Zum Schutz der jüngsten Verkehrsteilnehmer wurde in Neukirchen eine Schulstraße eingerichtet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Schulwege sicherer zu gestalten und den Autoverkehr vor Schulen in sensiblen Zeiten deutlich zu reduzieren.
Die Schulstraße ist an Schultagen von 07:00 bis 09:00 Uhr sowie von 11:30 bis 16:00 Uhr aktiv. In diesem Zeitraum ist der allgemeine Kfz-Verkehr auf den Fahrbahnen der Parzellen 1132 (ab Friedhofszufahrt), 28/3 und 21/7 KG Neukirchen untersagt. Ausgenommen von der Sperre sind Fahrräder, Krankentransporte, Schülertransporte, Müllabfuhr, Straßendienst, Polizei, Feuerwehr, öffentlicher Verkehr, Pannenhilfe, Abschleppdienste, Anrainer, Kindergarten- und Schulpersonal sowie Besucher der Häuser Neukirchen 75, 77 und 80.
Die Marktgemeinde Altmünster hat farbige Berechtigungskarten ausgestellt. Ohne diese ist während der Sperrzeiten keine Zufahrt gestattet. Es wird gezielte Kontrollen geben, um die Einhaltung der Regelung sicherzustellen. Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, werden ersucht, den Ortsplatz als Ausstiegsstelle zu nutzen. Ausschließlich Eltern von Krabbelstubenkindern dürfen für das Bringen und Abholen die Parkplätze hinter dem Kirchenwirt benützen.
Alle Fahrzeuge haben sich rücksichtsvoll zu verhalten und Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Fußgänger dürfen nicht gefährdet werden. Außerhalb der genannten Zeiten gilt wieder die normale Straßenverkehrsordnung. „Die Schulstraße ist ein wichtiger Schritt, um unsere Kinder auf dem Weg zur Schule besser zu schützen. Wir setzen damit ein klares Signal für mehr Rücksicht und Sicherheit im Straßenverkehr“, betont Bürgermeister Martin Pelzer. „Mein Dank gilt allen, die an der Umsetzung mitgewirkt haben.“