Am Montag, 12. Mai 2025, 19 Uhr, findet in der Landesmusikschule Gmunden ein Informationsabend zum Thema „Strom im gemeinsamen Haus teilen – Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen“ statt. Christian Hummelbrunner – Klima- und Energie-Modellregion-Manager der Traunsteinregion – erklärt, was eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage ist, wer eine solche Anlage gründen kann, welche technischen Voraussetzungen dafür notwendig sind und erläutert die Vorteile einer GEA im Detail.
Eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ermöglicht es mehreren Parteien in einem Gebäude – auch Mieterinnen und Mietern –, den Strom einer PV-Anlage direkt im Haus gemeinsam zu nutzen. Dazu müssen alle Teilnehmenden über denselben Hausanschluss versorgt werden. Auskunft dazu erhält man vom Netzbetreiber.
Eine GEA erfordert keine eigene Rechtsform – es handelt sich um ein loses Zusammenwirken der Beteiligten. Nicht alle Parteien des Gebäudes müssen daran teilnehmen. Eine GEA kann mit einer bestehenden PV-Anlage oder bei der Neuerrichtung einer Anlage gegründet werden. Die Gründung hat viele Vorteile, beispielsweise reduzierte Stromkosten im Vergleich zum Netzbezug, keine Netzentgelte oder Steuern für selbstgenutzten PV-Strom. Die Erhöhung des Eigenverbrauchs verbessert die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Bestehende Stromlieferverträge und Einspeiseverträge bleiben von der GEA unberührt und können von den Beteiligten auch mit GEA frei gewechselt werden.