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Bad Ischl: Kritik am geplanten Bergwerksbau für die Überschar “Hannelore”

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Hef­ti­ge Kri­tik hat das Ansu­chen der Fir­ma Mit­ten­dor­fer GmbH aus Alt­müns­ter um die Ver­lei­hung einer Berg­werks­be­rech­ti­gung für die Über­schar “Han­ne­lo­re” in der KG Ret­ten­bach in der Stadt­ge­mein­de Bad Ischl aus­ge­löst. Auf einer Flä­che von über 27,5 Hek­tor soll eine Über­schar, wel­che sich auf über 725 Höhen­me­ter erstre­cken wird, abge­baut wer­den. Das Schürf­recht soll, so das Ansu­chen der Fir­ma Mit­ten­dor­fer, für die nächs­ten 175 Jah­re aus­g­stellt werden.

Gefahr für Tou­ris­mus und Ver­lust der Bezeich­nung: Luft­kur­ort
“Bei der bean­trag­ten Über­schar han­delt es sich um eine mehr als Ver­zehn­fa­chung (!) der ursprüng­li­chen Über­schar “Kerschbaum­ebe­ne”, was mehr als 40 Fuß­ball­fel­der ent­spricht. Bad Ischl ist ein Luft­kur­ort im Sin­ne des Oö. Heil­vorm­kom­men und Kur­ort­ge­set­zes. Daher ist zu befürch­ten bzw. zu erwar­ten, dass eine infol­ge einer Ver­lei­hung der bean­trag­ten Berg­werks­be­rech­ti­gung und ein­her­ge­hen­de Abbau­tä­tig­keit zu ent­spre­chen­der Staub­ent­wick­lung sowie zu einer mess­ba­ren Ver­schlech­te­rung der Luft­qua­li­tät im Osten des Gemein­de­ge­bie­tes füh­ren wür­de!”, befürch­tet Bür­ger­meis­ter Han­nes Hei­de (SP) nicht nur eine Aberken­nung des Güte­si­gels, son­dern auch einen tras­ti­schen Ein­griff in das Landschaftsbild.

Bad Ischl hat sich in den letz­ten Jah­ren am tou­ris­ti­schen Sek­tor präch­tig ent­wi­ckelt. Mit einem Aus­blei­ben der Tou­ris­ten kann gerech­net wer­den!”, fürch­tet Tou­ris­mus­di­rek­tor Robert Her­zog einen Ein­griff ins Tourismusleben.

Die Grü­nen for­dern sogar eine Novel­lie­rung des Mine­ral­roh­stoff­ge­set­zes (MinroG).
„Das Mine­ral­roh­stoff­ge­setzt (MinroG) in sei­ner bestehen­den Form ist nicht mehr zeit­ge­mäß, benach­tei­ligt die Gemein­den und muss drin­gend refor­miert wer­den“, for­dert LTAbg GR Mar­kus Reit­sa­mer von den Grünen.

Die Fir­ma Mit­ten­dor­fer GmbH hat um eine Berg­werks­be­rech­ti­gung für die Über­schar „Han­ne­lo­re“ beim Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft, Fami­lie und Jugend ange­sucht. Das Flä­chen­aus­maß der Über­schar beträgt 27,5 ha. “Der­zeit betrei­ben wir einen akti­ven Berg­bau inner­halb der Über­schar „Kalk­stein­bruch Kerschbaum­eben“ am Stand­ort in Bad Ischl. Es han­delt sich dabei um einen berg­frei­en mine­ra­li­schen Roh­stoff gemäß Mine­ral­roh­stoff­ge­setz in einem Flä­chen­aus­maß von ca. 2,2 ha. Die bean­trag­te Über­schar „Han­ne­lo­re“ grenzt flä­chen­mä­ßig direkt an den geneh­mig­ten Abbau.” sagt Alo­is Mit­ten­dor­fer, GF Mit­ten­dor­fer GmbH gegen­über salzi.at.

Berg­werks­be­rech­ti­gun­gen berech­ti­gen zum aus­schließ­li­chen Gewin­nen der in einem bestimm­ten Raum vor­kom­men­den berg­frei­en mine­ra­li­schen Roh­stof­fe und zu deren Aneig­nung. Mit der Berg­werks­be­rech­ti­gung wird kei­ne Berech­ti­gung zur Durch­füh­rung eines kon­kre­ten Abbau­pro­jek­tes erworben.

Aus der Geset­zes­la­ge (Mine­ral­roh­stoff­ge­setz) ist somit ersicht­lich, dass für den Abbau (Gewin­nung) des Roh­stof­fes zuvor der Nach­weis erbracht wer­den muss, dass der begehr­te Roh­stoff über­haupt vor­han­den ist. Die Ver­lei­hung der Berg­werks­be­rech­ti­gung selbst, unter­liegt stren­gen behörd­li­chen Prüf­kri­te­ri­en. Pra­xis­na­he erklärt heißt dies, dass im gegen­ständ­li­chen Fal­le mit der Bewil­li­gung der Berg­werks­be­rech­ti­gung bloß der Nach­weis eines erschlos­se­nen natür­li­chen Vor­kom­mens eines berg­frei­en mine­ra­li­schen Roh­stof­fes gege­ben ist, ver­gleich­bar mit einer Aus­wei­sung für bestimm­te Nut­zungs­zwe­cke im Flä­chen­wid­mungs­plan (=Berg­werks­be­rech­ti­gung).

Zur Errich­tung von Bau­ob­jek­ten und deren Benüt­zun­gen sind dies­falls noch geson­der­te Bewil­li­gun­gen von Nöten (= Gewin­nungs­be­triebs­plan). Für einen kon­kre­ten Abbau sind daher in getrenn­ten Ver­fah­ren wei­te­re Bewil­li­gun­gen nach unter­schied­li­chen Sach­ma­te­ri­en zwin­gend erfor­der­lich, die zu Ihrer Anfra­ge jedoch nicht her­an ste­hen. Berg­werks­be­rech­ti­gun­gen ste­hen im drin­gen­den Zusam­men­hang mit der sorg­fäl­ti­gen und aus­schließ­lich im öffent­li­chen Inter­es­se lie­gen­den Roh­stoff­vor­so­ge und Roh­stoff­si­che­rung. Gera­de der „Kalk­stein“ aus dem Raum Bad Ischl stellt einen aus­ge­spro­chen bedeut­sa­men natür­li­chen Roh­stoff dar, der wie­der­rum natur­ver­bun­den für regio­na­le Bau­maß­nah­men (zB.: Hoch­was­ser­schutz im Salz­kam­mer­gut) zur Ver­wen­dung kommt. Dar­über hin­aus die­nen die gegen­ständ­li­chen Bemü­hun­gen der Arbeits­platz­si­che­rung und der regio­na­len Wertschöpfung.

Abbau­pla­nun­gen sowie die Visua­li­sie­rung der Ein­seh­bar­keit wur­den noch nicht in Arbeit genom­men
In der begehr­ten Über­schar sind somit Beweis­grün­de für den Roh­stoff erbracht. Die­se wei­sen einen mög­li­chen Roh­stoff­ab­bau für Genera­tio­nen auf. Wie bis­her sind bei all­fäl­li­gen künf­ti­gen Abbau­maß­nah­men umwelt­scho­nen­de Belan­ge vor­dring­li­che Auf­ga­ben­stel­lun­gen der Fir­ma Mit­ten­dor­fer GmbH. Abbau­pla­nun­gen sowie die Visua­li­sie­rung der Ein­seh­bar­keit wur­den noch nicht in Arbeit genom­men. Kei­nes­falls wird die Flä­che von 27,5 ha auf ein­mal geöff­net wer­den. Der Abbau wird in not­wen­di­gen Etap­pen Schritt für Schritt mit einer fort­lau­fen­den Rekul­ti­vie­rung mit gleich­zei­ti­ge geringst­mög­li­chen Ein­seh­bar­keit, wie es im der­zei­ti­gen Abbau geschieht, geplant.

Die Stadt­ge­mein­de Bad Ischl spricht sich nach­drück­lich gegen die Ertei­lung der bean­trag­ten Berg­werks­be­rech­ti­gung aus und begrün­det dies wie folgt:

1. Es ist vor­weg fest zu hal­ten, dass die bean­trag­te Über­schar — mit einer mehr als Ver­zehn­fa­chung (!) der ursprüng­li­chen Über­schar „Kerschbaum­eben“ eine Flä­che von  27,5 ha betrifft, was ca. 40 Fuß­ball­fel­dern entspricht.

2. Bad Ischl ist Luft­kur­ort im Sin­ne des Oö. Heil­vor­kom­men und Kur­or­te­ge­set­zes. Es ist zu befürch­ten bzw. zu erwar­ten, dass eine infol­ge einer Ver­lei­hung der bean­trag­ten Berg­werks­be­rech­ti­gung ein­her­ge­hen­de Abbau­tä­tig­keit zu ent­spre­chen­der Staub­ent­wick­lung bzw. zu einer mess­ba­ren Ver­schlech­te­rung der Luft­qua­li­tät im Osten des Gemein­de­ge­bie­tes füh­ren wür­de. Die Luft­mess­sta­ti­on des Lan­des Ober­ös­ter­reich befin­det sich auf dem sog. „Holz­platz“ in der Ort­schaft Ret­ten­bach. Die der bean­trag­ten Über­schar zunächst lie­gen­den Wohn­ob­jek­te (Mit­ter­weis­sen­bach 45 und 11) befin­den sich zudem vom nord­öst­lichs­ten Punkt der sel­ben nur 215 bzw. 227 m entfernt.

3. Die Stadt­ge­mein­de hat sich bereits im Jah­re 2004 gegen jeg­li­chen zusätz­li­chen  Stein­bruch (Über­schar „Kerschbaum­eben“) im Gemein­de­ge­biet von Bad Ischl aus­ge­spro­chen, da der­ar­ti­ge Betrie­be mit dem Sta­tus der Stadt als Kur- und Erho­lungs­ort nicht in Ein­klang zu brin­gen sind; dies gilt umso mehr für jeg­li­che Erwei­te­rung des Stein­bru­ches. Eine Über­schar von 27,5 ha, wel­che sich bis auf 725(!) Höhen­me­ter erstreckt, wäre letz­ten Endes weit­hin sicht­bar und könn­te eine ent­spre­chen­de Berg­werks­be­rech­ti­gung – bzw. eine dar­auf fußen­de Betriebs­an­la­ge — auch durch Auf­la­gen belie­bi­gen Inhal­tes nicht erteilt bzw. geneh­migt wer­den, ohne dem ört­li­chen – und über­ört­li­chen – Frem­den­ver­kehrs­we­sen in der Fol­ge nach­hal­ti­gen und irrepa­ra­blen Scha­den zuzu­fü­gen. Auch der ört­li­che Tou­ris­mus­ver­band hat sich in sei­ner Stel­lung­nah­me an das Amt der Oö. Lan­des­re­gie­rung nach­drück­lich gegen die Ertei­lung der bean­trag­ten Berg­werks­be­rech­ti­gung ausgesprochen.

4. Des Wei­te­ren wer­den im Fal­le der Ver­lei­hung der bean­trag­ten Berg­werks­be­rech­ti­gung unzu­mut­ba­re Lärm­emis­sio­nen infol­ge der Abbau- bzw. Spreng­tä­tig­keit, Bre­chungs­an­la­ge etc. ent­ste­hen, wel­che sich nega­tiv für die Ort­schaf­ten Roith und Ret­ten­bach, aber auch für den Tou­ris­mus aus­wir­ken wer­den. Das Aus­maß sämt­li­cher — als Fol­ge einer Berg­werks­be­rech­ti­gung zu erwar­ten­den für die umlie­gen­den Ort­schaf­ten nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen bzw. Emis­sio­nen – auch beein­flusst und ver­stärkt durch die herr­schen­den Wind­ver­hält­nis­se (Tal­en­ge und damit ent­ste­hen­de Zug­luft) – muss im ggstdl. Ver­fah­ren auf jeden Fall genau­es­tens unter­sucht werden.

5. Die Klär­an­la­ge des über­ört­li­chen  Rein­hal­te­ver­ban­des „Wolf­gang­see Ischl“  befin­det sich auf den Grund­stü­cken 476/11, 196/3, 476/59 und 378/7, je KG Ret­ten­bach, in unmit­tel­ba­rer Nähe des Stein­bru­ches. Es wäre durch die — infol­ge einer Ver­lei­hung der bean­trag­ten Berg­werks­be­rech­ti­gung unaus­bleib­li­che — Erwei­te­rung der Abbau­tä­tig­keit im ggstdl. Stein­bruch eine unzu­mut­ba­re Beein­träch­ti­gung des Betrie­bes der Klär­an­la­ge durch zusätz­li­che Emis­sio­nen (Staub, Erschüt­te­run­gen, Lärm) zu erwarten.

6. Die ört­li­che Raum­pla­nung sieht im ggstdl. Bereich weder im ört­li­chen Ent­wick­lungs­kon­zept noch im aktu­el­len Flä­chen­wid­mungs­plan eine wie immer gear­te­te Wid­mung für einen Stein­bruch vor. Die bean­trag­te Berg­werks­be­rech­ti­gung wider­spricht ekla­tant den Ziel­set­zun­gen der ört­li­chen Raumordnung.

Eine der Auf­ga­ben der ört­li­chen Raum­for­schung und somit jene, wel­che die Gemein­de wahr­zu­neh­men hat und die­se Wahr­neh­mun­gen nicht nur mit den Pla­nungs­in­stru­men­ten Flä­chen­wid­mungs­plan bzw. Ört­li­chem Ent­wick­lungs­kon­zept zum Aus­druck gebracht wer­den sol­len ist, das wich­ti­ge, vor­herr­schen­de opti­ma­le räum­li­che Gege­ben­hei­ten nach­hal­tig gesi­chert werden.

Dazu zäh­len beson­ders schüt­zens­wer­te Berei­che im Sin­ne der Erhal­tung von Kul­tur­gut neben Denk­mal- und Ensem­ble­schutz auch die Erhal­tung des Orts­bil­des sowie das Schüt­zen von land­schaft­li­chen Vor­rang­zo­nen wie Öko­lo­gie, Land­schafts­bild und Land­wirt­schaft. Der Gemein­de selbst ste­hen für die akti­ve Raum­ord­nung der Flä­chen­wid­mungs­plan und das Ört­li­che Ent­wick­lungs­kon­zept sowie im enge­ren Bereich ein Bebau­ungs­plan zur Verfügung.

Im Bereich der geplan­ten Über­schar „Han­ne­lo­re“ mit einer Gesamt­grö­ße von ca. 27,5 ha ist im rechts­gül­ti­gen Flä­chen­wid­mungs­plan der Gemein­de Grün­land – Für Land- und Forst­wirt­schaft bestimm­te Flä­che mit der Ersicht­lich­ma­chung Wald ent­spre­chend der forst­recht­li­chen Pla­nung sowie ein Abla­ge­rungs­platz für Schot­ter aus­ge­wie­sen. In die­sem Bereich wur­de eine Alt­las­ten­ver­dachts­flä­che ersicht­lich gemacht.

Das nächst­ge­le­ge­ne Wohn­ge­bäu­de, im FWP als bestehen­des Wohn­ge­bäu­de im Grün­land mit der +Nr.34, aus­ge­wie­sen, liegt  — wie bereits aus­ge­führt — in einer Ent­fer­nung von ca. 220 m zur geplan­ten Über­schar (330 m – Abstand­be­reich gem. MinroG!). Als Wohn­bau­land aus­ge­wie­se­ne Flä­chen lie­gen in einer Ent­fer­nung von ca. 340 m.

Über­ört­li­che Pla­nun­gen sind im Flä­chen­wid­mungs­plan ersicht­lich bzw. kennt­lich zu machen. Dar­un­ter gehö­ren mit­un­ter auch Berg­bau­ge­bie­te, aber auch Gefah­ren­zo­nen nach Forst­ge­setz und Was­ser­rechts­ge­setz und in wei­te­rer Fol­ge natür­lich die Hint­an­hal­tung von Gefah­ren für Objek­te wie im gegen­ständ­li­chen Fall des Betrie­bes Baumit und der Bun­des­bahn­an­la­gen. Eine Besei­ti­gung der bestehen­den Wald­flä­che und somit eine gänz­li­che Öff­nung die­ses Han­ges wür­de ein gro­ßes Gefah­ren­po­ten­zi­al einer­seits für den genann­ten Betrieb und ande­rer­seits jedoch für die öffent­li­che Ver­kehrs­ein­rich­tung der Eisen­bahn mit sich brin­gen und ist daher strikt abzulehnen.

Dazu wäre es erstre­bens­wert, einen Objekt­schutz­wald fest­zu­le­gen und soll­te dies sei­tens der zustän­di­gen Behör­den unbe­dingt in Betracht gezo­gen wer­den, unab­hän­gig davon ob dem gegen­ständ­li­chen Ansu­chen über­haupt statt­ge­ge­ben wird. Neben die­sen Inter­es­sen sol­len auch die Zie­le des Natur­schut­zes beach­tet wer­den und wür­de durch die­sen Ein­griff nicht nur eine rie­si­ge Flä­che an Wald ver­lo­ren gehen son­dern auch eine Viel­falt und Schön­heit des Erho­lungs­wer­tes der Land­schaft von Bad Ischl ver­schwin­den. Neben den damit ein­her­ge­hen­den Orts­bild­pro­ble­ma­ti­ken wür­den auch Lebens­räu­me für die hei­mi­sche Tier- und Pflan­zen­welt ver­lo­ren gehen und das unge­stör­te und funk­ti­ons­fä­hi­ge Zusam­men­wir­ken eines bestehen­den Natur­haus­hal­tes nach­hal­tig gestört werden.

Im Wei­te­ren gilt es auf jeden Fall bei gegen­ständ­li­chen Pro­jekt bzw. Ver­fah­ren zu über­prü­fen, inwie­weit über­ört­li­che Pla­nungs­in­stru­men­te wie jene des Fors­tes, der Was­ser­wirt­schaft, der Eisen­bahn, der Bun­des­stra­ßen etc. betrof­fen sind und auch vor allem wie sich gegen­ständ­li­ches Pro­jekt mit dem Wald­ent­wick­lungs­plan sowie den Gefah­ren­zo­nen­plä­nen der Wild­bach- und Lawi­nen­ver­bau­ung in Ein­klang brin­gen lässt. Dies­be­züg­lich erhofft sich die Stadt­ge­mein­de, dass vor jeden wei­te­ren Maß­nah­men bzw. Bewil­li­gun­gen im Zusam­men­hang mit dem vor­lie­gen­den Pro­jekt die dazu beru­fe­nen Stel­len wie Bund und Land ihre Kom­pe­ten­zen wahr­neh­men und die Gemein­de bzw. die Stadt unter­stüt­zen, indem die o.a. The­ma­ti­ken auf­ge­grif­fen wer­den und dem Ansu­chen nicht statt­ge­ge­ben wird.

Außer­dem erscheint es als wich­tig zu über­prü­fen, ob der Bedarf eines der­ar­ti­gen Stein­bru­ches und der damit ver­bun­de­nen Abbruch­ma­te­ria­li­en über­haupt vor­liegt und wei­ters die­ser auf­grund der bis­he­ri­gen Erfah­run­gen über­haupt das gewünsch­te Ergeb­nis in Zusam­men­hang mit der Gewin­nung („Was­ser­bau­stei­ne als Hoch­was­ser­schutz im Salz­kam­mer­gut“) erzielt. Es erscheint daher aus unse­rer Sicht als unbe­dingt erfor­der­lich, bevor der­ar­ti­ge Pla­nun­gen durch­ge­führt wer­den und in wei­te­rer Fol­ge sogar Ansu­chen behan­delt wer­den, dass die Unter­la­gen und Berech­nun­gen ein­mal vor­lie­gen müs­sen, wel­che eine der­ar­ti­ge nach­hal­tig den Haus­halt der Natur und vor allem das Orts­bild stö­ren­de Fest­le­gung einer Über­schar rechtfertigen.

Für die Errich­tung die­ser noch wich­ti­gen Unter­la­gen im Zuge des Ermitt­lungs­ver­fah­rens sol­len auch den Betrof­fe­nen, wie der Gemein­de und dem Tou­ris­mus­ver­band unbe­dingt Par­tei­en­gehör ver­schafft wer­den. Die dafür zustän­di­gen Behör­den wer­den daher sei­tens der Stadt­ge­mein­de Bad Ischl ersucht im Sin­ne der ange­führ­ten Begrün­dun­gen und Befürch­tun­gen tätig zu wer­den und die Gemein­de Bad Ischl zu unter­stüt­zen um schluss­end­lich die­sen nach­hal­tig nega­ti­ven Ein­griff in das Orts- und Land­schafts­bild sowie den Natur­haus­halt hint­an­hal­ten zu können.

Wir ersu­chen daher abschlie­ßend, kei­ner­lei Fest­le­gun­gen bzw. Geneh­mi­gun­gen zu ertei­len, bevor nicht alle gefor­der­ten Unter­la­gen auf dem Tisch lie­gen, wel­che aus unse­rer Sicht danach aus­rei­chen, um fest­stel­len zu kön­nen, dass die­sem Pro­jekt auf kei­nen Fall eine Bewil­li­gung erteilt wer­den kann.

7. Die betrof­fe­nen Grund­stü­cke lie­gen inmit­ten eines Wald­ge­bie­tes und wür­de das geplan­te Vor­ha­ben somit eine Enkla­ve im Wald bil­den und eine schwe­re Beein­träch­ti­gung des Erho­lungs­wer­tes der Land­schaft darstellen.

8. Wei­ters wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass gem. ÖEK die geplan­te Über­schar Han­ne­lo­re inner­halb des geplan­ten Grund­was­ser­schon­ge­bie­tes Eben­see – Bad Ischl liegt.

9. Das Land­schafts­bild des Traun­ta­les wür­de infol­ge der geplan­ten Abbau­tä­tig­keit letzt­lich eine voll­kom­me­ne Umge­stal­tung erlei­den, wel­che die bereits bis­her erfolg­ten Beein­träch­ti­gun­gen völ­lig in den Hin­ter­grund stel­len wür­de. Es han­delt sich außer­dem bei den ver­fah­rens­ge­gen­ständ­li­chen Grund­stü­cken um expo­nier­te Lagen bis auf 725(!) Höhen­me­ter, eine infol­ge der Ver­lei­hung der bean­trag­ten Berg­werks­be­rech­ti­gung durch­ge­führ­te betrieb­li­che Tätig­keit wür­de letzt­lich eine — über­ört­lich wahr­nehm­ba­re — nach­hal­ti­ge und irrepa­ra­ble Beein­träch­ti­gung des Orts- und Land­schafts­bil­des bewir­ken, wel­che prak­tisch von jedem Punkt des Gemein­de­ge­bie­tes – und dar­über hin­aus – ein­seh­bar wäre.

10. Gem. Wald­ent­wick­lungs­plan sind Wald­flä­chen für Wohl­fahrts­funk­ti­on und Nutz­funk­ti­on  sowie im gerin­gen Aus­maß für Schutz­funk­ti­on von der für die Ver­lei­hung der ver­fah­rens­ge­gen­ständ­li­chen Berg­werks­be­rech­ti­gung in Aus­sicht genom­me­nen Flä­chen betrof­fen. Da im Fal­le eines Abbaus mit groß­flä­chi­gen Rodun­gen zu rech­nen ist, ist auch im ggstdl. Ver­fah­ren­das Gefähr­dungs­po­ten­zi­al für das Indus­trie­ge­biet sowie Infra­struk­tur Bahn, Stra­ße, Klär­an­la­ge im ggstdl. Ver­fah­ren jeden­falls zu prüfen.

11. Eine Rodung läge aus den vor­an­ge­führ­ten Grün­den nicht im öffent­li­chen Inter­es­se und spricht sich die Gemein­de daher auch gegen die Ertei­lung einer Rodungs­be­wil­li­gung und einer natur­schutz­recht­li­chen Bewil­li­gung aus.

12. Wei­ters wäre infol­ge einer Ver­lei­hung der bean­trag­ten Berg­werks­be­rech­ti­gung mit der fak­ti­schen Erwei­te­rung des bestehen­den Stein­bru­ches eine wei­te­re Ver­schär­fung der unbe­frie­di­gen­den Ver­kehrs­si­tua­ti­on infol­ge der ungüns­ti­gen Anbin­dung an die B 145 unvermeidbar.

13. Die gesetz­lich erfor­der­li­che Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung müss­te zwei­fel­los zu einem nega­ti­ven Ergeb­nis füh­ren, was im ggstdl. Ver­fah­ren von der Behör­de jeden­falls mit zu berück­sich­ti­gen ist.

14. Aus dem Dar­ge­leg­ten ergibt sich, dass die gem. § 34 Abs. 3 MinroG gesetz­lich gefor­der­te „Bedacht­nah­me“ der Behör­de auf „öffent­li­che Inter­es­sen, beson­ders auf sol­che des Natur­schut­zes, der Raum­ord­nung, des Umwelt­schut­zes etc.“ im gegen­ständ­li­chen Ver­fah­ren zu einer Ver­sa­gung der Geneh­mi­gung füh­ren muss.

15. Aus Sicht der Gemein­de ist daher im Fal­le einer Ver­lei­hung der bean­trag­ten Über­schar im Aus­maß von 27 ha zusam­men­fas­send davon aus­zu­ge­hen, dass

- nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf das Land­schafts­bild zu erwar­ten sind, die den Sta­tus der Gemein­de als zen­tra­ler Frem­den­ver­kehrs­ort im Salz­kam­mer­gut beeinträchtigen

- Erhö­hung der Umwelt­be­las­tun­gen durch Abbau sowie Trans­port bzw. Auf­be­rei­tung der Roh­stof­fe v.a. durch zusätz­li­che Belas­tun­gen im Wider­spruch zum Sta­tus Luft­kur­ort ste­hen a. Luft b. Lärm

- Belas­tung Kno­ten Brü­cke – B 145 – Zunah­me des Ver­kehrs­auf­kom­men -> Leis­tungs­fä­hig­keit Anbin­dung B 145 zu hin­ter­fra­gen ist

- Gefähr­dungs­si­tua­ti­on Ver­kehrs­auf­kom­men bei Eisen­bahn­que­rung — Aus­wir­kun­gen auf­grund groß­flä­chi­ger Rodun­gen auch auf die Sicher­heit der bestehen­den Infra­struk­tur nicht aus­ge­schlos­sen wer­den können.

Grü­ne for­dern Novel­lie­rung des Mine­ral­roh­stoff­ge­set­zes
Die Gewin­nung von mine­ra­li­schen Roh­stof­fen, spe­zi­ell Schot­ter­ab­bau­pro­jek­te und Stein­brü­che sind immer wie­der ein Kon­flikt­the­ma. Dabei pral­len die unter­schied­li­chen Inter­es­sen der Betrei­bern, Anrai­ne­rIn­nen und Gemein­den, aber auch die Anlie­gen des Natur- und Umwelt­schut­zes sowie des Frem­den­ver­kehrs aufeinander.

Bei ober­tä­gi­gem Abbau bedeu­tet Roh­stoff­ge­win­nung immer auch einen mehr oder weni­ger deut­li­chen Ein­griff in das Land­schafts­bild. Anrai­ne­rIn­nen befürch­ten ver­mehr­te Belas­tun­gen durch Lärm, Staub etc.

Das ist nicht sel­ten die Ursa­che für lang­jäh­ri­ge Kon­flik­te und führt zu lang­wie­ri­ge recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit unge­wis­sem Aus­gang für alle Betei­lig­ten. Ein Para­de­bei­spiel dafür ist die bereits bestehen­de Gewin­nungs­an­la­ge sowie die im Anschluss an die­se bean­trag­te Erwei­te­rung (Über­schar „Han­ne­lo­re“) der Fir­ma Mit­ten­dor­fer aus Altmünster.

Sowohl von den mit der Voll­zie­hung neu beauf­trag­ten Behör­den, von den Betrof­fe­nen, aber auch von der Roh­stoff­in­dus­trie selbst wur­de das Mine­ral­roh­stoff­ge­setz immer wie­der kri­ti­siert. In der Pra­xis hat sich näm­lich gezeigt, dass, etli­che Rege­lun­gen nur schwer bis gar nicht voll­zieh­bar sind.

Ände­run­gen im Inter­es­se aller Betei­lig­ten sind drin­gend not­wen­dig. Der zustän­di­ge Minis­ter, Dr. Rein­hold Mit­ter­leh­ner, soll­te daher umge­hend für eine Novel­lie­rung des Mine­ral­roh­stoff­ge­set­zes sor­gen“, sagt Reitsamer.

Novel­lie­rung MinroG
Fol­gen­de Punk­te sol­len in der Novel­lie­rung berück­sich­tigt werden:

- Ver­ein­fa­chung von Bestim­mun­gen des MinroG im Hin­blick auf die Verständlichkeit.

- Auf­las­sung der Kate­go­rie der neo­berg­frei­en mine­ra­li­schen Roh­stof­fe (§ 3 Abs. 1 Zif. 4 MinroG). Die­se gar nicht sel­ten vor­kom­men­den Roh­stof­fe, wie etwa auch Kalk­stein, sind dem umfang­rei­chen und par­ti­zi­pa­ti­ons­freund­li­che­ren Geneh­mi­gungs­re­gime der grund­ei­ge­nen Roh­stof­fe zu unterwerfen.

- zumin­dest ist die Ver­an­ke­rung der Par­tei­stel­lung der betrof­fe­nen Gemein­den im Ver­fah­ren zur Ver­lei­hung der Berg­werks­be­rech­ti­gung fix zu ver­an­kern (Ergän­zung zu § 30 MinroG) sowie eine 2. Instanz einzuziehen.

- als unbe­ding­te Geneh­mi­gungs­vor­aus­set­zung ist eine Min­dest­ergie­big­keit des Vor­kom­mens vorzusehen.

- Ver­bes­se­rung des Ver­fah­rens zum Gewin­nungs­be­triebs­plan: Kei­ne Aus­nah­me von der 300 m‑Verbotszone. Ver­kehrs­emis­sio­nen müs­sen dem Betrieb zuge­rech­net wer­den. Kei­ne Ein­schrän­kung der Par­tei­stel­lun­gen bei nach­fol­gen­den Gewin­nungs­be­triebs­plan­än­de­run­gen. Stren­ge Ein­hal­tung der Immis­si­ons­grenz­wer­te nach dem IG‑L. Ver­bind­li­che Sanie­rungs­ver­fah­ren für bestehen­de Abbauanlagen.“

Roh­stoff­mas­ter­plan
„Am wich­tigs­ten erscheint mir dabei die Erstel­lung eines Roh­stoff­mas­ter­pla­nes zu sein“,  so Reit­sa­mer. Also eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung zur Erstel­lung eines nach­hal­ti­gen Roh­stoff­plans („Roh­stoff­mas­ter­plan“). Für das Gewin­nen von mine­ra­li­schen Roh­stof­fen sind hier­zu pro Bun­des­land die mög­li­chen Abbau­ge­bie­te nach Ort und Lage vor­weg genau zu erfas­sen und ver­bind­lich fest­zu­le­gen. Dies unter Betei­li­gung der Gemein­den, Län­der und Beach­tung der Inter­es­sen des Natur- und Land­schaft­schut­zes, der Raum­ord­nung, Umwelt­schut­zes, des Frem­den­ver­kehrs und Bedacht­nah­me auf sons­ti­ge öffent­li­chen Interessen.

Dabei sol­len die Vor­kom­men an mine­ra­li­schen Roh­stof­fen in stren­ge Tabu­zo­nen sowie von dis­kus­si­ons­wür­di­gen Stel­len unter­teilt wer­den, wel­che  einer­seits wirt­schaft­lich inter­es­sant sind und ande­rer­seits nach Ansicht von Fach­ex­per­ten als sinn­vol­le Opti­on für ein Behör­den­ver­fah­ren ange­se­hen wer­den. So wären Zonen für eine mög­li­che Gewin­nungs­tä­tig­keit aus­ge­wie­sen, die mit den genann­ten Betei­lig­ten und den Betrof­fe­nen akkor­diert sind.

Damit soll­ten kon­kre­te Grund­la­gen für Abbau­mög­lich­kei­ten von mine­ra­li­schen Roh­stof­fen im Bereich der jewei­li­gen Gemein­de vor­lie­gen, wel­che dann die Basis für die Behand­lung von Ansu­chen und die Ertei­lung von Berech­ti­gun­gen nach den Bestim­mun­gen des MinroG die­nen würden.

Der Wirt­schafts­mi­nis­ter wur­de vom Natio­nal­rat auf­ge­for­dert, in ange­mes­se­ner Zeit einen “Öster­rei­chi­schen Roh­stoff­plan” zu erstel­len, der nun­mehr seit etwa Mit­te des Jah­res 2010 fer­tig­ge­stellt sein dürf­te. Die­ser bun­des­wei­te Mas­ter­plan zur Roh­stoff­si­che­rung ist in Rela­ti­on zum jewei­li­gen Bedarf der Län­dern und Gemein­den zu ver­ste­hen und soll eine Grund­la­ge für künf­ti­ge Gewin­nungs­ak­ti­vi­tä­ten darstellen.

Die Arbei­ten am Öster­rei­chi­schen Roh­stoff­plan wur­den in zwei Pha­sen geglie­dert: Pha­se 1 (sys­te­ma­ti­sche Erfas­sung und Eva­lu­ie­rung der Roh­stoff­vor­kom­men auf ihre Siche­rungs­wür­dig­keit) und Pha­se 2 (Kon­flikt­be­rei­ni­gung). Dabei wur­den die mit sys­tem­ana­ly­ti­schen Metho­den objek­tiv iden­ti­fi­zier­ten Roh­stoff­ge­bie­te gemein­sam mit den Bun­des­län­dern konfliktbereinigt.

Ziel war es, Roh­stoff­ge­bie­te zu iden­ti­fi­zie­ren, die in kei­ner Wei­se mit ande­ren Schutz­gü­tern (z.B. Sied­lungs­ge­bie­te, Natio­nal­parks, was­ser­wirt­schaft­li­che Vor­rang­zo­nen, Land­schafts­schutz­ge­bie­te, Forst, Natu­ra-2000 Gebie­te) in Wider­spruch stehen.

Nach die­ser Kon­flikt­be­rei­ni­gung sol­len die Roh­stoff­ge­bie­te als „Roh­stoff­si­che­rungs­ge­bie­te“ raum­ord­ne­risch fest­ge­legt wer­den. Bei der Aus­wei­sung von Roh­stoff­si­che­rungs­ge­bie­ten wird ins­be­son­de­re bei den ober­flä­chen­na­hen Bau­roh­stof­fen nach einer regio­na­len Ver­sor­gungs­si­cher­heit von meh­re­ren Genera­tio­nen getrachtet.

Für die ein­zel­nen Roh­stoff­grup­pen (San­de, Kie­se, Fest­ge­stei­ne,  hoch­wer­ti­ge Kar­bo­na­te, Tone, Indus­trie­mi­ne­ra­le, Erze und Ener­gie­roh­stof­fe) wur­den unter­schied­li­che Eva­lu­ie­rungs­me­tho­den ausgearbeitet.

Nach wie vor ist die Roh­stoff­si­che­rung eine Ange­le­gen­heit der Unter­neh­men. Im Rah­men des Öster­rei­chi­schen Roh­stoff­pla­nes wur­den durch die öffent­li­che Ver­wal­tung aber jene grund­le­gen­den Arbei­ten im Vor­feld der unter­neh­me­ri­schen Akti­vi­tä­ten geleis­tet, die weit über den Auf­ga­ben­be­reich und die Mög­lich­kei­ten der Unter­neh­men hin­aus­ge­hen. Sie sind neben ande­ren Maß­nah­men als zen­tra­le Auf­ga­be einer akti­ven Roh­stoff­po­li­tik zu verstehen.

Der Öster­rei­chi­sche Roh­stoff­plan zielt auf einen brei­ten Kon­sens zwi­schen Bund, Län­dern und der ein­schlä­gig täti­gen Wirt­schaft ab und stellt somit einen wich­ti­gen Genera­tio­nen­ver­trag zur Roh­stoff­si­che­rung dar.

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6 Kommentare

  1. Andi es tut mir leid als ich das geschrie­ben habe wuss­te ich noch nicht das Kri­ti­ken und Mei­nun­gen ande­rer nicht erwünscht sind da wer­de ich wahr­schein­lich noch ein paar Jah­re war­ten müssen

  2. Andi du nennst mich unge­bil­det dann behau­te ich du bist ein Lüg­ner sag mir wie oft beim Mit­ten­dor­fer gesprengt wird ich könn­te es dir sagen dann weist du sicher­lich auch das sei­ner­zeit Seis­mo­gra­phi­sche Mes­sun­gen durch­ge­führt wur­den und die Ergeb­nis­se Nega­tiv wahren

  3. Andi! sie jam­mern unse­re gute Luft und unser Kur­ort und wehr küm­mert sich um die Alt­las­ten (Müll) die auch noch in ischl ver­gra­ben sind und wir schon teu­er bezahlt haben in ande­ren orten wer­den alte Depo­nien schon lan­ge wie­der ent­sorgt und in Wels ver­brannt aber da fehlt dann doch man­chen das Fach­wis­sen oder soll­ten wir gewis­se Sachen ver­ges­sen und gras rüber­wach­sen lassen

  4. Andi! ist dir lie­ber das die jun­gen Leu­te kei­ne arbeit mehr fin­den weil ein paar gschei­te mei­nen alles bes­ser zu wis­sen und sich als was aus­ge­ben was sie nicht sind nur weil sie ein Par­tei­buch habe und gleich zum Vize­prä­si­den­ten auf­stei­gen und glau­ben das fach­li­che wis­sen eines Berg­bau­in­ge­nieurs zu haben

  5. Juhu!
    End­lich ein­mal ein Foto ohne der ent­behr­li­chen Grin­se­frat­ze. Also i find des super

  6. Bist du lus­tig Robert
    1. Bist du war­schein­lich selbst unge­bil­det, denn so eine Aus­sa­ge kann nur von einer Per­son kom­men der es an geis­ti­ger Bil­dung fehlt. Ich fin­de es eine Frech­heit von dir, so eine unqua­li­fi­zier­te Aus­sa­ge zu täti­gen. Was ist dei­ne Qua­li­fi­ka­ti­on auf die du dich berufst???
    2. Ich habe nicht viel Geld in ein Haus gesteckt, um es mir vom Mit­tern­dor­fer zer­spren­gen zu las­sen. Ich bin jetzt schon stark beein­träch­tigt durch regel­mä­ßi­ges Spren­gen und dem Lärm der damit ver­bun­de­nen LKW-Fahr­ten durch die­se Frech­heit von Steinbruch.
    3.Kann ich ekla­tan­te Rechts­ver­let­zun­genn mit Bild, Ton und Seis­mo­gra­fen bewei­sen. Spren­gu­ten­si­li­en lie­gen frei her­um, für jeden der sich ein wenig aus­kennt ein gefun­de­nes Fres­sen. Bag­ger, LKW und Rad­la­der ver­lie­ren in gro­ßen Men­gen Treib­stoff, Schmier­stof­fe und Sonstiges.