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Sieben Schuldsprüche im Fall Objekt 21 — Urteile nach 7‑stündiger Beratung gefällt

5. November 2013
in Bezirk Vöcklabruck, Nachrichten, Vöcklabruck, Windern
5
Sieben Schuldsprüche im Fall Objekt 21 - Urteile nach 7-stündiger Beratung gefällt
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Sieben Schuldsprüche im Fall Objekt 21 - Urteile nach 7-stündiger Beratung gefälltLan­ge haben die Geschwo­re­nen im “Objekt 21”-Wiederbetätigungsprozess am Mon­tag bera­ten. Erst in der Nacht auf Diens­tag wur­den im Lan­des­ge­richt Wels alle sie­ben Ange­klag­te schul­dig gespro­chen. Sie wur­den zu Haft­stra­fen zwi­schen 18 Mona­ten und sechs Jah­ren ver­ur­teilt. Die Urtei­le sind noch nicht rechtskräftig.

Kei­ne Einsicht
Die bei­den Haupt­an­ge­klag­ten Jür­gen W. und Manu­el S. fass­ten Haft­stra­fen von jeweils 6 und 4 Jah­re aus. Erschwe­rend kam für die bei­den ihr Vor­stra­fen­re­gis­ter hin­zu und kei­ne Anzei­chen auf jeg­li­che Ein­sicht. Ihre Ver­tei­di­ger kün­dig­ten Nich­tig­keits­be­schwer­de und Beru­fung an. Die übri­gen Urtei­le lau­te­ten zwei­mal 30 Mona­te, davon zehn unbe­dingt, ein­mal 24 Mona­te, davon acht unbe­dingt, sowie 18 bzw. 20 Mona­te bedingt. In die­sen Fäl­len erba­ten sich die Ange­klag­ten Bedenk­zeit, die Staats­an­walt­schaft ebenso.

salzi.aktuell — Nach­rich­ten vom 04.11.2013

Nur ein Ange­klag­ter war bis­her unbescholten
Nur einer der Ange­klag­ten war bis­her unbe­schol­ten. Er war als der IT-Exper­te im Objekt 21 tätig. “Er sei “ein Außen­sei­ter” gewe­sen, kom­mu­ni­ziert habe er stets nur mit sei­nem Com­pu­ter, kam per Zufall in die­se Grup­pe und habe erst durch das “Objekt 21” so etwas wie Anse­hen erlangt.”, so sein Verteidiger.

Naziprozess Objekt 21 warten auf ein Urteil am Landesgericht WelsNatio­nal­so­zia­lis­ti­sche Ideo­lo­gien verherrlicht
Den Ange­klag­ten wird ange­las­tet, ihren gleich­na­mi­gen Ver­ein “Objekt 21” nur zum Schein gegrün­det zu haben, um am Ver­eins­sitz der NS-Ideo­lo­gie zu hul­di­gen. Sie hät­ten natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Sym­bo­le öffent­lich gemacht, rechts­ra­di­ka­le Musik ver­brei­tet und sei­en außer­dem auf öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen mit ein­schlä­gi­gen Täto­wie­run­gen, Arm­bin­den und Ges­ten (Hit­ler­gruß) auf­ge­tre­ten, so die Ankla­ge. Erst- und Zweit­an­ge­klag­ter hät­ten zudem trotz eines auf­rech­ten Waf­fen­ver­bots Waf­fen besessen.

Gene­ral­prä­ven­ti­ve Wirkung
Rich­te­rin Ulri­ke Nill begrün­de­te die Stra­fen mit einer gene­ral­prä­ven­ti­ven Wir­kung, die nach außen gehen sol­le. Mil­de­rungs­grün­de sah das Gericht kaum, Ein­sicht oder Umkehr sei­en “eher nicht” zu erwar­ten. Die Ange­klag­ten nah­men die Urtei­le gefasst auf. Ihre Ver­tei­di­ger kün­dig­ten Nich­tig­keits­be­schwer­de und Beru­fung an.

In der Ver­hand­lung um natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Wie­der­be­tä­ti­gung wur­den am Mon­tag neue, ein­schlä­gi­ge Mate­ria­li­en als Beweis­mit­tel vor­ge­legt. Der Mara­thon­pro­zess dau­er­te nun vier Tage und wur­de in der Nacht auf Diens­tag mit sie­ben Schuld­sprü­chen geschlossen.

  • War­ten auf ein Urteil – neue Bewei­se im Objekt 21-Prozess

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Comments 5

  1. Klaus says:
    12 Jahren ago

    Lie­ber Chesy, 

    für die­se Art der Recht­schrei­bung gehörst du ja selbst vor Gericht. 

    Jeder Mensch in Öster­reich hat das Recht zu sei­ner Straf­tat Stel­lung­nah­me zu neh­men, dies ist ja auch der Sinn eines Gerichtes. 

    Hier muss ich ganz klar Hans Johann zustim­men, die wah­ren Ver­bre­cher unse­res Staa­tes lau­fen frei her­um und wer­den dafür auch noch gut entlohnt! 

    War­um das gan­ze so spät ans Licht gekom­men war kann aus mei­ner Sicht nur tak­ti­sches Ver­hal­ten der Polizei/Staatsanwaltschaft gewe­sen sein, denn bereits nach Ein­zug der jun­gen Her­ren war in der gesam­ten Umge­bung bereits bekannt was hin­ter den Wän­den des “Objekt 21” los ist. Was sich die meis­ten gedacht haben: “Lie­ber hin­ter 4 Wän­den als in der Öffentlichkeit”.

    Ich will hier kei­nes­wegs die Situa­ti­on ver­harm­lo­sen, im Gegen­teil, die Leu­te haben gegen Geset­ze ver­sto­ßen und sind somit zur Rechen­schaft gezo­gen wor­den wie es auch sein sollte. 

    Jedoch soll­ten wir uns vor Augen hal­ten, dass in Öster­reich Mei­nungs­frei­heit herrscht. 

    Das der “Frei­zeit- und Kul­tur­ver­ein” Öffent­lich­keits­ar­beit geleis­tet oder in der Öffent­lich­keit prä­sent war, habe ich lei­der nie gehört. 

    In die­sem Fall kom­men wir wie­der zu unse­ren kor­rup­ten Poli­ti­kern, die ihre teils rech­ten Ideo­lo­gien, wenn auch im “lega­len” Rah­men, wäh­rend der Wahl­vor­be­rei­tung in ganz Öster­reich breit tre­ten und sich in die Köp­fe der Jugend­li­chen ein­bren­nen, anstatt ein­fach ein­mal mit ande­ren Par­tei­en zusam­men zu arbei­ten und an einer bana­le Lösung für die Aus­län­der- bzw. Asyl­pro­ble­ma­tik zu feilen. 

    Soll­te sich hier nicht bald etwas abspie­len, sehe ich schwarz für Österreich. 

    Alles in Allem hof­fe ich das die Ver­ur­tei­lung zumin­dest nach Außen prä­ven­ta­ti­ve Wir­kung hat und den Jün­ge­ren zeigt, dass mit sol­chen Gedan­ken­gut nicht unvor­sich­tig umge­gan­gen wer­den sollte. 

    Des Wei­te­ren wün­sche ich dir, lie­ber Che­sy, dass das Christ­kind heu­er für dich einen Gut­schein für einen Deutsch­kurs mit dabei hat. Mit dei­nem Kom­men­tar hast du uns gezeigt, dass es lei­der bei uns immer noch sehr vie­le Men­schen mit zu wenig Bil­dung gibt. Dar­um neh­me ich an, dass du aus Grund von Bil­dungs­man­gel im Fach­be­reich Jus­tiz­sys­tem so einen Mist von dir gibst. 

    Gruß Klaus

  2. Chesy Rybeck says:
    12 Jahren ago

    Idch weiss ned wos soll man bei sol­chen Bil­dern sagen.Tretten die­se Neo­na­zis zum Islam über ???? Was haben wir für Gesetz­te das sol­che Irren so bei uns in den Gerichts­saal gehen dürfen.Und die Ver­tei­di­ger hal­ten die­sen Idio­ten noch die Stange.Wo sind wir den überhaupst.Mich wun­derts nicht wenn jeder Respekt ver­lo­ren geht vor Gericht.Das sind sol­che Indi­vi­di­en die zei­gen dem Rich­ter und dem Staats­an­walt den Stinkefinger.Das trau ich die­sen Idio­ten auch zu.Ab ins Hefn ohne jede Verteidigung.

  3. Hans Johann says:
    12 Jahren ago

    ich bin gespannt wann die ers­ten auf­tau­chen mit der glor­rei­chen Aus­sa­ge: das sind ja nur dum­me Lausbuben!

  4. GMOAKIBITZ says:
    12 Jahren ago

    Möch­te die Straf­tat der natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Wie­der­be­tä­ti­gung nicht verharmlosen.
    Jedoch soll­te sich die “unab­hän­gi­ge Jus­tiz” end­lich ein­mal um die Ver­bre­cher aus der Poli­tik, Wirt­schaft, Ban­ken und Ver­si­che­run­gen, etc. kümmern !
    Den die wah­ren “gro­ßen Fische” lau­fen seit Jahr­zehn­te unge­straft noch immer frei herum !

  5. Hans Johann says:
    12 Jahren ago

    ich fin­de die­ses Urteil als sehr wich­tig, aber es ist halt alles sehr spät ans Licht gekom­men. War­um wohl?


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