Mit der Einführung des “Bürgerantrages” beginnt auch in St. Georgen im Attergau das Zeitalter der direkten Demokratie in der Gemeinde. Damit kann die Gemeindebevölkerung ihre Anliegen selbst in die Gremien der Gemeinde einbringen. Der Antragsteller braucht lediglich 20 UnterstützerInnen für seine Idee, die den Antrag unterzeichnen und an die SPÖ Fraktion übergeben. Diese verpflichtet sich den Antrag in den Gemeinderat bzw. in den jeweiligen Fachausschuss einzubringen und zur Diskussion zu stellen.
Die Kinderbetreuung in den Sommerferien ist das Thema des ersten Bürgerantrages. Die Menschen in der Gemeinde wissen genau, was sie benötigen, wie Gelder sinnvoll einzusetzen sind. Viele VolksvertreterInnen glauben, genau zu wissen was für die Bürger, die sie wählen, gut ist. Dem ist aber nicht immer so. Der Bürger soll nicht Bittsteller sein, sondern selbst aktiv mitbestimmen. Die SPÖ Fraktion möchte mit diesem Antrag ein Zeichen für direkte Demokratie setzen und hofft auf weitere interessante Ideen.