Wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen und zu neun Jahren Haft verurteilt wurde am Mittwochabend der 21-jährige Mann aus Lenzinger, der am 11. Mai vergangenen Jahres seine 18-jährige Freundin gewürgt haben soll.
Laut Gerichtsmediziner wurde die Frau eineinhalb Minuten lang gewürgt. Sie liegt seither im Wachkoma im Landeskrankenhaus Vöcklabruck und wird laut den behandelnden Ärzten ein 100%iger Pflegefall bleiben. Die acht Geschworenen haben am Landesgericht Wels den Mann einstimmig wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen und zu neun Jahren Haft verurteilt.
Bis zuletzt hatte der Angeklagte die Tötungsabsicht bestritten. Er hatte sich vor Gericht relativ emotionslos gezeigt und detailliert Auskunft zu den Geschehnissen gegeben. Seine Angaben deckten sich auch weitgehend mit den Erkenntnissen der Ermittler und Sachverständigen.
Eineinhalb Minuten gewürgt
Das Opfer wollte sich nach etwa zweijähriger Beziehung von dem 20-Jährigen trennen. Am 11. Mai 2013 sollte es eine letzte Aussprache in der Wohnung des Mannes in Lenzing (Bezirk Vöcklabruck) geben, dabei kam es zu der Tat. „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat“, sagte der nunmehr Verurteilte während des Prozesses. Zu diesem Zeitpunkt dürfte der Mann noch etwa 0,5 Promille gehabt haben. Er soll sie gepackt, gewürgt und etwa eineinhalb Minuten lang zugedrückt haben. Das Opfer leistete heftige Gegenwehr. „Er drückte zu, bis sie nicht mehr strampelte“, so der Staatsanwalt.
Eifersucht als Motiv
Als die junge Frau reglos auf dem Boden lag, habe er gedacht, sie sei tot, schilderte der Angeklagte. „Da habe ich gewusst, dass ich richtig Scheiße gemacht habe.“ Er rief seine Großmutter und etwas später auch seinen Vater an und bat sie herzukommen. Die Großmutter traf als Erste ein, gemeinsam mit einer Tante, die sofort mit der Reanimation begann.
salzi.aktuell — Nachrichten vom 08.01.2014
Der Angeklagte beteiligte sich nicht an der Ersten Hilfe. Aber er gab von Anfang an die Tat zu. Bei der Polizei soll er gesagt haben: „Wenn ich sie nicht haben kann, dann soll sie auch kein anderer haben.“
Verteidigerin sprach von Kurzschlussreaktion
Von Zeugen wurde der unbescholtene Mann als „braver Bub“ beschrieben, bei dem es nie „etwas gegeben“ habe. Allerdings soll er angesichts der Trennungsabsichten seiner Freundin zu einem Bekannten gesagt haben: „Es wäre gescheiter, wenn ich sie wegtun würde.“ Die Verteidigerin sprach hingegen von einer „Kurzschlussreaktion“. Der Angeklagte gab an, er habe bis heute keine Erklärung für die Tat.
Die Privatbeteiligten-Vertreterin beschrieb das Opfer als „lebenslustige junge Frau“, die heute ein „100-prozentiger Pflegefall“ sei. Laut ihrer Krankenakte wird sie künstlich beatmet und ernährt, ist ohne Bewusstsein und dürfte es nach Ansicht der Ärzte wegen der massiven Gehirnschäden auch nicht mehr wiedererlangen. Das Urteil gegen den 20-Jährigen ist nicht rechtskräftig.