In den letzten Monaten wurde oftmals über die Wirtschaftlichkeit des Skigebiets Kasberg berichtet die Frage diskutiert, ob die Verwendung von Steuergeldern zur Aufrechterhaltung des Betriebs legitim ist.
Zur Rentabilität sind zwei Aspekte zu hinterfragen: (1) Wie wirtschaftlich kann ein Unternehmen sein, bei dem die Konkurrenz im eigenen (überteuerten) Management sitzt? Insbesondere wenn der Eigentümer desselben Konkurrenzbetriebes durch mehrere Tourismusbeteiligungen vor Ort von höheren Gästezahlen zusätzlich profitiert. Hier lohnt es sich den Verlustabgang anhand der Förderberichte des Landes OÖ in zwei Phasen zu betrachten: Die Jahre 2010 bis 2015 mit geschäftsführendem Gesellschafter und stabilen, niedrigen Verlustabgängen und den Zeitraum 2017 bis 2023 mit Geschäftsführung ohne Gesellschafterinteresse und einem sprunghaften Anstieg der Verluste. Dieser Trendumschwung kann nicht durch den Klimawandel und eine geringere Anzahl an Schneetagen erklärt werden! (2) Wie überlebensfähig wären andere Institutionen im Bereich Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport, etc. ohne Fördermittel seitens Land/Bund?
Hinsichtlich Verwendung von Steuergeldern ist eine Verlustabdeckung von der Begrifflichkeit negativ behaftet und wird medial stärker betrachtet als Förderquoten über 50% bei rentablen Skigebieten (siehe LRH-Bericht). Finanziell besteht aber kein Unterschied zu einer Standardförderung oder einem Gesellschafterzuschuss, denn bei beidem handelt sich um Auszahlungen zum Allgemeinwohl der Gesellschaft. Von einer drohenden Marktkonsolidierung und Konzentration der Fördergelder auf wenige Skigebiete würden allerdings hauptsächlich deren Eigentümer profitieren. Für die Gesellschaft überwiegen hingegen die Nachteile durch den Verlust des Leistungsangebots.
Abschließend ist den Stammgästen der HiWu Seilbahnen viel Geduld zu wünschen. Denn die Verkehrs- und Auslastungssituation wird bei einer Schließung des Kasbergs (vor allem an sonnigen Wochenenden) nicht besser werden.
Verfasser: Willi Kasberger
Ich weis nicht wer vorher Geschäftsführer war, aber die Gesellschafter bestellen den Geschäftsführer.
Die Gründe warum eine Person bestellt wurde, welche bei einem Mitbewerber Geschäftsführer ist, kenne ich nicht. Wahrscheinlich liegt den Überlegungen eine Zusammenarbeit der Schigebiete zugrunde. Vom Fach ist der aktuelle Geschäftsführer ja.
Ich hoffe die Gesellschafter haben sich das gut überlegt. Was aber im Wiederspruch zur Denkleistung eines Politikers steht.
Im Übrigen ist der Geschäftsführer der Gesellschaft verpflichtet, trifft er Entscheidungen die der Gesellschaft schaden ist er gegenüber den Gesellschaftern schadenersatzpflichtig. Dies erfüllt auch den Tatbestand der Untreue.
Dies wird der Masseverwalter sicherlich prüfen und ggf. eine Strafanzeige stellen.
Was die Verluste betrifft, können über Abschreibungen und verschobene Sanierungen usw. die G+V Rechnung beeinflusst werden. Somit kann man nicht sagen, dass ein vorheriger GF besser war.
Dass die Öffentliche Hand nicht wirtschaften kann und erschwerend dazukommt dass Seilbahnen schwer in der Gewinnzone zu halten sind ist eine Tatsache.
Deshalb sollte die öffentliche Hand das Thema abschließen, persönliche Interessen von einzelnen Personen und Unternehmen dürfen dabei keine Rolle spielen.
Wer den Schauplatz am Donnerstag gesehen hat… weiss das die hiesige Giebelkreuzbank (einst Miteigentümer) allein mit dieser dubiosen Gewinneinfädlerei mehrere Jahre das Defizit des Kasbergs abfedern würde.
Aber Zahlen stehen vor Sinnvollem!