In der letzten Folge der Puls4 Serie „Bist Du deppert!“ nahmen die österreichischen Comedians die Stadtgemeinde Vöcklabruck unter Beschuss. Der Gemeinde wird eine zweckentfremdete Nutzung der erhobenen Gebühren für Wasser, Kanal und Abfall vorgeworfen. Nun hat der Stadtamtsdirektor via sozialem Netzwerk dazu Stellung genommen.
“Die laufenden Wasser- und Kanalbenützungsgebühren werden den Gemeinden Oberösterreichs durch Erlass des Landes vorgeschrieben. Trotz Gemeindeautonomie können wir keine Tarife außerhalb der gesetzlich festgelegten Mindest- und Obergrenze beschließen. Als Abgangsgemeinde wurden wir vom Land OÖ. sogar verpflichtet einen Zuschlag zu den Gebühren zu erheben”, heißt es aus dem Amt.
Die vom Land OÖ vorgeschriebenen Mindestgebühren (jeweils ohne USt.), an die sich die Gemeinde zu halten habe, betrugen laut Stadtamtsdirektor Mag. Karl Pöll für das Jahr 2014, bei Wasserversorgungsanlagen € 1,41 pro m³ und bei Abwasserbeseitigungsanlagen € 3,47 pro m³.
Die Verrechnung erfolge nach dem tatsächlichen Verbrauch, wobei der Pro-Kopf-Verbrauch bei ca. 40 m³ pro Person und Jahr liege. Das ergibt Wasserbezugsgebühren von rund € 56,– sowie Kanalbenützungsgebühren von rund € 139,– pro Jahr für 2014. Ein Liter bestes Trinkwasser koste somit rd. 0,14 Cent, so Pöll.
“Die erhobenen Gebühren verwenden wir für die Erhaltung und den laufenden Betrieb der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie für die Verzinsung und Tilgung der Errichtungskosten unter Berücksichtigung der entsprechenden Lebensdauer. Es kam jedoch der Vorwurf von Puls4, dass die Gelder auch noch für Kultur, Sport und Soziales verwendet wurden. Das ist richtig und stellt eine Mittelverwendung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Vöcklabrucks dar. Ohne diese Gebühren gäbe es beispielsweise weder ein Hallenbad, noch einen Kulturbetrieb oder den Stadtbus.”
Ein Vergleich verschiedener Bundesländer sei im föderalen Österreich nach Ansicht der Stadtgemeinde Vöcklabruck nur bedingt zulässig, weil in jedem Bundesland andere Vorgaben seitens der Länder gelten.