Sitzt der Falsche hinter Gittern?
“Ich möchte Ihnen sagen, was ich weiß, ich habe Frau Sch. weder vergewaltigt noch ermordet. Ich bitte Sie, dass Sie dieses Fehlurteil aufheben und in weiterer Folge ein gerechtes und faires Urteil sprechen“, appellierte Helmut S. am 22. Juli 2015 an den Obersten Gerichthof in Wien.
Durch alle Instanzen hatte der Gmundner Versicherungsmakler damals seine Unschuld beteuert. Es half alles nichts, zwei Jahre zusätzlich, also 20 Jahre Gefängnis lautete das Urteil des OGH. Im Juli 2013 wurde die Tanzschulbesitzerin Frau Sch. in ihrem Garten vergewaltigt und durch Unterlassung ermordet, stellte das Gericht fest. Lebenslang sei nur deshalb nicht verhängt worden, weil der Richter die Tat als nicht geplant, sondern als vermutlich triebbedingt und spontan ansah.
Wiederaufnahmeantrag eingereicht
Nun wollen seine Anwälte das Verfahren neu aufrollen und haben einen Antrag auf Wiederaufnahme beim Landesgericht Wels gestellt. Grund dafür seien neue Beweise. Laut Gutachter soll ein Pokal als Tatwaffe benutzt worden sein, auf dem sich aber weder Fingerabdrücke noch DNA des Verurteilten befinden sollen. Zudem sollen Protokolle von Zeugeneinvernahmen, nicht in den Akt aufgenommen worden sein und dem Gericht, den Geschworenen und auch den Anwälten vorenthalten worden seien.
Breite Unterstützung für Helmut S.
Indes fordern auch immer mehr Privatpersonen eine nochmalige Begutachtung des Gmundner Mordfalls. In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich ein Personenkomitee gebildet, das unter anderem auch im Internet große Bemühungen unternimmt, um den Antrag auf Wiederaufnahme zu forcieren. In der Liste finden sich zahlreiche Unternehmer, Gastwirte, Künstler, Sportler, Lehrer, Ärzte, Juristen sowie ein Polizeibeamter. Auch der Kremsmünsterer Pfarrer Mag. Arno Jungreithmeier und die Generaloberin der Franziskanerinnen von Vöcklabruck Sr. Angelika Garstenauer werden namentlich erwähnt. Die Internetseite des Personenkomitees finden Sie HIER
Nicht nur LKA-Chef Gottfried Mitterlehner bestätigt die Inhalte meiner Beiträge, sondern auch die Staatsanwaltschaft, die Richter und auch die Polizei. Freiheit kann man sich nicht erkaufen!
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Die Gerichte haben entschieden!! 2x sogar. Es ist eine Sauerei, dass Herr S. sogar aus dem Gefängnis heraus noch manipulativ wirken kann.
“Der Gru… wors!” So ein Blödsinn! Es ist ein Wahnsinn, dass dies in einem Rechtsstaat überhaupt möglich ist. H.S. soll im Häfn versauern und endlich zugeben, was er nicht wahr haben will. Vielleicht gibt’s eine Therapie, die ihm auf die Sprünge hilft. Nur für den Fall, dass er selber wirklich glaubt, dass er unschuldig ist!
Meine Meinung!
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“Einer Freundin gegenüber sagte er: „Meine einzige Schuld ist, dass ich meiner wunderbaren Frau untreu war. Das bereue ich aus tiefstem Herzen…“ “Es ist nicht unsere Intention, dass das Sexualleben von I. Sch. ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt wird.…”
Solche Aussagen auf der Homepage des Personenkomitees finde ich persönlich nicht sehr optimal. Herrn St. als Büßer, der es zutiefst bereut, seine Frau betrogen zu haben (nur einmal, haha) und Frau Sch. als männerfressende Hetäre darzustellen, ist nicht die feine Art. Lasst die Gerichte entscheiden.