Am Donnerstag wurde am Landesgericht Wels in Sachen Ohlsdorfer Trinkwasserkrimi verhandelt. Der Prozess endete mit zwei Schuldsprüchen und einem Freispruch.
Ein Mitarbeiter der Entsorgungsfirma erhielt 6 Monate bedingt und muss 15.300 Euro Strafe zahlen, drei Monate bedingt und 3.600 Euro Strafe fasste ein Mitarbeiter der Deponie aus. Ein weiterer Deponiemitarbeiter wurde freigesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Anrainer kritisierten übel riechendes Trinkwasser
2014 ist nach Beschwerden der Bewohner/innen über teilweise übel riechendes Trinkwasser in Ohlsdorf der Umweltskandal erstmals sichtbar geworden. In Analysen konnte ein sehr seltenes Pestizid als Verursacher festgestellt werden.
Eine Gesamtanalyse der Wasserqualität für den Raum Ohlsdorf wurde in Auftrag gegeben. Dabei wurden deutliche Grenzüberschreitungen des Pestizids Clopyralid gemessen. Die Spuren dieses, wie sich später herausstellte, Leitstoffes wurden verfolgt, ihre Herkunft eingeengt und schließlich die Baurestmassendeponie als Ausgangspunkt bestimmt.
Die Baurestmassendeponie wurde durch Zulieferstopp und Abdeckung abgesichert, eine eigene Task-Force zum Nachweis der Detailursachen und der Sanierungsoptionen für das Grundwasser eingerichtet, die Deponie im Detail untersucht.
Festgestellt wurden dabei große Mengen von Pestiziden auf Teilen der Deponie, die jedoch für die Ablagerung von Pestiziden weder geeignet noch genehmigt ist. Kilometerlange Belastungen im Grundwasser mussten festgestellt werden.
Durch die rasche Absicherung nahmen im Lauf des Jahres 2015 die Belastungen in der Region deutlich ab. Auch durch die Durchführung eines Färbeversuches konnte der Verlauf der Belastung – und damit des Skandals – nachgewiesen werden.
Gericht legt zwei Schuldsprüche mit relativ hohen Strafen fest
Die noch nicht rechtskräftigen Schulsprüche sind ein klares Signal für die Notwendigkeit eines strengen Wasserschutzes. Als nächster Schritt werden die Schadenersatzhöhen endgültig festgelegt — die bisher vorgelegten Privatbeteiligtenansprüche des Landes OÖ wurden von der Justiz am Donnerstag in der Höhe von 292.875,24 Euro vollständig anerkannt.
Schadenersatzforderungen liegen noch von den Gemeinden Schwanenstadt, Ohlsdorf, Stadl Paura sowie der Unternehmen UPM Kymmene und Mag. Rappold vor. Auch diese wurden grundsätzlich als berechtigt anerkannt.
Die Forderungen des Deponiebetreibers gegen das Entsorgungsunternehmen wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Verfahren gegen die beiden beschuldigten Unternehmen sind nun der nächste Schritt einer vollständigen rechtlichen Klärung, heißt es aus dem Amt der Oö. Landesregierung.
Letzter Schritt: Sanierung der betroffenen Deponie
Hier muss vom früheren Betreiber der Deponie als nächstes ein Sanierungskonzept vorgelegt werden. Dieses wird anschließend von den Landesexpert/innen überprüft. Anschließend erfolgt die Umsetzung.
Foto: Wolfgang Spitzbart
.….wird man eigendlich mit Folgeschäden zu rechnen haben wenn man das Wasser in der Zeit bis zur Kenntnissnahme durch die Gemeinde getrunken hat.…oder steckt eine schleichende Vergiftung an?