Von der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck ist heuer wieder eine Verordnung betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck erlassen worden. Diese Verordnung tritt mit 24. April 2019 in Kraft.
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.
Bei Missachtung bis zu 7.270 Euro Strafe
Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.
Die Verordnung tritt erst mit Ablauf des 31. Oktober 2019 oder nach Widerruf außer Kraft.