Probleme auf dem Gmundner Arbeitsmarkt
Im Bezirk Gmunden hat die Arbeiterkammer rund 38.800 Mitglieder. Diese Arbeitnehmer sind sowohl in kleinen und mittleren Handels- und Gewerbebetrieben als auch größeren Industriebetrieben beschäftigt.
Die Arbeitslosenzahlen im Bezirk sind leider bereits im zweiten Jahr hintereinander deutlich angestiegen. Im Jahr 2013 um 10,1 Prozent nach 9,5 Prozent im Jahr davor. Überdurchschnittlich betroffen sind leider ältere Arbeitnehmer: Im Jahr 2013 waren im Schnitt des Jahres 2013 511 Gmundner über 50 arbeitslos, um 16,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Diese Zahlen spiegeln deutlich die Konjunkturkrise in ganz Europa wider, die auch vor Österreich und seinen Regionen nicht Halt macht. Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit muss daher in der österreichischen Politik höchste Priorität bekommen.
salzi.aktuell — Nachrichten vom 30.01.2014
Die Arbeitslosenquote im Bezirk Gmunden betrug im Jahresdurchschnitt 2013 4,9 Prozent, und war damit etwas niedriger als die Arbeitslosenquote in Oberösterreich. Inklusive Schulungsteilnehmern und Lehrstellensuchenden waren im Schnitt 2709 Personen arbeitsuchend gemeldet. Trotz schwieriger Wirtschaftslage ging 2013 im Bezirk Gmunden erfreulicher-weise sowohl die Zahl der Konkurse als auch die der betroffenen Arbeitnehmer zurück. Die Insolvenzrechtschutzexperten der AK mussten 172 Gmundner Arbeitnehmer (2012: 282) in 24 insolventen Unternehmen mit Beschäftigten (2012: 35) zu ihrem Recht verhelfen.
Neuer Rekord bei Rechtsberatungen
Auch an der Zahl der Arbeitnehmer, die sich um Rat und Hilfe an die Arbeiterkammer Gmunden wenden mussten, ist die Verschärfung des wirtschaftlichen Klimas deutlich ablesbar. 2013 haben die Experten der AK Gmunden 9785 arbeits- und sozialrechtlichen Beratungen durchgeführt ein Plus von 22,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr! Besonders stark nachgefragt wurde die telefonische Rechtsberatung (plus 27,9 Prozent). Dem Großteil der 6152 Anrufer wurde sofort geholfen.
Zu einem persönlichen Beratungsgespräch sind im Vorjahr 3498 Arbeitnehmer (plus 14,7 Prozent) in die Bezirksstelle Gmunden gekommen. Die meisten Fragen wurden zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen und den damit verbundenen Ansprüchen gestellt. Auch Lohn und Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub, waren häufige Themen.
Der regionalen Zweiteilung des Bezirkes entsprechend bietet die AK Gmunden einen wöchentlichen Sprechtag auch im Herzen des Salzkammerguts, in Bad Ischl, an.
Mehr als 5,4 Millionen Euro Vertretungserfolg
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen kam zur Beratung die Vertretung. Durch außergerichtliche Interventionen wurden im Vorjahr 288.726 Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht. In zahlreichen Fällen musste die AK Gmunden wieder bis vor das Arbeits- und Sozialgericht gehen, damit die Betroffenen ihr Geld erhielten. 522.445 Euro wurden auf diesem Weg erkämpft. Dabei ging es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, aber auch um Sonderzahlungen, Überstundenentgelte und Abfertigungsansprüche.
In Sozialrechtsverfahren könnte die Arbeiterkammer Leistungen für Gmundner Arbeitnehmerund Pensionisten erkämpfen, die über die gesamte Dauer der Leistungen einem Schätzwert von 3,171.826 Euro entsprechen.
Hinzu kommen die Beträge, die bei Insolvenzvertretungen für Arbeitnehmer aus dem Bezirk durchgesetzt wurden: 2013 machte dies 1,439601 Euro aus.
Damit hat die AK im Vorjahr für ihre Gmundner Mitglieder Zahlungen von insgesamt 5,422.599 Euro erreichen können.
Die überwiegende Mehrheit der Fälle betrafen Ungereimtheiten mit der Endabrechnung nach Beendigung eines Dienstverhältnisses. Fehlende Lohnbestandteile, Überstundenzuschläge, anteilige Sonderzahlungen und Abfertigungen mussten in vielen Fällen von der AK nachgefordert werden. Auch mit der verspäteten Bezahlung von Löhnen und Gehältern hatten Arbeitnehmer/-innen im Vorjahr zu kämpfen. Oft wurden die Ansprüche erst nach Intervention durch die AK abgerechnet und beglichen.
Aber auch das außergerichtliche Einschreiten der AK genügt nicht immer: Manche Unternehmen bleiben trotzdem alles schuldig. Dann müssen die Ansprüche beim Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt werden. Und selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmern nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet.
Beispiele aus der Vertretungspraxis
Arbeitszeit von Leiharbeitsfirma einseitig reduziert
Regelrecht schikaniert wurde eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Gmunden von ihrem Arbeitgeber, einer Leiharbeitsfirma, nachdem sie diesem mitgeteilt hatte, dass sie schwanger ist. Die Vorchdorferin, die zuvor an eine Filiale einer großen Handelskette im Bezirk Gmunden verliehen worden war, wurde daraufhin in die Linzer Zentrale versetzt, dort für Arbeiten eingesetzt, für die sie nicht ausgebildet war und musste in der Folge täglich nach Linz pendeln. Damit nicht genug, redu-zierte der Arbeitgeber auch noch ohne das Einverständnis der Frau deren Arbeits-zeit von 30 auf 15 Stunden. Das führte natürlich in der Folge auch zu einer drastischen Reduzierung des Wochengeldes.
Die Frau ließ sich das nicht gefallen und wandte sich an die AK Gmunden um Hilfe, die eine Nachzahlung auf Basis von 30 Wochenstunden einforderte. Daraufhin überwies ihr der Arbeitgeber ohne genaue Abrechnung einen willkürlichen Betrag. Kurz darauf erhielt die Frau einem Schreiben von einem Inkassobüro. Daran wurde ein Teil dieses Betrages, der angeblich falsch berechnet worden war, zurückgefordert. Besondere Chuzpe: Das Inkassobüros stellte der Frau auch die Kosten seines Einschreiten in Höhe von mehreren hundert Euro in Rechnung!
Die AK musste sich erneut einschalten. Letztendlich erhielt die Frau eine Nachzahlung von 1400 Euro und ein höheres Wochengeld. Die Kosten des Inkassobüros musste sie selbstverständlich nicht tragen. Und sie hatte zusätzlich Glück im Unglück. Die Handelskette, an die sie überlassen worden war, und die von den Machenschaften der Leiharbeitsfirma erst im Nachhinein erfuhr, sicherte ihr einen fixen Job nach der Karenz zu. Und die Leiharbeitsfirma wird sie in Zukunft nicht mehr beschäftigen.
Hundert Überstunden nicht bezahlt
Nach zwei Jahren wurde ein Gebäudereiniger aus dem Bezirk Gmunden Ende Juli 2013 seinem Arbeitgeber gekündigt. Da er nie eine seiner zahlreichen Überstunden bezahlt bekommen hatte, wandte er sich um Hilfe an die AK Gmunden. Diese forderte nicht nur das offene Überstundenentgelt sondern auch die Differenz auf den durch die regelmäßigen Überstunden höheren Urlaubszuschuss sowie eine Kündigungsentschädigung ein.
Der Dienstgeber zahlte daraufhin die Ansprüche an Urlaubszuschuss und Kündigungsentschädigung sowie die 228 Überstunden, die allein im Jahr 2013 angefallen waren. Der Arbeitnehmer erhielt brutto 3907 Euro nachgezahlt. Die ebenfalls offenen Überstunden für das Jahr 2012 waren leider bereits verfallen. Die Arbeiterkammer fordert, die Verfallsfristen für nicht ausbezahlte Ansprüche wie Gehalt, Lohn oder Überstunden abzuschaffen.