und wird medi­al stär­ker betrach­tet als För­der­quo­ten über 50% bei ren­ta­blen Ski­ge­bie­ten (sie­he LRH-Bericht). Finan­zi­ell besteht aber kein Unter­schied zu einer Stan­dard­för­de­rung oder einem Gesell­schaft­er­zu­schuss, denn bei bei­dem han­delt sich um Aus­zah­lun­gen zum All­ge­mein­wohl der Gesell­schaft. Von einer dro­hen­den Markt­kon­so­li­die­rung und Kon­zen­tra­ti­on der För­der­gel­der auf weni­ge Ski­ge­bie­te wür­den aller­dings haupt­säch­lich deren Eigen­tü­mer pro­fi­tie­ren. Für die Gesell­schaft über­wie­gen hin­ge­gen die Nach­tei­le durch den Ver­lust des Leistungsangebots.

Abschlie­ßend ist den Stamm­gäs­ten der HiWu Seil­bah­nen viel Geduld zu wün­schen. Denn die Ver­kehrs- und Aus­las­tungs­si­tua­ti­on wird bei einer Schlie­ßung des Kas­bergs (vor allem an son­ni­gen Wochen­en­den) nicht bes­ser werden.

Ver­fas­ser: Wil­li Kasberger

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2 Kommentare

  1. Ich weis nicht wer vor­her Geschäfts­füh­rer war, aber die Gesell­schaf­ter bestel­len den Geschäftsführer.
    Die Grün­de war­um eine Per­son bestellt wur­de, wel­che bei einem Mit­be­wer­ber Geschäfts­füh­rer ist, ken­ne ich nicht. Wahr­schein­lich liegt den Über­le­gun­gen eine Zusam­men­ar­beit der Schi­ge­bie­te zugrun­de. Vom Fach ist der aktu­el­le Geschäfts­füh­rer ja.
    Ich hof­fe die Gesell­schaf­ter haben sich das gut über­legt. Was aber im Wie­der­spruch zur Denk­leis­tung eines Poli­ti­kers steht.
    Im Übri­gen ist der Geschäfts­füh­rer der Gesell­schaft ver­pflich­tet, trifft er Ent­schei­dun­gen die der Gesell­schaft scha­den ist er gegen­über den Gesell­schaf­tern scha­den­er­satz­pflich­tig. Dies erfüllt auch den Tat­be­stand der Untreue.
    Dies wird der Mas­se­ver­wal­ter sicher­lich prü­fen und ggf. eine Straf­an­zei­ge stellen. 

    Was die Ver­lus­te betrifft, kön­nen über Abschrei­bun­gen und ver­scho­be­ne Sanie­run­gen usw. die G+V Rech­nung beein­flusst wer­den. Somit kann man nicht sagen, dass ein vor­he­ri­ger GF bes­ser war.

    Dass die Öffent­li­che Hand nicht wirt­schaf­ten kann und erschwe­rend dazu­kommt dass Seil­bah­nen schwer in der Gewinn­zo­ne zu hal­ten sind ist eine Tatsache.
    Des­halb soll­te die öffent­li­che Hand das The­ma abschlie­ßen, per­sön­li­che Inter­es­sen von ein­zel­nen Per­so­nen und Unter­neh­men dür­fen dabei kei­ne Rol­le spielen.

    • Wer den Schau­platz am Don­ners­tag gese­hen hat… weiss das die hie­si­ge Gie­bel­kreuz­bank (einst Mit­ei­gen­tü­mer) allein mit die­ser dubio­sen Gewinn­ein­fäd­le­rei meh­re­re Jah­re das Defi­zit des Kas­bergs abfe­dern würde.
      Aber Zah­len ste­hen vor Sinnvollem!