Die für Ischl wichtige Tradition des “so Robert Oberfrank, Leiter der WKO Gmunden. Aufgrund einer Verordnung des Landes Oberösterreich dürfen in Bad Ischl am Sonntag, 8. Dezember, die Geschäfte in der Zeit von 9 bis 17 Uhr aufgesperrt werden.
Damit kommt Wirtschaftslandesrat Michael Strugl einem großen Wunsch der Ischler Wirtschaft nach, die in ihrem Ansinnen auch von der Stadtgemeinde Bad Ischl unterstützt wird. „Die Tradition des ‚Ischler Nikolomarktes‘ zu dem die Ischler Handelsbetriebe immer offen gehalten wurden, bleibt damit erhalten“, freut sich Robert Oberfrank, Leiter der WKO Gmunden.
„Das Marktrecht, das die Grundlage für den Kirtag in Bad Ischl ist, geht auf das Jahr 1483 zurück und war auch Auslöser für die Sonntagsöffnung. Die Marktrechte wurden in der Geschichte immer im Zusammenhang mit den Kirchenweihfesten erteilt und ermöglichten die Veranstaltung von Märkten und Offenhaltung der Geschäfte. Trotz der Änderung der gesetzlichen Bestimmungen 1986 und später 2005 wurden in Bad Ischl die Geschäfte am 8. Dezember – auch sonntags – durch Ausnahmeverordnungen offen gehalten.
salzi.aktuell — Nachrichten vom 29.11.2013
Es ist unverständlich, dass die Gewerkschaft diese alten Traditionen abschaffen möchte. Sowohl die einheimische Bevölkerung als auch viele Zweitwohnungsbesitzer und die Gäste der Stadt erwarten sich ein umfassendes Angebot am Kirtag, auf den Handwerksmärkten und in den Ladengeschäften“, sagt Oberfrank.
Beschäftigung von Mitarbeiter
Nach einer ersten Erhebung der WKO Gmunden werden am 8. Dezember rund 50 Geschäfte geöffnet sein. Soweit es möglich ist, beschränken sich die Unternehmer auf den Einsatz von Mitgliedern der eigenen Familie. Ein gutes Drittel wird etwa 70 Arbeitnehmer einsetzen. Dabei handelt es sich um beratungsintensive Branchen, die für den Betrieb ihrer Geschäftsfläche einen entsprechenden Mitarbeiterstab benötigen. „Auch für viele Mitarbeiter ist es der erfolgreichste Tag im Jahr, werden doch bis zu 3 Prozent vom Jahresumsatz an diesem 8. Dezember erzielt. Die Mitarbeiter erhalten für ihren Einsatz einen 100prozentigen Lohnzuschlag und einen freien Arbeitstag in dieser Woche“, so Oberfrank.
Eindämmung des Kaufkraftabflusses, Sicherung der Arbeitsplätze
„Viele Kleinstädte haben die Probleme der leeren Geschäftsflächen und sinkender Angebotsvielfalt. Dies ist im Fall Bad Ischl die Folge der Kaufkraftabflüsse nach Salzburg und in die Einkaufszentren des oberösterreichischen Zentralraumes. Um die Kaufkraft in der Region zu binden wird viel Geld in Werbung für Sonderveranstaltungen investiert.
Um ein vielfaches leichter ist es, die bestehenden Traditionen wie den ‚Nikolomarkt‘ am 8. Dezember in Bad Ischl, obwohl der heuer auf einen Sonntag fällt, gemeinsam mit der Stadtgemeinde und den Arbeitnehmervertretern weiterzuentwickeln und damit die Arbeitsplätze zu sichern. Für Bad Ischl ist das Geschehen um den 8. Dezember gewissermaßen identitätsstiftend und deshalb besonders wichtig, dass es in dieser Form erhalten bleibt. Künstliche Events wie Einkaufsbummel und Abendverkäufe erfordern nur viel Werbebudget und bringen zu wenig Frequenz um die Betriebsstandorte abzusichern. Wenn Handelsbetriebe mangels Umsätze einmal geschlossen werden, bleiben die Rollläden meist für immer zu. Da helfen auch keine Nahversorgungsförderprogramme“, warnt Oberfrank.
„Grundsätzlich möchte die WKO Gmunden das Bekenntnis zum arbeitsfreien Sonntag bekräfti-gen. Es darf jedoch zu keinen Ungleichheiten innerhalb von Österreich kommen. Schaut man über die Landesgrenze nach Salzburg und Tirol, so gibt es für Handelsbetriebe in allen großen Tourismusorten Ausnahmeregelungen für die Sonntagsarbeit.
Es ist nicht verständlich, dass im elf Kilometer entfernten Strobl die Öffnungsmöglichkeiten anders sind als in Bad Ischl. Für das gesamte Salzkammergut, das nicht anders als die Salzburger und Tiroler Tourismusgebiete zu bewerten ist, müssen dieselben Regeln gelten. Ein Antrag auf Änderung der gesetzlichen Bestimmungen wird von der WKO Gmunden an das Land Oberösterreich gestellt werden“, gibt Oberfrank bekannt.