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Urlaubs-Facebook-Posting von Krankenkasse „bewilligt“

14. Juli 2015
in Bezirk Gmunden, Politik / Wirtschaft
5
Im Krankenstand Urlaubsgrüße auf Facebook gepostet - Kündigung
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Jener Arbeitnehmer aus dem Bezirk Gmunden, der während seines Krankenstandes mit der Familie in Italien war und via Facebook Urlaubsgrüße verkündete, hat in den letzten Tagen für Schlagzeilen gesorgt. Der Arbeitnehmer wurde laut Wirtschaftskammer von seinem Arbeitgeber gekündigt. Wie jetzt eine Stellungnahme der Gebietskrankenkasse belegt (siehe unten), hat sich der Arbeitnehmer jedoch völlig korrekt verhalten! AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ist empört: „Mit einem Fall, der keiner ist, verunglimpft die Wirtschaftskammer pauschal die Arbeitnehmer und macht Stimmung gegen Kranke.“

„Skandalöse Stimmungsmache gegen kranke Arbeitnehmer!“
Der Auslandsaufenthalt des betroffenen Arbeitnehmers erfolgte mit Bewilligung des behandelnden Facharztes und des Chefarztes der Gebietskrankenkasse. Deshalb wurde er nach seiner Rückkehr aus Italien auch keineswegs „zum Chefarzt zitiert“, wie die Wirtschaftskammer behauptet hat. Vielmehr hat sich der Kranke selbst bei der Gebietskrankenkasse retour gemeldet.

Unschuldiger wurde als Sozialschmarotzer gebrandmarkt
Durch die reißerisch aufbereiteten Falschinformationen der Wirtschaftskammer wurde der betroffene Arbeitnehmer, obwohl völlig schuldlos, als Sozialschmarotzer gebrandmarkt und durch die Medien gezerrt. „Dem Kollegen wurde grobes Unrecht zugefügt“, betont Kalliauer. „Da wir aus Datenschutzgründen keine personenbezogenen Daten erhalten, bitten wir ihn, sich bei uns zu melden – er hat selbstverständlich die uneingeschränkte Unterstützung der  Arbeiterkammer!“

Wirtschaftskammer verbeißt sich in Null-Thema
Der angeprangerte Sozialmissbrauchsfall löst sich bei etwas näherer Betrachtung also in Luft auf. Tatsächlich ist die Debatte, die die Wirtschaftskammer immer wieder künstlich hochzieht, völlig überflüssig. Von den rund 833.000 Krankenstandsfällen in Jahr 2012 musste die Krankenkasse in nur 3600 Fällen – also rund 0,4 Prozent – kontrollieren, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. In gar nur 0,09 Prozent aller Krankenstandsfälle kam es zu einer Verwarnung. „Das ist verschwindend wenig und die Kontrollen der Krankenkasse funktionieren. Da braucht es keine Zurufe der Wirtschaftskammer“, stellt der AK-Präsident fest.

Während sich die Wirtschaftskammer hier in ein Null-Thema verbeißt, bleibt sie bei anderen Themen verdächtig ruhig. Da wären zum Beispiel die Leasingfirmen, die in Oberösterreich der Versichertengemeinschaft jährlich geschätzte 2,8 Millionen Euro aufbürden, indem sie kranke Mitarbeiter ab- und nach der Genesung wieder anmelden. Das Krankengeld muss die GKK zahlen, die Betriebe entledigen sich der Pflicht zur Lohnfortzahlung.“

Sozialpartnerschaft gefährdet
Abschließend merkt der AK-Präsident an, dass die Wirtschaftskammer die Sozialpartnerschaft gefährdet, wenn sie so weitermacht. „Ich erwarte mir von Präsident Trauner eine Klarstellung und eine Aufklärung, warum Arbeitnehmer wider besseren Wissens immer wieder skandalisiert werden“, sagt Kalliauer. „Wir müssen uns von der Wirtschaftskammer sagen lassen, dass wir mit dem ‚Schwarzbuch‘ den Wirtschaftsstandort in ein schiefes Licht rücken würden. Im Gegensatz zur Wirtschaftskammer sind bei uns aber alle Fälle und Angaben bestens dokumentiert.“

Stellungnahme der Gebietskrankenkasse:
Der vorliegende Verdachtsfall wurde der OÖGKK gemeldet. Wir haben den Fall sofort geprüft. Der Krankenstand erwies sich dabei als berechtigt. Zudem hat sich der Versicherte an die Krankenordnung gehalten: Aufgrund des Krankheitsbildes war ein Ortswechsel im Krankenstand zulässig – das Ansuchen wurde daher vom behandelnden Facharzt des Patienten und auch vom Chefarzt der OÖGKK bewilligt.

Ebenso hat sich der Versicherte ordnungsgemäß nach seinem Ortswechsel wieder zurück gemeldet. Generell gilt: Abhängig vom diagnostizierten Krankheitsbild bedeutet ein Krankenstand nicht automatisch Bettruhe. So dürfte – zum Beispiel – ein Opernsänger mit Stimmbandentzündung im Krankenstand durchaus wandern gehen. Allerdings müsste er sämtliche Tätigkeiten unterlassen, die eine Heilung seiner Krankheit, wegen der er arbeitsunfähig ist, behindern. Er dürfte also nicht laut schreien oder singen. Ähnlich differenziert ist z.B. auch bei den Krankheitsbildern Bandscheibenvorfall, Krebs oder Depression vorzugehen.

  • Im Krankenstand Urlaubsgrüße auf Facebook gepostet – Kündigung

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Comments 5

  1. Askeroth says:
    12 Jahren ago

    Mein ICQ/MSN/Skype meldet „Krankheit des Benutzers“ und hat sich aufgrund dessen entschieden, in den Away-Status zu wechseln, solange ich mich im Bett befinde.

  2. teton says:
    12 Jahren ago

    kümmert euch lieber um die illegalen und pfuscher aus dem balkan, dies führt zu einem größeren sozialmißbrauch und wirtschaftlichen schaden

  3. Christoph says:
    12 Jahren ago

    Und auch alle Redakteure, die ohne zu recherchieren diesen armen Arbeitnehmer unschuldiger Weise gebrandmarkt haben, sollten sich öffentlich entschuldigen! Wo bleibt denn die Verantwortung der Medien? Liebes Salzi-Team, auch eine Entschuldigung eurer Seite, wäre angebracht!

  4. MERICH says:
    12 Jahren ago

    man sieht wieder wie schnell ein arbeitnehmer….schlecht gemacht wird!ist nicht nur die wirtschaftskammer,es sind auch ämter,arbeitsamt…..!!

    falsche aussagen an dritte,und dieser mensch hat rufschädigung,die für ihn berufliche und persöndliche folgen hat!!

    hätte die krankenkasse dies nicht als bewilligt gemeldet,wäre diese schmutzige kampagne über diesen arbeitnehmer weitergegangen!

    schön von der AK,sich auch zu melden,aber etwas spät!!

  5. Spreitzhofer Peter, 4663 Laakirchen says:
    12 Jahren ago

    Herrscht in der Wirtschaftskammer wirklich so ein „Saustall“, dass Infos nicht nachgeprüft werden? Herr Präsident Trauner sollte sich bei diesem Herrn „persönlich“ entschuldigen müssen, da er sonst wegen Rufschädigung geklagt werden sollte!


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