Öffnungszeit zwischen 9 und 17 Uhr erlaubt
In der Innenstadt von Bad Ischl dürfen die Geschäfte aus Anlass des traditionsreichen, lokalen Nikolomarktes am Sonn- und Feiertag 8. Dezember offen halten und auch Mitarbeiter beschäftigen. Eine entsprechende Verordnung, um die die Wirtschaftskammer Gmunden angesucht hat, wurde heute von Wirtschaftslandesrat Dr. Michael Strugl unterzeichnet. Diese erlaubt das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Bad Ischler Innenstadt sowie das Zulassen der
Beschäftigung von Arbeitnehmern am 8. Dezember von 9 bis 17 Uhr. Eine diesbezügliche Regelung im engeren Stadtgebiet von Bad Ischl wird auch von Bürgermeister Hannes Heide befürwortet.
Das Offenhalten der Geschäfte am 8. Dezember in Bad Ischl hatte in den letzten Tagen und Wochen insofern für Diskussionen gesorgt, als die Konstellation Feiertag und Sonntag zugleich auf den 8. Dezember fällt und es landesweit kein generelles Offenhalten gibt. Zuletzt war eine solche Konstellation im Jahr 2002 gegeben gewesen, auch damals waren die Geschäfte in der Innenstadt von Bad Ischl per Verordnung sogar von 8 bis 18 Uhr geöffnet gewesen.
“Ich weiß um diese Konstellation Feiertag und Sonntag 8. Dezember. Es geht hier um eine echte, regionale und touristische Traditionsveranstaltung, die auch ganz klar lokal begrenzt ist. Ich bekenne mich selbstverständlich zur generellen Sonntagsruhe, stehe hinter restriktiven Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen”, bekräftigt Wirtschaftslandesrat Strugl.
Es seien aber auch an Sonntagen in Tourismusgemeinden immer Geschäfte offen und gebe es darüber hinaus immer wieder lokale Ausnahmeregelungen. Der Nikolomarkt hat in der Region eine lange Historie und Tradition: Bad Ischl verfügt seit der Markterhebung im Jahre 1466 über das “Privileg” der Abhaltung eines Nikolomarktes in der Zeit vom 6. bis 8. Dezember.
Für die Juristen des Landes OÖ ist die Rechtslage bezüglich der Öffnung von Geschäften und Beschäftigung von Mitarbeitern/innen bei der Konstellation Feiertag und Sonntag am 8. Dezember nicht völlig eindeutig, die Auslegung im Sinne der Tradition aber vertretbar. Die Unklarheit würde im Zweifel zugunsten der Öffnung sprechen. “Wir werden diesen Fall und die damit verbundene rechtliche Unklarheit gegebenenfalls auch zum Anlass nehmen, mit dem Sozialministerium eine endgültige Klärung für die Zukunft herbeizuführen”, sagt Strugl.
Foto: Walter Hubner
Warum diese Aufregung? Es heisst nicht, die Geschäfte müssen offenhalten, sondern sie dürfen. Das heurige Jahr war bedingt durch die notwendigen Baustellen sicher für alle Gewerbetreibenden sehr schwierig und die Angestellten sozusagen “durchzufüttern”, wenn die Geschäfte schlechter gehen, ist nicht unbdingt leicht. Wenn jetzt zum Nikolomarkt die Möglichkeit besteht, Geschäfte offen zu halten, seien wir das den Gewerbetreibenden doch vergönnt. Ich nehme nicht an, dass auch nur ein Unternehmer seine Angestellten “nötigt” am Sonntag arbeiten zu müssen. Es wird aber auch Mitarbeiter geben, die loyal sind und einmal an einem Sonntag ein paar Stunden arbeiten, wenn man damit ein bisschen beitragen kann, dass aufgeholt wird, was über die Monate vorher versäumt wurde. Ich verstehe die Hetze nicht, ein Bürgermeister hat ausserdem in dem Moment, in dem er sein Amt übernimmt, für alle Bürger seiner Gemeinde dazusein und nicht nur für die, die seiner Partei angehören. Und wenn Bad Ischl schon so viel Geld für die Weihnachtsbeleuchtung ausgegeben hat, dann kann man doch nur hoffen, dass zum Nikolomarkt auch am Sonntag viele Besucher kommen und schauen was sich in Ischl so tut, beim Schauen soll es aber nicht bleiben, sie sollen doch auch etwas dalassen, oder?