Der Club der Landwirtschaftsmeister Vöcklabruck lud den für Naturschutz zuständigen Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner und Herrn Dir. Dr. Gottfried Schindlbauer, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Naturschutz, ein, diese Frage zu erörtern und zu diskutieren. Neben den zum Teil vom Geschmack einzelner Personen abhängigen Entscheidungen im Bereich Natur- und Landschaftsbild im Bewilligungsverfahren von Gebäuden, wurde besonders die anstehende Novelle zum oö. Naturschutzgesetz diskutiert.
Bei den vorgesehenen Änderungen in der Novelle würden lt. LR Dr. Haimbuchner und Dir. Dr. Schindlbauer die Verbesserungen für die Landwirtschaft die Verschärfungen deutlich überwiegen. Dr. Schindlbauer wies darauf hin, dass sich der Naturschutz bereits aus einigen Bereichen, wie zB bei Bauten innerhalb geschlossener Ortschaften, gänzlich zurückgezogen hat und weitere Schritte in diese Richtung vorgesehen sind.
Obwohl das Land Oberösterreich vor allem auf freiwilligen Vertragsnaturschutz setzt, gestehen beide ein, dass es naturgemäß in gewissen Bereichen Auffassungsunterschiede, zwischen Naturschutz und Grundeigentümern, gibt. Dass man als Naturschutz im Grundeigentümer überwiegend den Partner sieht, war manchem Besucher nicht bewusst bzw. waren die gefühlten Erfahrungen in der Vergangenheit zum Teil anderes.
Die Tatsache, dass die Aufbringung von reinem Bauschutt als Wegbefestigung verboten ist, dies aber nach Transport und Zerkleinerung in einem Recyclingunternehmen, mit den damit verbunden Kosten, zulässig ist, formulierte ein Besucher als Frage „ob Geld dabei eine entgiftende Wirkung zu zuschreiben ist“. Das Ziel des Clubs der Landwirtschaftsmeister und dessen Obmann LM Alfred Lang, mit diesem Abend zum bessern gegenseitigen Verständnis bei zu tragen, wurde, durch die fachlichen Ausführungen und die äußerst sachlich geführte Diskussion, für beide Seiten erreicht.