Asylgerichtshof erkennt Beschwerde der Familie aufschiebende Wirkung zu – Abschiebung derzeit nicht möglich
„Dieser Spruch des Asylgerichtshofes ist für die Familie Hakobyan aber auch für alle UnterstützerInnen der Familie sehr ermutigend. Er zeigt, dass die Einwände und Argumente gegen die Abschiebung berechtigt sind. Es ist ein wichtiger Zwischenerfolg aber jetzt geht es darum, der so gut integrierten Familie wirklich ein gesichertes Bleiben in Österreich zu ermöglichen“.
Erfreut reagiert die Grüne Landessprecherin und Grüne Menschenrechtssprecherin LAbg. Maria Buchmayr auf den Beschluss des Asylgerichtshofes, welcher der Beschwerde der Familie Hagoyan aus Armenien eine aufschiebende Wirkung zuerkennt.
Das heißt, dass die Familie wieder eine Aufenthaltsberechtigung hat und eine Abschiebung derzeit nicht möglich ist. Als ganz wichtigen Zwischenerfolg sieht diesen Spruch auch der regionale Grüne Abgeordnete für das Traunviertel und Bad Ischler Gemeinderat, LAbg. Markus Reitsamer.
„Für uns Grüne, die Stadtverantwortlichen und viele andere Menschen in Bad Ischl war der Abschiebebescheid der 1. Instanz immer völlig unverständlich. Es gibt für uns keinen Zweifel, dass die Sicherheit, ja das Leben der Familie in ihrem Heimatland in Gefahr ist und dass eine Rückkehr daher unmöglich ist“, betont Reitsamer.
„Einsatz und Unterstützung haben gefruchtet und haben einen Etappensieg für die Familie gebracht. Sie darf vorerst in der gewohnten und sicheren Gemeinschaft in Bad Ischl bleiben. Eine endgültige Entwarnung gibt es aber noch nicht. Wir werden daher weiter sämtliche Schritte unterstützen, die der Familie eine Zukunft in Österreich sichern und appellieren an alle Entscheidungsträger, einen menschlichen Entschluss im Sinne der Familie zu treffen“, betonen Buchmayr und Reitsamer.