Ein mittlerweile 35-jähriger Schlosser aus Aurach am Hongar (Bezirk Vöcklabruck) lenkte bereits Anfang Oktober 2011 seinen Wagen mit vermutlich weit überhöhter Geschwindigkeit auf der L 1302 im Bereich von Pinsdorf im Bezirk Gmunden. Dabei kam er mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn ab, übersprang dabei regelrecht die von rechts einmündende Salzkammergut Bundesstraße B145 und kam erst auf einer Böschung zum Stillstand.
Im Fahrzeug befanden sich noch ein Beifahrer, sowie auf der Rückbank ein mittlerweile 28-jähriger Bauschlosser aus Ungenach und ein jetzt 31-jähriger Arbeiter aus Vöcklabruck. Bei dem Unfall wurde der Lenker leicht verletzt, die Beiden auf der Rückbank zogen sich schwere Rückenverletzungen zu, lediglich der Beifahrer blieb unverletzt.
Auch das Auto wurde schwer beschädigt, sowie Verkehrszeichen umgefahren. Trotz der Verletzungen der Insassen verständigte weder der Lenker noch einer der Insassen die Polizei und die Rettung. Der 35-Jährige lenkte nach dem Vorfall das Unfallauto noch nach Hause, obwohl die Hinterachse gebrochen war und es die hinteren Reifen von der Felge abgezogen hatte.
Im Krankenhaus falsche Aussagen getätigt
Erst Tage später suchten die Verletzten das LKH Vöcklabruck auf und machten falsche Angaben über die Herkunft der Verletzungen, um dem Fahrzeuglenker keine Schwierigkeiten zu machen. Sie gaben an, sie seien von einem Baum, über die Treppe bzw. über den eigenen Hund gestürzt. Auf Grund der falschen Aussagen des Lenkers und der Zeugen kam es nie zu einer Unfallaufnahme bzw. einer behördlichen Verfolgung.
Schmerzensgeldforderung brachte Licht ins Dunkel
Erst zwei Jahre später schalteten der 31-Jährige und der 28-Jährige einen Rechtsanwalt ein um Schmerzensgeld einzufordern. Dadurch und auf Grund umfangreicher Ermittlungen der Polizeiinspektion Lenzing konnte nun der wahre Sachverhalt ausgeforscht werden. Für die verletzungsbedingten Behandlungskosten musste, auf Grund der falschen Angaben, bislang die OÖGKK aufkommen.
salzi.aktuell — Nachrichten vom 06.11.2013
Die Höhe des entstandenen Schadens ist bislang nicht bekannt, dürfte aber enorm sein. Der Staatsanwaltschaft Wels wird der Sachverhalt zur strafrechtlichen Beurteilung übermittelt. Der Lenker des Unfallfahrzeuges könnte möglicherweise straffrei ausgehen, da die Tat bereits verjährt sein könnte.