Die Polizei hat einen mutmaßlichen kriminellen Waffenhändler ausgeforscht. Im Fokus steht ein 31 Jahre alter Mann aus dem Grenzgebiet zwischen Salzburg und Oberösterreich. Er soll seit 2006 rund 320 Pistolen illegal verkauft haben.
Im August 2012 wurden im Zuge einer Hausdurchsuchung im Suchtmittelmilieu zahlreiche illegale Schusswaffen sichergestellt. Unter diesen sichergestellten Waffen befanden sich auch 2 voll funktionsfähige (im Jargon „scharfe“) Glock-Pistolen, bei denen die Waffennummern und Beschusszeichen mechanisch manipuliert und somit nicht mehr erkennbar waren.
Der Besitzer gab an, dass er die Pistolen auf einem Flohmarkt in Wals-Siezenheim erworben hätte. Das Landesamt für Verfassungsschutz wurde in Folge federführend für die Amtshandlung zuständig, da ein illegaler Waffenhandel nicht ausgeschlossen werden konnte.
Handel mit “Dekorationswaffen“
Durch aufwendige Verfahren konnten die Waffennummern wieder sichtbar gemacht, und somit der Verkaufsweg dieser Waffen zurückverfolgt werden. Die Erhebungen führten zu einem 31-jährigen Beschuldigten im salzburg-oberösterreichischen Grenzraum. Bei der für Waffenrecht zuständigen Bezirkshauptmannschaft waren die Waffen als „deaktiviert“ gemeldet. Es sollte sich nur um so genannte „Dekorationswaffen“ handeln.
Zur Erklärung: das österreichische Waffenrecht stellt relativ strenge Anforderungen an Personen, die in den Besitz einer Waffe kommen wollen (Verlässlichkeit, Bedarf, entsprechende Dokumente wie Waffenbesitzkarte oder Waffenpass). Weiters muss jede Waffe registriert und jeder Verkauf bzw. Besitzwechsel bei der Behörde dokumentiert werden. Bei Erwerb einer Waffe hat man 6 Wochen Zeit, diese Waffe im Dokument eintragen zu lassen. Ist eine Waffe jedoch „deaktiviert“, unterliegt sie nicht mehr den Bestimmungen des Waffenrechtes. Erwerb und Besitz sind somit für jedermann ohne Einschränkung und vor allem ohne weitere Dokumentation erhältlich.
Die Erhebungen ergaben, dass der Beschuldigte im Zeitraum von 2006 bis Mitte 2012 mit dieser Methode insgesamt 321 Faustfeuerwaffen erworben hat und diese bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck als deaktiviert zur Meldung brachte. Somit entfielen die Eintragungen in der Waffenbesitzkarte.
Im Herbst 2012 konnte daher nicht ausgeschlossen werden, dass weitaus mehr als die zwei sichergestellten Waffen nicht deaktiviert, sondern sich „scharf“ im Besitz des Beschuldigten befinden oder von diesem am Schwarzmarkt weiterverkauft worden waren.
Im November 2012 wurde am Wohnsitz des Beschuldigten über Auftrag der Staatsanwaltschaft Wels eine Hausdurchsuchung durch das LV Salzburg wegen Vergehens nach dem Waffengesetz und Beweismittelfälschung durchgeführt. Dabei wurde wegen zahlreicher waffenrechtlicher Übertretungen eine Waffensammlung (zahlreiche Schusswaffen) sichergestellt, die Waffenurkunden (Waffenbesitzkarte u. Waffenpass) eingezogen und ein Waffenverbot ausgesprochen.
Bei der Hausdurchsuchung konnte keine der als deaktiviert gemeldeten Waffen mehr vorgefunden werden. Der Beschuldigte gab an, diese hauptsächlich über die Internet-Waffenbörse eGun (vergleichbar mit eBay) verkauft zu haben. Zu den vorher sichergestellten Waffen verweigerte der Beschuldigte die Aussage.
Umfangreiche und langwierige Erhebungen ergaben, dass der Beschuldigte in den letzten Jahren etwa tausend Internettransaktionen auf der Waffenbörse „eGun“ getätigt hatte. Nachdem eine ausreichende Zahl von Transaktionen nachvollzogen werden konnten, erfolgten in den letzten Tagen in 6 Bundesländern Hausdurchsuchungen durch die jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz. Dabei konnte tatsächlich zumindest eine weitere nicht-deaktivierte Waffe und zumindest eine weitere nur teil-deaktivierte und an der Waffennummer manipulierte Waffe sichergestellt werden.
Von den Besitzern der Waffen wurde zum Teil erklärt, dass sie diese Waffe in deaktiviertem Zustand gekauft und selbst „rückgebaut“ hätten. Dabei dürfte es sich jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit um Schutzbehauptungen handeln, da das Waffenrecht verlangt, dass eine Deaktivierung so erfolgen muss, dass ein Rückbau tatsächlich unmöglich ist. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Waffen nicht rückgebaut, sondern „scharf“ verkauft worden sind.
Diesbezüglich laufen noch umfangreiche kriminaltechnische Untersuchungen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand laufen Erhebungen nicht nur gegen den Beschuldigten sondern auch gegen unbekannte Täter im Umfeld des Waffenhändlers und gegen Bedienstete der zuständigen Waffenbehörde, da nicht klar ist, wie der Beschuldigte in den Besitz von so genannten „Deaktivierungsbestätigungen“ gelangt ist bzw. ob diese Deaktivierungen von der zuständigen Behörde ausreichend geprüft worden sind.