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Finale im “Objekt 21”-Prozess — Urteil erwartet

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Finale im "Objekt 21"-Prozess - Urteil erwartetVor etwas mehr als zwei Wochen hat am Wel­ser Lan­des­ge­richt unter stren­gen Sicher­heits­vor­keh­run­gen der Pro­zess gegen zwei Anfüh­rer des rechts­ra­di­ka­len Netz­wer­kes „Objekt 21“ begon­nen. Am Mitt­woch sol­len die Urtei­le gespro­chen werden.

Die bei­den Män­ner im Alter von 30 und 33 Jah­ren ste­hen nicht zum ers­ten Mal vor Gericht. Wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung wur­den sie bereits zu Haft­stra­fen von vier und sechs Jah­ren ver­ur­teilt — die­se Urtei­le sind aber noch nicht rechtskräftig.

Lan­ge Lis­te an Ver­ge­hen
Als Mit­glie­der einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung müs­sen sie sich im lau­fen­den Pro­zess wegen einer Viel­zahl wei­te­rer Straf­ta­ten ver­ant­wor­ten. Allein für die Auf­lis­tung der Ankla­ge­punk­te brauch­te der Staats­an­walt fast eine hal­be Stun­de: ver­such­te und voll­ende­te Brand­stif­tun­gen in Bor­del­len in Hal­lein, Wien und im Bezirk Kirch­dorf, eine Bitu­men­at­ta­cke auf einen Wie­ner Sau­na­club, tele­fo­ni­sche Bom­ben­dro­hun­gen, ein But­ter­säu­re­an­schlag auf ein Eta­blis­se­ment in Wien sowie das Aus­set­zen teils gif­ti­ger Skorpione.

Aber damit noch nicht genug: Straf­ta­ten wie Mord­dro­hun­gen, das Anzün­den eines Autos, Ein­bruchs­dieb­stäh­le, der Besitz ver­bo­te­ner Waf­fen und Betrü­ge­rei­en sol­len eben­so auf das Kon­to der bei­den Ange­klag­ten gehen.

Finale im "Objekt 21"-Prozess - Urteil erwartet

Taten teil­wei­se „auf Bestel­lung“
Ein Teil die­ser Taten soll auf Bestel­lung ver­übt wor­den sein, der Auf­trag­ge­ber hat bereits fünf Jah­re Haft aus­ge­fasst. Die in die­sem Pro­zess Ange­klag­ten, bekann­ten sich gleich zu Ver­hand­lungs­be­ginn teil­wei­se schul­dig und gaben auch zu, zumin­dest an einem Teil der Ankla­ge­punk­te betei­ligt gewe­sen zu sein.

Die fol­gen­den Ver­hand­lungs­ta­ge gal­ten den Aus­sa­gen von Zeu­gen, die vor allem aus dem Umfeld der Ange­klag­ten, also der Ver­ei­ni­gung „Objekt 21“ kamen. Die Zeu­gen beschrie­ben das rechts­ra­di­ka­le Netz­werk als „durch­or­ga­ni­sier­ten Ver­ein“, was von einem der Ange­klag­ten wie­der­um als „Blöd­sinn“ bezeich­net wur­de. Die Urtei­le sol­len noch am Mitt­woch nach der Anhö­rung wei­te­rer Zeu­gen und den Schluss­plä­doy­ers gespro­chen werden.

Text: orf.at
Fotos: salzi.at

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