Am Atatürk-Flughafen in Istanbul wurde am 13. März ein Paket beschlagnahmt, weil Drogenhunde eine darin befindliche Sendung von rund vier Kilogramm Opiaten erschnüffelt hatten.
Da das Paket an eine Adresse in Altmünster adressiert war, flogen zwei Drogenfahnder des Landespolizeikommandos NÖ nach Istanbul und begleiteten es auf dem Flug nach Österreich., berichtet die Bezirksrundschau Salzkammergut in ihrer Mittwochausgabe. Den Empfänger der Paketsendung gab es unter der Empfängeradresse jedoch nicht. Dem als Postmitarbeiter getarnten Kriminalbeamten öffnete vielmehr ein gebürtiger Iraner die Wohnungstür. Dieser behauptete, den Empfänger zu kennen. Man könne das Paket getrost bei ihm lassen, er werde es übergeben.
salzi.aktuell — Nachrichten vom 18.06.2014
Drei Festnahmen im Ort
Darauf ließen sich die Beamten jedoch nicht ein. Sie nahmen den Iraner und dessen in der Wohnung anwesenden Bruder fest. Der in einem Altmünsterer Asylwerberheim gemeldete eigentliche Adressat des Pakets behauptete hingegen, keine Sendung aus Istanbul zu erwarten und mit diesem nichts zu tun zu haben. Aber auch er wanderte für rund drei Wochen in U‑Haft. Eine Auswertung des Handys jenes Iraners, der bei der Übergabe des Pakets die Tür geöffnet hatte, überführte diesen schließlich als Täter.
Im Prozess in Korneuburg (NÖ) beeindruckten die von der Staatsanwaltschaft vorlegten Beweise den Iraner jedoch keineswegs. Er leugnete und behauptete beharrlich mit der Sendung nichts zu tun zu haben. Als “abwegig und abstrus” bezeichnet der vorsitzende Richter die Verantwortung des Angeklagten: “Die Geschichte, die Sie uns servieren, ist grottenschlecht. Ein Geständnis hätte sich mildernd ausgewirkt und Ihnen Jahre erspart.”
Vier Kilogramm – vier Jahre
Nach relativ kurzer Beratungsdauer erschien der Senat und der Vorsitzende verkündete einen Schuldspruch wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels. Bei einem Strafrahmen zwischen einem und fünfzehn Jahren fasste der bisher unbescholtene Angeklagte vier Jahre Haft aus. Er und die Staatsanwältin erklärten Rechtsmittelverzicht, das Urteil ist rechtskräftig.
Artikel und Recherche für die BezirksRundschau Salzkammergut von Gerichtsreporter Michael Rath (NÖ).